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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
#59
(12-01-2014, 17:17)Theo schrieb: [...]
Danke für die nett gemeinten Ratschläge, aber du hast keine Ahnung wie es aussah in meiner Vergangenheit. Da habe ich nämlich gerade mal 1600 Brutto verdient, aus der Zeit stammen auch die Schulden. Den guten Job habe ich erst etwas über ein Jahr. Die Rückzahlungen sind deswegen so hoch, weil sonst mein Gehalt gepfändet worden wäre... Ich bin kein Konsumjunkie mehr, glaube mir. Weil es schon kurz vor der Gehaltspfändung durch den GV war, musste ich mich auch auf hohe Raten (die Schuld muss innerhalb 12 Monate beglichen sein) einlassen.
Auch das Thema Auto kann man mal getrost beiseite lassen wenn man meine "Auto-Vergangenheit" ansieht. Ich hatte wirklich nur Pech mit gebrauchten. Hunderte Euros reingesteckt und halbes Jahr später immer doppelt so teure Reparaturen, DAS war nicht wirtschaftlich. Ein Auto bei dem ich 5 Jahre Garantie hab, weniger Spritkosten, weniger Steuer und unterm Strich mir 200 Euro spart im Vergleich zu meinen "tollen" Gebrauchtwagen ist dagegen sehr wirtschaftlich.

Zumal der Brief beim Arbeitgeber liegt. Bis das Auto abbezahlt ist kann ichs also gar nicht veräußern!

Und zum Thema Stromkosten, zum letzten mal, ich bin damals auf Almado reingefallen.
http://de.reclabox.com/search?utf8=%E2%9...str=almado

Ich habe bewusst nich vor Ende des ersten Belieferungsjahres gekündigt, weil ich sonst auf den Bonus von 25% Quasi verzichtet hätte oder mir vor Gericht hätte erstreiten müssen. Da Almado den Kündigungstermin immer 2 Wochen vordatiert damit kein ganzes Belieferungsjahr zusammenkommt. Ja die Masche ist kriminell, aber Anwalt etc. kostet wieder Geld. Also habe ich den "bequemsten" Weg gewählt und mich auf ein weiteres halbes Jahr Belieferung eingelassen. Ab 01.06 bin ich wieder bei einem "Namenhaften" Anbieter und bezahle knapp 50 Euro.

Heute hatte ich mich ausserdem hingesetzt und meine Finanzen neu geplant, mit größeren Abstrichen kriege ich den Unterhalt zusammen, ansparen kann ich mir dann allerdings auch nichts mehr, erst wenn die Schulden abbezahlt sind.
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von tobi1983 - 12-01-2014, 19:54
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