02-12-2013, 11:14
@theo - dto - lies mal: Umgangsregelung des kleinen aktuell alle 14 tage von Freitag nach der Kita bis Mittwoch zur Kita. (5zu9) Wobei es faktisch 6 Betreunungstage für mich sind.
Sorgerecht soll, wenn ihr nicht noch was einfällt, bis zum 01.02.14 geteilt werden.
noch fragen - theo?
ich würde jetzt auf das geteilte sorgerecht hinarbeiten, vorab antrag auf rückführung stellen - EGAL ob gem. sorgerecht oder nicht UND in diesem antrag den antrag stellen, daß verminderte erziehungsfähigkeit vorliegt! dann hat der richter erst mal was zu kauen - berufe dich dabei auf das urteil vom EMRGH!
bb
netlover
Sorgerecht soll, wenn ihr nicht noch was einfällt, bis zum 01.02.14 geteilt werden.
noch fragen - theo?
ich würde jetzt auf das geteilte sorgerecht hinarbeiten, vorab antrag auf rückführung stellen - EGAL ob gem. sorgerecht oder nicht UND in diesem antrag den antrag stellen, daß verminderte erziehungsfähigkeit vorliegt! dann hat der richter erst mal was zu kauen - berufe dich dabei auf das urteil vom EMRGH!
bb
netlover