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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
#68
(14-01-2014, 15:05)p schrieb: Ja, wenn das Kind am 1.7 sterben würde, müsstest du für den gesamten Juli Unterhalt bezahlen.
Die Unterhaltsforderung ist bei dir bereits eingegangen. Wenn du zahlen musst, dann also nicht rückwirkend. Die Rechtsmässigkeit der Forderung tritt nur erst nach der Forderung selbst ein, das ist alles.
Ach so, ich dachte für den Rest des theoretischen "Lebens". Ja gut, der Monat ist dann das kleinere Übel. Trotzdem Frage ich mich wirklich was die Leute sich dabei gedacht haben als solche Gesetze verabschieded wurden. Vollkommen absurd.
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von tobi1983 - 14-01-2014, 15:11
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 18-01-2014, 19:59
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