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Koalitionsvertrag und Aktive Väter
#26
Siehe Beitrag 4 von letztem Jahr.
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#27
"Hauptbedarfsgemeinschaft" heißt also der neue Mutterkult.

Auch einer dieser Familienfeinde: Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB)
http://www.focus.de/finanzen/news/arbeit...60172.html
Man muss sich ihre Namen merken.

Aber lamentieren hilft nicht!

Es müssen sich schon Väter finden, die bereit sind bereits beim Treffen einer Umgangsvereinbarung oder im Umgangsverfahren solche Sätze berücksichtigen und reinschreiben (lassen):

Das Kind hält sich an X Tagen beim Vater und an X Tagen bei der Mutter im jeweiligen Haushalt auf.

Die Eltern bevollmächtigen sich gegenseitig alle Ansprüche der Kinder für ihren Haushalt jeweils allein gegenüber Behörden vertreten zu können, einschließlich der gerichtlichen Vertretung der Kinder.

Der Bedarf der Kinder wird nach Aufenthaltstagen der Kinder im jeweiligen Haushalt ermittelt und die Kosten demensprechend aufgeteilt.

usw. usf.


Nur wenn solche Regelungen zwischen den Eltern bereits vereinbart sind, kann man damit später wieder solche Gesetzeirrwege aushebeln.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#28
@raid
Wenn du glaubst, dass solche Initaitven nicht durchkommen, kennst du die deutsche Politik wenig und glaubst auch an den Osterhasen. Allein dass erst ein Höchstgericht nach Jahren die temporäre Bedarfsgemeinschaft erfinden musste, um das Problem verfassungskonform zu lösen, zeigt wie gedankenlos die Volksvertäter sind. Von einer Interessenvertretung der Vater-Kind-Familien ist nichts weit und breit nichts zu sehen. Alle denken nur an Alleinerziehende.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#29
(02-07-2014, 15:42)raid schrieb: Ansonsten könnte es dann auch noch heißen, dass der Vater eigentlich gar keine größere Wohnung benötigt, weil er könnte ja den Umgang in den Räumlichkeiten der Kindesmutter wahrnehmen.

Solche Vorschläge bringend die doch heute schon allen
Ernstes in den Amtsstuben.

Der BGH hat erst im März d. J. wieder so ein schönes Urteil gefällt,
bei dem der Vater die Kinder in dem Wohnraum stapeln soll, die er sich für 360 Euro aus seinem Selbstbehalt eben leisten kann.

Das Urteil hat man in einem juristischen Verlag sogleich in den Zusammenhang mit Wohnraumbedarf bei Umgangswahrnehmung im Leistungsbezug gebracht. Also wie geht es dann demnächst zu?
Der BGH sagt nein, das BSG ja wenn... und was wird das BVerfG sagen...in ein paar Jahren?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#30
Ich finde das Ganze gar nicht so schlecht. Wir sollten uns auf die positiven Aspekte konzentrieren. Damit geraten auch die "alleinerziehenden" Trennungsgewinner zwischen die (finanziellen) Mahlsteine, die bislang für die Trennungsverlierer reserviert waren. Ich finde, dass damit ein großer Schritt getan wird. Wir beschweren uns doch immer, dass "Alleinerziehende" gepampert werden. Die Tage wären dann ein wenig gezählt.

Abhängig davon wie ein solches Gesetz ausgestaltet wäre, könnte man sich auch noch darauf beziehen: §33 SGB II.
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