S1 bereitet mir Bauchschmerzen nicht S2. S2 ist eigentlich klar was ich zu tun habe.
Aber was soll ich zu S1 äußern? Gegen eine einstweilige Anordnung kann nicht mehr vorgegangen werden laut meiner Information... das bedeutet ich zahle hier die Rechtskosten UND bin ab dann quasi verdonnert vorab Unterhalt an eine insolvente ALG2 Bezieherin zu zahlen.
Auf die Frage ob die Verfahren/Anträge dann eingestellt werden und ich quasi kostenlos (Anwalt und Gericht) aus der Sache raus komme, hat auch niemand was gesagt...anscheinend könnt ihr nicht verstehen wie verzweifelt ich bin.
Aber was soll ich zu S1 äußern? Gegen eine einstweilige Anordnung kann nicht mehr vorgegangen werden laut meiner Information... das bedeutet ich zahle hier die Rechtskosten UND bin ab dann quasi verdonnert vorab Unterhalt an eine insolvente ALG2 Bezieherin zu zahlen.
Auf die Frage ob die Verfahren/Anträge dann eingestellt werden und ich quasi kostenlos (Anwalt und Gericht) aus der Sache raus komme, hat auch niemand was gesagt...anscheinend könnt ihr nicht verstehen wie verzweifelt ich bin.