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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
#66
(14-01-2014, 13:55)p schrieb: Der Unterhalt ist monatlich im voraus zu bezahlen. Selbst wenn das Kind stirbt ist der gesamt Monat zu bezahlen, steht so ausdrücklich im Gesetz. Die Unterhaltsvorschusskasse rechnet bei Rückständen anders, dort geht es um Rückgriff und nicht um direkten Kindesunterhalt.
Na du unterstreichst es schön, monatlich im vorraus. Hier ist es aber so das es eigentlich Rückwirkend zum 01.01.2014 wäre.

Ähm, rein theoretisch, wenn das Kind stirbt muss ich trotzdem weiter Unterhalt zahlen oder wie darf ich deinen Satz verstehen?
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von tobi1983 - 14-01-2014, 14:29
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