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Titulierung des Kinderunterhaltes
#1
Hallo

Ich brauche Hilfe

Im November musste ich einen Titel unterschreiben, meine Ex forderte keinen Aufschub auf 01.2014 wegen geringeren Nettoeinkommen.

Nach der Beschreibung die auf eurer Seite ist bin ich zu meinen Notar gegangen, das ist voll in die Hose gegangen.

Beim Notar:
Das einzige was akzeptiert wurde, eine zeitliche Begrenzung, wegen Steuerklasse und geringeren Nettoeinkommen ab 01.2014.
Auf eine Verpflichtungserklärung wie in Mustertext hat er sich nicht eingelassen, dies wäre kein Titel oder wie gefordert: Titulierung des Kinderunterhaltes.

Abgelehnt wurde:
- Auf mindestens 90 % des ausgerechneten Unterhalts
- Meine chronische Herzkrankheit die 2014 zu längeren Verdienstausfällen führt und auf längerer Zeit das Nettoeinkommen vermindert.
- Auch das ich den Titel so erstellen kann wie ich es für richtig halte, wer nicht damit einverstanden ist kann den Gerichtsweg wählen.
Muss eigentlich in den Titel mein Nettoeinkommen und die Berechnung Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt stehen?

Der Titel hat beim Notar 91 € gekostet.

Das selbe soll ich im Januar.2014 wiederholen.

Danke
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#2
Waaaaaas?
WAAAAAAAAAAAAAAS?
AAAAAARGHHH!!!

Der Notar _darf_ dir in der Sache gar keine Rechtsberatung geben! Er hat das zu schreiben was Du willst und NICHTS anderes.

Berechnung und Einkommen haben NICHTS in dem Titel zu suchen und hat ihn auch nicht zu kümmern.

Er tituliert die Summe, die Du sagst. Selbst wenn es 1,24€ sind.

Daher haben deine Gründe und Krankheiten ihn nichts anzugehen.

Der erste Satz in meinem Titel lautet darauf das der Notar mich in der Sache NICHT vertritt weil er es nicht darf!

91€ sind absoluter Wucher! Ich habe gerade mal 6,90€ insgesamt mit Porto bezahlt.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#3
(12-12-2013, 19:06)raid schrieb: lass doch den Titel kostenfrei beim Jugendamt erstellen.

Klar, damit er von dem noch mehr über den Tisch gezogen wird.

Den Notar würde ich übrigens bei der zuständigen Kammer anzeigen.

Simon II
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#4
Er tituliert die Summe, die Du sagst?

Mit was für Argumente oder wo steht das mein Titel so gemacht wird wie ich es für richtig halte und wie bringe ich den Notar dazu auf mindestens 90 % des ausgerechneten Unterhalts zu titulieren.
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#5
Du bist der Auftraggeber und niemand anders! Er hat mit niemand anderem als dir zu tun!
Lässt du dir im Media Markt auch bestimmen welche DVD Du kaufen sollst oder welche Farbe deine Hose haben soll, die Du kaufen willst?

Dem Notar würde ich nicht nur bei der Kammer anzeigen. Allein seine Rechnung ist schon Betrug und Bereicherung...

Nochmal zu deinem Verständnis: der Titel ist eine reine freiwillige Sache von dir. Du bist nicht verpflichtet einen Titel erstellen zu lassen.
Die KM hat ein Recht darauf aber Du keine Pflicht.

Es ist aber von Vorteil will Du ansonsten die Gerichtskosten zur Erstellung des Titels trägst.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#6
Super

Danke für alles
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#7
Wenn man dazu aufgefordert wird ist man schon verpflichtet zu titulieren.
Der Meinung ist jedenfalls mein Richter gewesen.

Titulier doch Mindestunterhalt und geh wegen deiner Herzprobleme in Teilzeit. Dann ab zum Jobcenter und aufstocken. Unterhalt dann vom Jobcenter bezahlen lassen. Hast auch ein Anrecht auf größeren Wohnraum dann.
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#8
Der Notar oder das Jugendamt hat den Mindestunterhalt nicht akzeptiert, oder mindestens 90 % des ausgerechneten Unterhalts, Druck wurde genug ausgeübt,
kann es in Januar 2014 ja mit mehr Fakten nocheinmal probieren.
Was hat eigentlich die Notarkammer für Vorgaben, kann man die nachlesen.
Hat jemand ein Schreiben vom Notar wie es richtig formuliert wird.
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#9
Kann es sein, dass Du Jugendamt und Notar verwechselst? Oder dass Du mit einem Notar "verhandelst", der von Deiner Ex beauftragt wurde?

Ordne doch bitte mal Deine Gedanken, atme ein paarmal tief durch, und schildere uns den Vorgang einmal strukturiert und vollständig.

LG PT
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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