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Heidelberger Konferenz: Internationale Unterhaltsrealisierung in der EU und weltweit
#1
Riesiger Aufwand und endlos Geld wird in den Fetisch gepumpt, grenzenlos Unterhalt abzukassieren. Im März dieses Jahres gab es eine grosse Konferenz dazu: "230 Fachleute aller mit Unterhalt befassten Akteursgruppen aus 43 Ländern rund um die Welt zur Internationalen Unterhaltsrealisierungskonferenz 2013 in Heidelberg eingefunden: Richter/innen, Anwält/inn/en, Behörden- und Regierungsvertreter/innen, Professor/inn/en, Vertreter/innen der Privatwirtschaft etc.". Wie üblich unter Juristen (denn es sind alles Juristen, egal welches Titelmäntelchen) geht es immer nur ums maximale abkassieren, nie ums erwirtschaften. EU-gefördert!

http://www.dijuf.de/internationale-heide...-2013.html

Grosses wird angekündigt: "Wenn wir einen Blick in die Zukunft wagen, so können wir bereits verraten, dass ein internationales Unterhaltsrealisierungsnetzwerk entstehen und wachsen wird, welches Grundlage einer effektiven und zielführenden Umsetzung der geschaffenen Rechtsinstrumente sein wird. Als Plattform dieses Netzwerkes und all derer, die sich beruflich dem Unterhaltsrecht widmen oder von der Materie privat betroffen sind, wird eine Webseite geschaffen werden, die als erster Anlaufpunkt dabei behilflich sein wird, den ersten Schritt in die richtige Richtung zu gehen."

In der Familienrechtszeitung ist nun ein grosser Beitrag dazu erschienen und auch sonst tippen die gutbezahlten Juristen heftig auf den Tastaturen. Viele Workshopthemen sind online, z.B. "Praxisprobleme des Haager Protokolls 2007", "Strenge Beschränkungen im Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 und in der EU-Verordnung 4/2009: Gibt es einen Ausweg?", "Erfahrungen der schweizerischen Zentralen Behörde", "Gerichtsstandsvereinbarungen in Unterhaltssachen" und schliesslich die Forderungen des Schlusspapiers.

Die Vorschläge darin bedeuten ein Ermächtigungsgesetz jenseits aller Bürgerrechte. Man fordert Abschaffung aller Datenschutzreste, sollten sie irgendwie dem grossen Ziel hinderlich sein, möglichst radikalen Unterhaltsdurchgriff zu realisieren. Man fordert Einführung europaweiter Suche nach Schuldnern. Man fordert "globle Netzwerke" mit weiten und tiefen Verästelungen, man fordert Geld und Material und technische Systeme, man kündigt Bücher und Publikationen an, man möchte Werbung machen, man möchte die Öffentlichkeit manipulieren damit sie weltweiten Unterhaltswahnsinn leichter akzeptiert, schliesslich geht es ja um "lives of children and their emotional, physical, spiritual and moral well-being". Hallejuja, ihr vollgefressenes staatsbezahltes Lügenpack!
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#2
Das klingt nach hohen Kosten und viel Aufwand. Unterhaltspflichtige im Ausland haben keine höhere Zahlungsmoral wie die Inlandsdeutschen. Bei einer Rueckholquote von maximal 20% wird es ein finanzielles Desaster werden. Was die Juristen in Deutschland nicht auf die Reihe bekommen, schaffen sie im Ausland erst recht nicht. Das gilt auch für Unterhaltspflichtige.

Gruesse aus Bandirma
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#3
Und da Deutschland der größte Nettozahler ist, haben die deutschen Steuerzahler diesen Unsinn auch noch bezahlt... jede 2 Jahre so eine Konferenz? Würde man die Kohle nehmen und auf die ganzen armen Muttis, deren Unterhaltspflichtiger Ex sich in Ausland verdrückt haben, verteilen, würden die vermutlich mehr Geld bekommen, als ihnen zusteht. Allerdings würden dann nicht so viele Juristenparasiten mit abschöpfen können.
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#4
Zitat:Richter/innen, Anwält/inn/en, Behörden- und Regierungsvertreter/innen, Professor/inn/en, Vertreter/innen der Privatwirtschaft ..

Von denen habe ich soweit wie möglich Abstand gehalten.
Unsere Kinder, die werden uns problemlos (mit Lügen) genommen..
Rechte - sollen wir uns erkämpfen Bis zur Erschöpfung & Tot.

Es reicht denen noch lange nicht aus. Kloppen die weiter auf uns.
Okay, sollte es soweit sein, müssen wir andere Wege konstruieren.
Gruß, der kollektive Samenspender..
Abgeschlossen - aber nicht aus meinem Herz!

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#5
Seht euch besser mal die Dokumente an, die da abgelegt sind. In einem Vortrag über einen europäischen Staat wird ganz offen gesagt, dass Teil der Strategie ist, Unterhalt zu zahlen zur öffentlichen Norm zu machen, nichtzahlende Pflichtige zu stigmatisieren, und über Strafverfahren gegen sie in den Medien zu berichten.

Da fügt sich eins zum anderen. Auch ich habe mich immer gefragt, wieso bei der Vielzahl von verhandelten Bagatelldelikten (maximale Strafen gering) trotzdem über Unterhaltspflichtverletzung überdurchschnittlich oft berichtet wird. Das ist absichtliche Strategie.
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#6
Richtig. Weil es den Staat Geld kostet, dass er nun anderen aufhalsen will, nach dem Motto: Du hast für Deine Kinder gefälligst zu sorgen.
Und genau mit dieser Strategie wird der Staat durchkommen, da sie jeder Stammtischparole stand hält und die medial verseuchte und gehirngewaschene Gesellschaft dem zustimmen wird.
Natürlich nur so lange wie man nicht selbst betroffen ist.

Ist man selbst Betroffener (Mann) dann zieht man sich ins Kämmerlein zurück und zahlt, weil man erstens nicht von den eigenen damals geschwungenen Parolen weg kommt und zweitens sonst Prügel vom Stammtischkollegium beziehen würde.

Sehr perfide ausgedacht. Man könnte neidisch werden. In der Hinsicht bietet man ein strategisches Denken auf, das nicht nur allzu oft in anderen Bereichen vermissen lässt, sondern man auch diesen Truppen nicht zugetraut hätte.

Nun dürfte auch der letzte Skeptiker eines Besseren belehrt sein und geschnallt haben, mit wem er es zu tun hat.

Da aber derjenige der anderen ein Grube gräbt selbst ein Schwein ist, wird man damit erzeugen, dass die Geburtenraten noch weiter zurück gehen und die Single Haushalte mehr werden. Da ist es dann schon blöd, wenn Prostitution irgendwann tatsächlich verboten würde.

Wie es im Forum erfolglos schon verfolgt wurde, gibt es im Ansatz langfristig nur ein Mittel:
Aufklärung an Nichtbetroffene durch einen bundesweiten vernetzten Verein Namens "Väterlobby e.V." Staatliche Zuschüsse fordern und nach Ablehnung derselbigen auf den Verein "Mütterlobby e.V." verweisen und klagen! Und zwar in Straßbourg.

Vielleicht verliert man auch dort. Aber wer nicht wagt der nicht gewinnt.

P.S.:
Übrigens hat mein Verleger gesagt, dass er Lesungen veranstalten will, wenn das Buch fertig ist. Kommt Ihr vorbei und beschützt mich ;-) Das wird ein Spaß!
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#7
Wichtig ist erstmal eine breiter angelegte Aufklärungskampagne. Mir schweben da zum Beispiel große Plakate im Stile der Warnung vor der Ehe und Kindern der Koll. von den schweizerischen Antifeministen vor, jeder von uns kennt das Bild mit dem einprägsamen Text und dem Bild der hysterisch fordernden Frau. Jetzt stelle sich mal jeder vor, man hätte solche Plakate an den üblichen Standorten im ganzen Lande. Den #Aufschrei möchte ich erleben und sehen welche Reaktionen allein dies schon in unserer Gesellschaft hervorrufen würde!
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#8
@TSV: Genau!
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#9
Klingt so als hätten die schon ungläubiges Kopfschütteln beim Durchsetzen von Berechnungen basierend auf fiktivem Einkommen oder Unterhalt für Kuckuckskinder gemacht. Dem wird ein Riegel vorgeschoben:

Zitat:Art. 28 Verbot der Nachprüfung in der Sache
Die zuständige Behörde des Vollstreckungsstaats darf die Entscheidung in der Sache selbst nicht nachprüfen.

http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2...kommen.pdf

Das macht die Arbeit gleich viel angenehmer.
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#10
Das ist das allerwichtigste, wenn man Unrecht durchsetzen will:
Widerspruchsmöglichkeiten eliminieren.

Irgendwann bleibt dann nur noch die Guillotine als Mittel sich zu wehren übrig.
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#11
Ich verstehe gar nicht, wie Staaten so etwas unterzeichnen können. Das heißt doch, daß irgendein Richter in der Ukraine im Suff Kindesunterhaltstitel gegen Deutsche ausstellen kann und die müssen dann in D ungefragt vollstreckt werden, wenn ich das richtig verstehe.
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#12
Auch hier wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Zitat:Art. 28 Verbot der Nachprüfung in der Sache
Die zuständige Behörde des Vollstreckungsstaats darf die Entscheidung in der Sache selbst nicht nachprüfen.

Das würde das Prinzip der Souveränität einiger Länder (in und außerhalb der EU) verletzen (es würde mich nicht wundern, wenn der jeweilige "Gesandter" der das unterschrieb nicht mal wusste Big Grin).
Wir werden sehen was für den jeweiligen "Vollstreckungsstaat" wichtiger ist: ein billiges 0815 Abkommen oder ihre eigene Verfassung.


Zitat:Ich verstehe gar nicht, wie Staaten so etwas unterzeichnen können.

Unterschreiben kann man vieles, denn Papier ist geduldig. Ob man das alles umsetzen kann/wird, ist eine völlig andere Geschichte. Ein Meister in Sachen "Unterschreiben und dann das Gegenteil tun" ist z. B. die USA: ein aktuelles Beispiel ist die diese Woche durchgeführte Verlegung von neuen ABM-Systeme in Europa (EU), obwohl sie am 24. November genau das Gegenteil in Genf zusammen mit der P5+1 Gruppe unterschrieben haben: "keine weitere ABM-Systeme". Also, nach weniger als 1 Monat ist der völlig ausgeblasene Vertrag nicht mal das Papier wert, auf dem er steht.
Aber auch die BRD ist kein Unschuldslamm in Sachen Abkommen brechen: So hat z. B. der damalige Bundeskanzler Schröder eine rechtskräftige Entscheidung aus einem EU-Richter bzgl. Bodenreform (DDR Alteigentümer) völlig ignoriert, obwohl die Entscheidung aus dem Europäischen Gerichtshof kam.
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#13
Liebe Leute,

es gibt doch heute schon dieses EU Unterhaltsabkommen was 2011 in Kraft getreten ist.

Das viel wichtigere ist doch, das die EU Mitgliedsstaaten alle daran gebunden sind, aber wenn aus dem Ausland vollstreckt werden soll, man der Vollstreckerstaat ist, man das sehr schnell aushebeln kann und die eigentliche Vollstreckung stoppen kann/muss.

In der Sache selber darf kein Staat mehr nachpruefen ob der geforderte Geldbetrag inform von Unterhalt ueberhaupt der Wahrheit entspricht, aber selbst hier in Spanien kann man den Vollstreckungsversuch aus dem Ausland schon sehr gut aushebeln indem man als Begruendung "betruegerische Titelerlangung" oder "kein rechtliches Gehoer im Zivilprozess erhalten" oder "kein Schriftstueck zur Eroeffnung des Unterhaltsprozesses erhalten" angibt. Und somit werden in ueber 90% aller Antraege/ Beschwerden der Vollstreckungsabwehrklage die Vollstreckung selbst stattgegeben und gestoppt.
Und jetzt das pikante an der Sache:
Wenn der Antragsstaat danach nicht innerhalb 30 Tagen stichhaltige Beweise zu den Vorwuerfen liefert, gilt das Vollstreckungsverfahren als eliminiert und der Titel kann nicht noch einmal zum vollstrecken hergenommen werden.
Es muss danach also wieder ein neuer Unterhaltsprozess gestartet werden und das kostet...

Es ist also wichtig, nicht den Titel selbst zu torpedieren bei einer Zwangsvollstreckung, sondern die Zwangsvollstreckung ausser Kraft treten zu lassen mit den oben genannten Gruenden, wovon es noch mehr gibt.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#14
Seit Jahren liest man so etwas und es hat sich bis heute nicht viel getan. Dass die EU allerdings ab 2016 vieles automatisieren will und Verfahren immer weiter vereinheitlicht werden, lässt die Schlinge immer weiter zuziehen. Solange es aber keinen europäischen HB wegen dem 170er oder ein zentrales Melderegister gibt in der EU gibt, haben KU-Preller auch weiterhin nicht viel zu befürchten, wenn sie schlau und abgebrüht sind.
Das Leben mag einem viele Dinge nehmen, doch solange es einem nicht den Willen gebrochen hat, ist nichts verloren.
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