22-01-2014, 12:22
Der Anwalt wird keinesfalls bezahlt, siehe AG Ludwigslust, Beschluss vom 08.06.2010, 5 F 135/10 Volltext: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/por...010&st=ent
Hinsichtlich der Klage selbst steht da: "Ein solche Verfahrensweise ist mit dem Risiko behaftet, dass nicht die Blut- oder Speichelproben der Beteiligten untersucht werden, und ferner, dass der Antragsgegner sich auch im Fall einer hohen Wahrscheinlichkeit ungeachtet seiner jetzt anderslautenden Absichten nicht zur Vaterschaftsanerkennung entschließen kann."
Es wäre also wichtig, eine Probenentnahme im Jugendamt unter Aufsicht anzubieten, eine sofortige Vaterschaftsanerkennung nach positivem Abstammungstest und nicht zuletzt fehlende Mittel, um einen gerichtlichen Test zu bezahlen.
Hinsichtlich der Klage selbst steht da: "Ein solche Verfahrensweise ist mit dem Risiko behaftet, dass nicht die Blut- oder Speichelproben der Beteiligten untersucht werden, und ferner, dass der Antragsgegner sich auch im Fall einer hohen Wahrscheinlichkeit ungeachtet seiner jetzt anderslautenden Absichten nicht zur Vaterschaftsanerkennung entschließen kann."
Es wäre also wichtig, eine Probenentnahme im Jugendamt unter Aufsicht anzubieten, eine sofortige Vaterschaftsanerkennung nach positivem Abstammungstest und nicht zuletzt fehlende Mittel, um einen gerichtlichen Test zu bezahlen.