27-01-2014, 10:26
Danke fürs Einstellen des Jugendamtsschreibens. Mit welchem Text hattest du ihnen denn geantwortet?
Jetzt wollen sie also ihren Erpresser-Forderungskatalog plötzlich als "Anhörung" verstanden wissen. Die Dame hat also eine Behauptung aufgestellt deshalb darf eine Behörde Lügenforderungen verschicken? Und plötzlich ist der Unterhaltsanspruch nur noch "eventuell". Und sie "bitten" dich sogar, erst mal keinen Unterhalt zu zahlen, gröhl!
Du siehst hiermit sehr anschaulich, dass man Jugendamtsschreiben mit grosser Distanz betrachten sollte. Lügen, Drohungen, Irreführung - das war auch diesmal wieder deren Prinzip.
Jetzt wollen sie also ihren Erpresser-Forderungskatalog plötzlich als "Anhörung" verstanden wissen. Die Dame hat also eine Behauptung aufgestellt deshalb darf eine Behörde Lügenforderungen verschicken? Und plötzlich ist der Unterhaltsanspruch nur noch "eventuell". Und sie "bitten" dich sogar, erst mal keinen Unterhalt zu zahlen, gröhl!
Du siehst hiermit sehr anschaulich, dass man Jugendamtsschreiben mit grosser Distanz betrachten sollte. Lügen, Drohungen, Irreführung - das war auch diesmal wieder deren Prinzip.