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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
#42
Die müssen schon wirtschaftlich arbeiten. Wenn die Gegenseite ein privaten Test will müssen sie vergleichen und einen günstigen nehmen. Ansonsten könntest Du, sofern der Test positiv ist und Du ihn bezahlen sollst, später darauf klagen nur die Summe eines vergleichbaren günstigeren Test zu machen.

Ansonsten würde ich die Beauftragung eines Instituts der Gegenseite bzw. dem Jugendamt überlassen. So sind die erstmal Auftraggeber und müssen zahlen und dürfen sich im positiven Falle darum kümmern wie sie das Geld von dir bekommen.

Wird denn in dem Schreiben schon eine Summe gefordert oder nur Auskunft? Allein der Auskunftsersuch finde ich schon strafbar, weil keine Grundlage und kein Recht dazu. Wird direkt schon Geld gefordert ist das Leistungserschleichung.

Schreibe der Anwältin klar, dass Du bereit bist an einem Test teilzunehmen wenn die Gegenseite einen beauftragt. Parallel würde ich das auch dem JA mitteilen. Die scheinen die KM und den Fall des verlorenen Vaters schon zu kennen. So ist dokumentiert dass Du kooperierst. Und wenn es nur dafür reicht dass der KM die VKH bei einer Feststellungsklage wegen Mutwilligkeit versagt wird.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Antragsgegner - 10-01-2014, 13:26
RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von Heisenberg - 18-01-2014, 19:59
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 19-05-2014, 18:08
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RE: Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden - von the notorious iglu - 22-05-2014, 21:12
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