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Frage zu Umgangskosten...
#1
Zitat:Sie begründeten ihre Entscheidung damit, es genüge, dass Kinder mit einer gewissen Regel­mäßigkeit länger als einen Tag bei einem Elternteil wohnen, um eine so genannte temporäre Bedarfsgemein­schaft anzunehmen. Dem Kläger steht daher nach Ansicht der Richter Sozial­geld in Höhe von 1/30 des Monatsbe­trags für solche Tage zu, für die er nachweisen kann, dass er sich über­wiegend – in der Regel länger als zwölf Stunden pro Kalendertag – bei dem umgangsberechtigten Vater aufhält. Er sei für diese Zeiträume hilfebedürftig, weil seine Mutter ihm für die Besuche beim Vater weder Geld noch Essen mitgebe und sein Vater ALG II-Leistungen nur für sich selber beziehe.

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 20. Februar 2011 – L 7 AS 119/08
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Würde eventuell ein vom Notar erstellter und von der Kimu unterschriebener Schrieb, dass die Kinder an zwei Tagen/Woche beim Papi sind, als dauerhafter Nachweis insofern helfen als dass dann die Vorlage eben dieses Nachweises ans Jobcenter alle halbe Jahre wegfällt ?
Falls nicht, wie kann dann die halbjährliche Vorlage entfallen ? Taugt eventuell nur ein Gerichtsbeschluss dafür oder gehts überhaupt gar nicht ?
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#2
Eine grundsätzliche Bestätigung der Mutter, das Umgang stattfindet,
ist generell schon mal gut und damit reißt du die ersten
Mauern der Bürokratie ein.

Einen Gerichtsbeschluß:"Die Kinder werden am xx.yy.zzzz und
xx.yy.zzzz bei dem umgangsberechtigten Elternteil sein", gibt es nicht.

"Die" möchten eine Liste über die tatsächlich stattgefundenen Umgangstage. Das Kind war ja auch mal krank, auf einer Schulveranstaltung oder sonstwie verhindert (oder der Umgangselternteil).

Deswegen will man das ja auch abschaffen. Zunächst reicht man
eine Planung über das nächste halbe Jahr ein, bekommt einen vorläufigen Bewilligungsbescheid, dann stehen die endgültigen Zeiten fest (die der Umgangsvater mitteilt) und es gibt einen endgültigen Bescheid. Das macht den Leuten zuviel Arbeit.

Aber einen Blankoschein für ein halbes Jahr gibt es leider nicht.
Auf der anderen Seite wollen sie doch immer etwas zum Lochen, Bestempeln und Abheften haben.
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#3
dann kann man ja der elenden Abhängigkeit vom Goodwill der Mutter gar nicht entkommen... ?!

Wie stehen denn die Chancen beim SG gegen das JC bei einer Klage falls die Mutter sich weigert irgendetwas bezüglich des Nachweises des Umgangs zu unterschreiben ?
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#4
(18-11-2013, 16:37)pudding schrieb: dann kann man ja der elenden Abhängigkeit vom Goodwill der Mutter gar nicht entkommen... ?!

Wie stehen denn die Chancen beim SG gegen das JC bei einer Klage falls die Mutter sich weigert irgendetwas bezüglich des Nachweises des Umgangs zu unterschreiben ?

Das müsstest du vor dem Familiengericht beantragen.
Das Problem: Sie hat gar keine rechtliche Verpflichtung, diese
Unterschrift zu leisten und es gibt auch gar keine rechtliche
Pflicht von dir, diese gegenüber dem Jobcenter zu erbringen.
Es gibt aber eine Pflicht zur Mitwirkung (deiner), ein Beweismittel
zur Glaubhaftmachung von Tatsachen zu erbringen.
Du kannst auch deine Nachbarn, die Tante vom Blumenladen um die
Ecke, deine Lebensgefährtin oder sonstwen fragen, das sie die Umgangskontakte auf deinem Papiervordruck bezeugen.
Zur Not kannst du eine Versicherung an Eides statt abgeben,
gem. §23 SGB X: "Die Folgen einer Versicherung an Eides statt
sind mir bekannt. Hiermit versichere ich das Heinz-Peter vom
xx.yy.zzzz bis xx.yy.zzzz in meinem Haushalt war. Herzlichst,
euer B. Darf." (Falschaussage = 1 Jahr Knast)
Du kannst dich natürlich noch monatelang mit den Gerichten herumstreiten, ob du diesen Beweis zu erbringen hast oder nicht.
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#5
Vor welchem Gericht ist die eigene Versicherung an Eides statt robust wenn die sich querstellen ?
Du hast geschrieben, dass ich das vor dem Familiengericht beantragen muss.
Aber das Familiengericht hat doch gar keine Handhabe wegen der Unterschrift der Mutter ?
verwirrend...
müsste ich in dem Fall die Mutter vor dem Familiengericht oder das JC beim Sozialgericht verklagen ?
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#6
verstehe ich das richtig, das eidesstattliche Versicherungen vom JC generell nicht als Nachweis anerkannt werden und ich dann sowieso zum SG muss ?
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#7
Nein. Alles falsch verstanden. Ich habe dich so verstanden, das es um
die Bestätigung geht, das der Umgang zu bestimmten Zeiten stattgefunden hat
und die Mutter das schriftlich bestätigen soll.

Das Jobcenter bekommt von dir eine Liste mit den Umgangszeiten und
da schreibst du vorneweg: "Ich, Pudding, erkläre hiermit an Eides statt...".
Damit bleibt die Mutter aussen vor und das Familiengericht kommt nicht in Sichtweite. Ich mache das auch so, ich will ja auch
nicht dauernd "hinterherlaufen" müssen, wenn Ihro Gnaden heute mal nicht
in Stimmung ist.

Die Versicherung an Eides statt MUSS das JC als Glaubhaftmachung
von Tatsachen akzeptieren. Ausnahme: Du hast den Grundsicherungsträger in der Vergangenheit nachweislich besch....

Diese verdammte Tabelle mit den Zeiten, wann dein Kind dich besucht hat, ist ein Nachweis für die tatsächliche eingetretene Bedürftigkeit. Kein Umgang = Kein Bedarf.
Die Versicherung an Eides soll die Glaubhaftmachung von Tatsachen
rechtlich bekräftigen ("Ich schwör, eyh!"). Klar soweit?

Wenn das JC diese Erklärung nicht gelten lassen will: Ab zum Sozialgericht.

Allerdings ist @sorglos ja auch der Meinung, das eine Vers. an Eides statt nicht zum "Standard"
in Umgangsfragen vor dem Jobcenter werden soll. Schließlich begibt man sich als Vater damit unter Generalverdacht,
während die alleinerziehenden Mütter keine Beweise bringen müssen, das sie den restlichen Regelsatz
für die Kinder korrekt verbraten haben und beispielsweise die Brut nicht zum Abfüttern jedes Wochenende bei
den Großeltern verstauen. Vielleicht hat er ja noch einen Vorschlag für einen möglichst kurzen Dienstweg.
Dir ist ja nicht geholfen, wenn du jetzt erst mal monatelang mit Anträgen und Widersprüchen mit dem
Jobcenter herumeiern mußt.
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#8
(18-11-2013, 21:00)Sixteen Tons schrieb: Das Jobcenter bekommt von dir eine Liste mit den Umgangszeiten

habe eidesstattlich versichert daß es zwei Tage in der Woche sind.
Nach meinem Widerspruch ist die Trulla dann doch zurückgerudert. Nun müssen die Umgangstage doch nicht einzeln aufgelistet werden.
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