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Muss Vater sich an Brille beteiligen???
#26
(15-03-2014, 14:07)comment schrieb: ob sich jemand die Mühe macht, wegen dieser 69,-€ ein Verfahren in Gang zu setzen.

Absolut richtig. Nur durch Nichtstun wird dieser Unsinn einmal aufhören. Wenn Mutti nicht die Grenzen merkt, geht es immer so weiter.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#27
Vielen Dank für die Antworten.
Das haben wir uns schon gedacht!!! So eine Frechheit. Naja wir werden natürlich nichts überweisen, nicht Antworten und warten ob die sich wirklich nochmal melden.

Lg
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#28
Das ist ein starkes Stück mit der Brille. Ich finde auch, dass die Zusatzversicherung nicht notwendig ist, denn Kinderbrillen halten schon was aus. Außerdem müssen die Augen eh oft nachkontrolliert werden. Ist die Sehstärke anders kommt ne neue Brille.
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#29
(15-03-2014, 12:19)eve1510 schrieb: Heute kam ein Schreiben des Jobcenters mit einer Rechnung für die Brille. So wie wir das sehen übernimmt die Krankenkasse die Brillenkosten. Was das Jobcenter von uns jetzt möchte ist, dass wir die Kosten für die Brillenversicherung von 69,00 Euro übernehemen.
Unfassbar.
Mich würde das Schreiben sehr interessieren. Kannst du es anonymisiert einstellen oder per PN. Danke.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#30
@ Sorglos

Wie versprochen das Schreiben des Jobcenters:

Sehr geehrter Herr Kindsvater,

anbei erhalten Sie die Rechnung betreffend die Erstbrille Ihres Kindes XY mit der Bitte um Ausgleich der entstandenen Kosten bei Frau Kindsmutter.

Es handelt sich hierbei um Sonderbedarf. Eine Erstattung des Jobcenters kann hierbei leider nicht erfolgen.

MfG
Jobcenter

Anbei ist eine Rechnungkopie des Optikers bei der man sieht das was abgeschnitten ist da das Ende nicht vollständig ersichtlich ist.

Es ist ein Kreuz bei einem Betrag dran. Davor steht:
Versicherung für Brillenversicherung 69,00 Euro

Die Fassung und die Gläser sind separat aufgelistet und ergibt einen anderen Betrag so das eine Verwechslung ausgeschlossen ist.

Lg
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#31
Das ist ja witzig.Big Grin Schreibt doch zurück und fragt, ob sie mit ihrer Arbeit nicht ausgelastet sind. Und unbedingt nach der Rechtsgrundlage des tätig Werdens fragen. Die Antwort des Jobcenters würde mich interessieren.
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#32
Auf Schwachsinn antwortet man nicht. Zeit und Energie nicht für Dinge einsetzen, die sinnlos sind.
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#33
Bei Leuten, die sich ihre Vollstreckungstitel selbst schreiben können, würde ich die Zeit und Energie investieren.
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#34
Das war kein Vollstreckungtitel, sondern platter, eindeutiger Schwachsinn.

Wir sollten uns nicht dazu hinreissen lassen, trotz unserer begrenzten Ressourcen auf jeden Mist einzusteigen. Dann schaufeln wir nämlich nur noch Mist von einem Haufen auf den anderen und wieder zurück.

Wer sich auf diesen Mist Antwortformulierungen ausschwitzt, sie ausdruckt, Umschlag und Briefmarke besorgt und zum Briefkasten wandert, wird wieder eine Mist-Antwort bekommen. Darin wird ein Textbausten stehen mit einem ganz allgemeien Hinweis auf Kindesunterhaltspflichten, die den Lebensbedarf decken müssen. Dann kann man wieder schreiben und dieses Spiel richtig dolle betreiben, bis man den Briefeschreiber-Orden erhält. Vielleicht noch begleitet mit der Forenschreiber-Ehrennadel, wenn man alles auch noch irgendwo anders dokumentiert. Irgendwann antworten die nicht mehr und es endet.

Und nun ziehen wir einen Strich drunter und rechnen ganz konrekt das Saldo aus. Was haben wir investiert, was haben wir bekommen? Was ist das Ergebnis? Was war der Aufwand?

Lernt, euch zu fokussieren, nur Dinge zu tun die auf ein definiertes Ziel von erwiesener Wertigkeit hinarbeiten. Hört auf, euch mit Stöckchenhinhaltern, Dummschwätzer, Dampfplauderern zu beschäftigen. Wir wollen nicht ehrenamtliches Schulungspersonal für briefschreibende behördliche Dumpfbacken sein (die kriegen ihre Briefe bezahlt, wir nicht), sondern Väter für unsere Kinder.
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#35
Mal doof gefragt: wenn es sich um Sonderbedarf handeln sollte (!), und mal angenommen, man gönnte sich den Spaß einer Antwort, wäre dieser angenommene Sonderbedarf dann ohnehin nicht nur hälftig zu zahlen?
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#36
(21-03-2014, 21:14)vorsichtiger schrieb: Sonderbedarf dann ohnehin nicht nur hälftig zu zahlen

Er wäre anteilig zu zahlen. Dazu gehört auch die Auskunft (incl. Nachweis!) des Einkommens des anderen Elternteils. Dieser Nachweis wurde nicht erbracht.

Der Brief ist ein Quatschbrief, "man probiert es halt mal". Wie gesagt, diesen Brief bekommt die Arbeitsirgendwasbehörde (Arbeitagentur? Arbeitsamt? Jobbsentär? ARGE? Oder was ist der aktuelle Name, der sich eh bald wieder ändert?) bezahlt, ist Arbeitszeit der Schreiberin. Also haut man ihn raus, unten am Rand steht dann klein was wie
"c:\\mitarbeiterIn5433\forderungen_ohne_grundlage\textbausteine\fuellstoff_wenn_nix_mehr_geht.txt"

Timo Sassi, woraus schliesst du, dass der Brief eine Vollstreckungsanordnung sei?
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#37
Puh, ihr hattet wohl ein wenig Langeweile am Freitagabend Angel

(22-03-2014, 09:00)Kindeswohlhandel.de schrieb: Deshalb hat Timo ja teilweise Recht - erst mal ein knappes Schreiben an das JA/JC um die eigenen Rechte zu wahren.

Also, auch wenn ich in Sachen Jugendamt die Meinung der meisten teile und persönlich hier zu "weitschweifigem Ignorieren" tendiere - beim Jobcenter sehe ich das nicht so und würde reagieren (allein um denen Arbeit zu machen für solche ungehörigen Schreiben). Ich würde die Sachverhaltsdarstellung zurückweisen, allein schon wegen der Gefahr, dasss sich die Kimu auf das Schreiben bezieht, nach dem Motto "eine Behörde hat bereits festgestellt, dass ein Sonderbedarf vorliegt."

Etwa so:

Ihre Darstellung, dass ein Sonderbedarf vorläge, weise ich zurück.
Außerdem teilen Sie mir bitte umgehend mit, auf welcher Rechtsgrundlage sie hier überhaupt mit unterhaltsrechtlichen Feststellungen und im speziellen mit Schreiben an mich tätig werden.

Es wäre auch festzustellen, ob das Einkommen des Kindes aus Kindesunterhalt und Kindergeld vollständig dem Kind zufließen oder für andere Zwecke verrechnet werden. Außerdem ist das Einkommen der Kindesmutter offenzulegen, damit evtl. Haftungsanteile der Eltern berechnet werden können.
Der Übersendung einer entsprechenden Auskunft sehe ich bis zum (drei Wochen) entgegen.

Rein vorsorglich beantrage ich, dem Kind diese Kosten aus einem unabweisbaren Mehrbedarf rund um die Brille zumindest darlehensweise zu gewähren. Hierüber ewarte ich rechtsmittelfähigen Bescheid.


Mindestens den 1. Absatz rate ich @eve15... auch abzusenden.

Oder schnippischer:

Ihr Antrag ist zulässig, aber unbegründet. Ein Sonderbedarf besteht nicht. Die Aufwendungen dieser Art sind aus dem Regelsatz zu begleichen. Er war daher abzulehnen.

Rechtmittelbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie binnen eines Monats ab Zugang bei mir Widerspruch einlegen. Richten Sie Ihren Widerspruch bitte an obenstehende Adresse.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#38
OT-Beiträge nach hier verschoben: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8794

(Die zuständigen Kollegen mögen mir verzeihen...)
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#39
Hallo zusammen!

@sorglos - kein Problem... ich finde es sehr interessant was so ein Schreiben auslösen kann. Ich bin sehr daran interessiert die Diskussionen mit zu lesen und die verschiedenen Meinungen zu erfahren

Mein Mann hat sich jetzt dafür entschieden einen kurzen Antwortbrief zurückzuschicken.
Er weißt den Anspruch zurück und bittet um die Rechtsgrundlage, sowie das die Mutter ihre Einkünfte offen legt.

Wir hoffen das wir uns richtig entschieden haben und sich die Sache damit erledigt hat.

Wenn was von denen kommt werd ich mich eh wieder melden ;-)

Ich wünsch euch allen einen schönen sonntag abend.

Lg
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#40
OT-Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Schreiben an Behörden abgeteilt: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8808
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#41
Am besten holst du einfach eine günstige Brille bei [Entfernt, unerwünschte Reklame.] und gut ist. So habe ich das zumindest gemacht, war mir die ganze Streiterei nicht wert.
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#42
(19-08-2014, 10:13)Marcel5 schrieb: Am besten holst du einfach eine günstige Brille bei ..... und gut ist. So habe ich das zumindest gemacht, war mir die ganze Streiterei nicht wert.

Was sind das nur für Firmen, die auf so miese Weise Schleichwerbung machen. Da werde ich bestimmt nicht einkaufen.

PS Beitrag ist gemeldet und wird ohnehin in Kürze gelöscht.
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#43
Naja solche muss es auch geben Tongue
Wir haben übrigends nichts mehr gehört. Die Kindsmutter hatte nur mehrmals betont das sie inzwischen glaub ich die dritte Brille holen musste, da der Kleine wohl nicht besonders sorgfältig damit umgeht. Mein Mann ignoriert solche Anspielungen einfach und geht. Bringt ja eh nichts. Bekommen tut sich auch nichts, egal wie oft sie es andeutet Wink

Ich lese übrigens sehr gerne hier die Beiträge und habe schon viel gelernt. Ist echt ein super tolles Forum!!!

Dank Euch!!

Lg
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#44
hallo, eve1510
also kam nichts mehr zurück? Oder weil es hier nicht weiter geht.
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