14-01-2014, 10:51
Da ich gerade am kalkulieren bin stellt sich die Frage ob die Kindsmutter nur anteilig Anspruch auf Unterhalt hat. Ich beziehe mich explizit auf den Januar. Es wird ab Januar geltend gemacht. Der Unterhalt kann aber erst ab Kentnissnahme geltend gemacht werden, ergo erst ab dem 10.01 wo ich den Brief erhalten habe. Wird dieser Monat also voll berechnet oder nur anteilig? Ja ich weiß, ist Kleinvieh, aber aktuell trifft es mich hart, deswegen muss ich wirklich jeden Cent 2 mal umdrehen und nachhaken.