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Jugendamt ohne Beistand für KM fordert Titel
#1
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die ich leider bei einer Webrecherche nicht eineindeutig beantworten kann:

Nach der Trennung hat sich meine Frau beim Jugendamt wegen der Unterhaltsthematik beraten lassen, mir wurde eine Berechnungsaufforderung zugesendet, welcher ich nachkam und zahle jetzt ein gutes halbes Jahr den beidseitig ermittelten Unterhalt.

Der schriftlichen Jugendamts Bitte nach Titulierung des Unterhalts habe ich widersprochen, da hier keine Beistandsschaft für die Mutter existiert und somit laut meinem Rechtsverständnis nach §1712 BGB gar kein Interesse seitens des JA existieren dürfte und die Unterhaltszahlung bisher reibungslos funktionierte.

Heute erreichte mich wieder ein Schreiben mit dem Verweis auf den Anspruch der Kinder sowie des Rechtsschutzbedürfnisses für die Titulierung, wessen ich mir vorab bewusst war. Unterschwellig wird gedroht, das bei Ignoranz des Themas eine gerichtliche Klärung möglich wäre.

Ich frage Euch also, ob es ohne einen mir bekannten JA Beistand der KM (es gab nie ein Schriftstück dazu bzw. es gibt keinen Verweis darauf in den Schreiben) ein legales Interesse bzw. eine Rechtsgrundlage für das Jugendamt gibt die Titulierung an der Mutter vorbei zu erstreben. Ohne Beistand des Jugendamtes sollte noch meinen Informationen nur der Weg über einen Rechtsbeistand zur Beantragung eines Titels gehen.

Danke für Eure Hilfe im voraus.

Gruß,

Krabbe
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#2
Das JA hat leider recht:

Die Kinder haben ein eigenständiges Recht auf einen Titel!

Es ist dabei völlig egal, ob der Vater in der Vergangenheit anstandslos gezahlt hat oder nicht.

Hier ein Gerichtsverfahren abzuwarten ist absolut sinnlos und Geldverschwendung, welches Du besser mit Deinen Kindern ausgeben kannst.

Mein Tip wäre, den KU zu titulieren und dabei auf die hier schon häufig besprochenen Fallstricke zu achten.

Insbesondere darauf zu achten, daß der Titel zeitlich begrenzt ist auf die Beendung des 18. Lebensjahres.



Simon II
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#3
Hallo Simon,

das ist wohl wahr mit dem Anrecht! Dennoch ist mir dabei nicht ganz transparent, ob das JA eigenmächtig für die Kinder rechtlich aktiv werden kann, wenn kein Beistand für die KM existiert und somit keine Rechtsgrundlage für das Handeln des Jugendamtes zur Verfolgung von Unterhaltsthemen im Rahmen von §1712 existiert. Wenn die KM per Anwalt fordern würden oder das JA im Rahmen einer Beistandschaft wäre der Fall klar. Ist die Verfolgung der Unterhaltstitulierung durch das Jugendamt kein reines Thema der Beistandschaft?
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#4
Das Jugendamt darf Titel fordern, solange sie lustig sind, aber verklagen können sie dich mangels Beistandschaft nicht, weil sie niemand vertreten. Die werden einfach der Mutter sagen, dass sie einen Anspruch auf einen Titel hat und sie den Vater deswegen verklagen soll, weil nur ein Titel dem armen Kind "Sicherheit" gebe. Oder sie soll einfach hier mal unterschreiben, damit eine Beistandschaft entsteht, "wir machen das alles kostenlos".
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#5
(21-11-2013, 17:54)krabbe schrieb: Ist die Verfolgung der Unterhaltstitulierung durch das Jugendamt kein reines Thema der Beistandschaft?

Meiner Meinung nach hantiert das JA bisher noch nicht im Rahmen einer Beistandsschaft:

Es weist Dich auf Deine gesetzlichen Pflichten hin und zeigt Dir auf, was Dir blüht, wenn Du diesen nicht folgst.

Das hat Beistandsschaft zunächst einmal nichts zu tun.

Und noch einmal: Bei der Titulierung ziehst Du vor Gericht mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit den Kürzeren!

Da Ihr Euch auf die Höhe des KUs geeinigt habt, sehe ich keinen Sinn in einer Gerichtsverhandlung.

Simon II
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#6
(21-11-2013, 16:50)krabbe schrieb: Heute erreichte mich wieder ein Schreiben mit dem Verweis auf den Anspruch der Kinder sowie des Rechtsschutzbedürfnisses für die Titulierung, wessen ich mir vorab bewusst war. Unterschwellig wird gedroht, das bei Ignoranz des Themas eine gerichtliche Klärung möglich wäre.
Das Schreiben lade doch mal hier hoch!

Mich würde mal interessieren, was Du unter "unterschwellig" verstehst.

Natürlich kann die vertretungsberechtigte Mutter einen Anspruch auf Titulierung durchsetzen.
Dann muss sie das aber auch von dIr fordern!
Solange sie von einem JA nur beraten wird (vermutlich wird sie von diesem Verein auch gedrängt, eine Beistandschaft einzurichten, damit man was zu tun hat), kannst Du das ignorieren. Du kannst ihnen auch antworten, sie sollen Dir eine Vertretungsvollmacht vorlegen oder endlich diese Schreiben, die Du als Belästigung empfindest, einstellen. Die Mutter selbst wäre mit der Situation offenbar sehr zufrieden. Denn sonst hätte sie eine Beistandschaft längst eingerichtet!

Und als Annex würde ich noch erwähnen, dass Deutschland wegen der menschenrechtsverletzenden Greueltaten seiner Jugendämter bereits mehrfach von einem nicht geringeren als dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt worden ist.

Jugendamt - Nein Danke!
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#7
Besten Dank! Das wollte ich wissen! Mir ist auch nicht daran gelegen wegen einem Titel vor Gericht gezehrt zu werden! Wenn die KM direkt per Rechtsbeistand den Titel fordern oder analog per Jugendamt Beistand das Amt dies fordert, muss ich diesem Folge leisten, keine Frage alles andere wäre dumm! Aktuell gibt es aber keinen Beistand und darum werde ich genau auf diese Tatsache das Jugendamt verweisen und dankend ablehnen, da die Rechtsgrundlage zum Einfordern durch das JA für diesen Wunsch fehlt!
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#8
(21-11-2013, 19:55)krabbe schrieb: Aktuell gibt es aber keinen Beistand und darum werde ich genau auf diese Tatsache das Jugendamt verweisen und dankend ablehnen, da die Rechtsgrundlage zum Einfordern durch das JA für diesen Wunsch fehlt!

Na, da bin ich gespannt, ob Du damit durchkommst!

Vermutlich wird das JA der KM nahelegen, eine Beistandsschaft zu beauftragen.

Wäre nett, wenn Du uns auf dem laufenden halten würdest.

Simon II
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