14-01-2014, 16:33
- Im Steuerrecht gibts den Kinderfreibetrag für den ganzen Monat in dem das Kind geboren wurde.
- Kindergeld wird in der Monatsmitte des jeweiligen Anspruchsmonats ausgezahlt.
- Gehalt soll lt. Gesetz am letzten Werktag des Monats ausgezahlt werten, trotzdem wird in einigen Berufen zur Monatsmitte des Vormonats ausgezahlt. betriebe mit schlechter Liquidität zahlen oft zu spät aus.
Also:
In einer intakten Familie steht das Geld des laufenden Monats erst am Ende des Monats zur Verfügung, es muss also vorfinanziert werden.
In der Unterhaltsempfänerfamilie dagegen steht das Geld am Anfang des Monats zur Verfügung und der Unterhaltsgeber muss alleine vorfinanzieren.
Es passt einiges nicht zusammen in diesem Staat aber es ist (leider) so.
- Kindergeld wird in der Monatsmitte des jeweiligen Anspruchsmonats ausgezahlt.
- Gehalt soll lt. Gesetz am letzten Werktag des Monats ausgezahlt werten, trotzdem wird in einigen Berufen zur Monatsmitte des Vormonats ausgezahlt. betriebe mit schlechter Liquidität zahlen oft zu spät aus.
Also:
In einer intakten Familie steht das Geld des laufenden Monats erst am Ende des Monats zur Verfügung, es muss also vorfinanziert werden.
In der Unterhaltsempfänerfamilie dagegen steht das Geld am Anfang des Monats zur Verfügung und der Unterhaltsgeber muss alleine vorfinanzieren.
Es passt einiges nicht zusammen in diesem Staat aber es ist (leider) so.