14-01-2014, 15:05
Ja, wenn das Kind am 1.7 sterben würde, müsstest du für den gesamten Juli Unterhalt bezahlen.
Die Unterhaltsforderung ist bei dir bereits eingegangen. Wenn du zahlen musst, dann also nicht rückwirkend. Die Rechtsmässigkeit der Forderung tritt nur erst nach der Forderung selbst ein, das ist alles.
Zeit und Raum haben im Universum der Juristen keine Bedeutung. Auch Zahlen, Energie, Logik sind darin in ganz besonderen Emanationen zu finden, unfassbar für einen klaren Geist.
Es gibt Wege, schwer zu gehen; nur der Trunkne kennt sie.
Es gibt Worte, schwer zu sprechen; nur der Schlafende nennt sie.
Zwischen diesen Steinen ruht trunken der Anwalt im Sand;
Auch wenn die Welt dies nicht als Weisheit erkannt.
Tralala.
Die Unterhaltsforderung ist bei dir bereits eingegangen. Wenn du zahlen musst, dann also nicht rückwirkend. Die Rechtsmässigkeit der Forderung tritt nur erst nach der Forderung selbst ein, das ist alles.
Zeit und Raum haben im Universum der Juristen keine Bedeutung. Auch Zahlen, Energie, Logik sind darin in ganz besonderen Emanationen zu finden, unfassbar für einen klaren Geist.
Es gibt Wege, schwer zu gehen; nur der Trunkne kennt sie.
Es gibt Worte, schwer zu sprechen; nur der Schlafende nennt sie.
Zwischen diesen Steinen ruht trunken der Anwalt im Sand;
Auch wenn die Welt dies nicht als Weisheit erkannt.
Tralala.