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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
#52
(10-01-2014, 14:35)MitGlied schrieb: Du kannst dir die reihenfolge welchen Gläubiger du bevorrechtigt befriedigst nicht aussuchen.

Deine anderen Gläubiger nehmen dich dann in eine Blacklist, genannt Schufa etc. auf und du kriegst keinen Kredit usw. mehr.
Bzw. werden versuchen, die verbleibenden Restwerte bei dir einzutreiben. Die damit verbundenen Probleme (z.B. Pfändung PKW) für dich jucken dann niemand.
Kindesunterhalt wird bevorrechtigt gepfändet, ggf. direkt an der Quelle. Da kommt es nicht drauf an, ob du nicht zahlen willst oder kannst.

Wenn du 2k€ netto verdienst, dann kannst du KU zahlen, das kannst du drehen und wenden wie du willst. Wenn du pro Monat immer noch 300€ an andere Gläubiger zahlen kannst, dann kannst du auch 250€ an die zahlen und den Rest für aufgelaufenen Unterhaltsschulden. Das wirst du als Argument hören!
Das ist mir alles bewusst, ich habe aber schon umgeschuldet, die aktuellen Schulden waren "optimiert". Mein Schufascore ist seit Jahren bei 5% (schlechtester Wert den es gibt). Die Pfändungsmaßnahmen hatte ich wegen Konsumzeugs alles schon hinter mir, deswegen auch die hohen Rückzahlungen. Den Autokredit kann ich auch nicht auslösen. Der Verkauf würde einen reelen Verlust von bestimmt 30% fordern, da der Wagen gerade mal 6 Monate alt ist. Sprich wenn ich Unterhalt bezahlen soll habe ich kein Fahrzeug mehr und auch keine Rücklagen mir ein gebrauchtes zu kaufen. Komm dann nicht in die Arbeit, werde gekündigt und die Schuldenspirale dreht sich wieder, wie es vor Jahren schon der Fall war. Zumal das Fahrzeuhdarlehen über meinen Arbeitgeber abgewickelt wurde (Mitarbeiterdarlehen). Die im ersten Beitrag genannten Kosten sind Fixkosten weil Sie fix sind, das kann ich drehen und wenden wie ich will. So oder so werde ich also gepfändet, wer mich dann pfändet ist eigentlich egal, da mir sowieso nichts mehr viel zum Leben bleibt. Ich will hier keine Argumente gegen irgendwelche Titel bringen, sondern die realen Fakten auzfählen.

(10-01-2014, 15:12)p schrieb: [...]
Mai: Jetzt gehts um Unterhalt. Ob per Gericht oder direkte Einigung ist egal. Und dieser Unterhalt gilt ab Januar, da damals die Forderung gestellt wurde, die nun für rechtmässig erklärt ist.
Siehe weiter oben, es ist mir egal was danach passiert, denn ich kann es nicht aufhalten ABER ich kann mir noch ~5 Monate was zur Seite legen... ja ich weiß, klingt dämlich, es fällt aber alles in Sich zusammen...

(10-01-2014, 15:26)kay schrieb: Meine Guete, hier ist Dir alles schon erklaert worden, bring es einfach hinter Dich. Wenn die so rumgevoegelt hat, bist Du wahrscheinlich eh nicht der Vater. Und falls ja, ab zur Schuldnerberatung und umschulden. Das ist doch alles kein Weltuntergang. Je schneller Du Gewissheit hast, umso schneller kannst Du Dich darauf einstellen und Dein Leben geht "normal" weiter. Kopf hoch!
Schuldnerberatung hat hier 8 Monate Wartezeit...
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