26-11-2013, 15:56
(26-11-2013, 14:05)raid schrieb: ......Kompliment!
Es besteht noch die Möglichkeit, das Mietverhältnis selbst zu kündigen und die andere Mietpartei darüber zu informieren. Ausziehen und ihr die Wohnung überlassen!
Dann stehst du nur noch bis zur Wirksamkeit deiner Kündigung im Risiko und der Vermieter hat sich mit der anderen Partei auseinander zu setzen (er wird ihr eine Frist setzen und dann ggf selber fristlos kündigen, wenn er davon ausgehen muss, dass die andere Mietpartei nicht zahlt und von der Mietsache keinen Gebrauch macht).
Den Unterhalt für den "Großen" sofort einklagen! MB wäre eine Möglichkeit. Für die sich anschließende Klage besteht Anwaltszwang. Die Klage wird die Mutter aber verlieren und also werden ihr die Kosten auferlegt.
Den Umgang mit dem jüngeren Kind wirst du schnellstens gerichtlich durchsetzen müssen. Falls der Vergleich nicht vollstreckungsfähig ist, unbedingt die Klausel aus § 89 Abs. 2 FamFG aufzunehmen beantragen. Das Jugendamt wird dir vorwerfen, seine eingeleitete Maßnahme zu torpedieren, wenn du nebenbei das Familiengericht einschaltest. Antworte dann, dass die angebotene Maßnahme zwar förderlich ist/sein kann, aber keine Rechtssicherheit bietet!
Was den Arbeitsplatzverlust angeht und das damit verbundene H4-Problem bist du kein Einzelfall. Besser, du findest dich mit der Situation ab, die viele andere mit dir teilen.
Priorität haben die familienrechtlichen Angelegenheiten. Die sind es auch, die dich belasten und die dir das Leben auch mit besserem Einkommen sehr erschweren können.