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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
#49
Das siehst du nicht ganz richtig. Kindesunterhalt geht immer vor, d.h. deine anderen Gläubiger müssen dann eben verzichten. Danach kommt der Staat und treibt seine Forderungen ein, d.h. deine anderen Gläubiger müssen dann noch mal verzichten.
Du kannst dir die reihenfolge welchen Gläubiger du bevorrechtigt befriedigst nicht aussuchen.

Deine anderen Gläubiger nehmen dich dann in eine Blacklist, genannt Schufa etc. auf und du kriegst keinen Kredit usw. mehr.
Bzw. werden versuchen, die verbleibenden Restwerte bei dir einzutreiben. Die damit verbundenen Probleme (z.B. Pfändung PKW) für dich jucken dann niemand.
Kindesunterhalt wird bevorrechtigt gepfändet, ggf. direkt an der Quelle. Da kommt es nicht drauf an, ob du nicht zahlen willst oder kannst.

Wenn du 2k€ netto verdienst, dann kannst du KU zahlen, das kannst du drehen und wenden wie du willst. Wenn du pro Monat immer noch 300€ an andere Gläubiger zahlen kannst, dann kannst du auch 250€ an die zahlen und den Rest für aufgelaufenen Unterhaltsschulden. Das wirst du als Argument hören!
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von MitGlied - 10-01-2014, 14:35
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 18-01-2014, 19:59
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 16-04-2014, 12:57
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 19-05-2014, 18:08
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 19-05-2014, 18:27
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 22-05-2014, 21:12
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 23-05-2014, 08:54
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 23-05-2014, 09:00
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 23-05-2014, 09:28

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