Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KG Berlin 18 UF 215/11: Ohne Kooperationsbereitschaft kein gSr
#2
Bluter, ich selbst habe auch vieles falsch gemacht. Im Umgang mit meinen Kindern und sicher auch bei "Übergabeterminen".
Ich kann damit gut leben und kann heute auch Vätern Tipps geben, wie es - so sie es denn schaffen - besser geht.

Solche von Gerichten verfasste Texte kann ich Dir auch zeigen. Über mich! Das kann ich zugeben! Ich erkannte mich in den Verlautbarungen der Gerichte selbst nicht mehr wieder, nachem ich z.B. Antrag auf Umgang stellte....

In diesen Urteilsbegründungen finden sich Formulierungen über einen selbst wieder, das man nur staunen kann. Dabei hätte man einem Juristen soviel an flexiblem denken und Phantasie doch niemals zugetraut.

Wenn man diese hahnebüchenen Begründungen anschaut wird es einem schlecht: "In Mails vermied er jedes Grußwort!" AHA!
Nein, er darf nicht Verachtung für diese Frau zeigen, die sich weiß Gott was vielleicht erlaubt hat. Er soll gefälligst die Mama ehren!

Was hat das mit dem Wohle des Kindes zu tun?

Ich habe mich um meine Kinder immer gekümmert. Wenn Sie Spaß hatten und wenn sie Sorgen hatten. Trotzdem verachte ich ihre Mutter, jawohl. Und dazu stehe ich!
Sieht das so der vafk, dass ich nun kein Recht auf ein gSR mehr habe?

Diese Denkweise fand ich beim Familienrichter wieder, als ich zum zweiten Male meinen Umgang einklagen musste und in irgendeinem Zusammenhang zum Anwalt der Gegenseite etwas sagte, dass mir nicht mehr in den Sinn kommt, und ich begann mit : "Die Frau X hat aber doch gesagt....." (Die Ex war hiermit indirekt angesprochen)

Der Familienrichter echauvierte sich daraufhin mehrmals (!) im Gerichtsaal darüber, dass ich die Mutter "per Sie" anspräche!

Daraufhin hielt er dies im Gerichtsprotokoll fest mit den Worten: "Der Kläger spricht die Beklagte "per Sie" an. Ja genau. Das war auch wichtig zu erwähnen, nicht wahr?
Die Regelung der Weihnachtsferien hat der versoffene Puffgänger (stimmt übrigens) allerdings vergessen. Selbstredend, dass dies bald wieder zum Streitpunkt wurde.

Wir wissen doch wie es läuft, oder? Sonst wären wir doch nicht hier.

Obwohl auch ich gegenüber der KM, die ein kriminelles Subjekt ist, sehr tiefe Verachtung verspüre und Emotionen egal in welche Richtung auch einen gesunden (!) Teil des Lebens darstellen, habe ich ohne Nachfragen oder irgendwelche Murren jedes Schreiben der Ex, dass sie gezwungenermaßen vorlegen musste, da ich für die älteste Tochter das SR habe (und für die jüngere nicht), alles unterschrieben und nicht im Ansatz Steine in den Weg gelegt. Und ich hätte wahrlich Ärger machen können.

An diesem Urteil zeigt sich nur wieder Eines: Der Vater soll gefälligst nicht nur das Maul halten, sondern darf nicht einmal entscheiden, wie er emotional einem erwachsenen Menschen gegenüber eingestellt ist, ohne dass ihm zugetraut wird, die Dinge voneinander trennen zu können und der Differenzierung fähig zu sein.

Kein Wunder das diese Gesellschaft einfach nur noch krank ist.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: KG Berlin 18 UF 215/11: Ohne Kooperationsbereitschaft kein gSr - von Nappo - 31-10-2013, 23:45

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kein Unterhaltsvorschuss bei mehr als 1/3 Mitbetreuung - VG Berlin sorglos 3 7.147 15-01-2017, 17:48
Letzter Beitrag: p__
  KG Berlin 19 UF 22/10 : Kein Sorgerechtsenzug im Eilverfahren bei Umgangsverweigerung Bluter 5 10.120 26-07-2011, 14:32
Letzter Beitrag: Al Bundy
  Neue Liebe ohne Heirat: Kein Unterhaltsanspruch mehr p__ 0 3.026 06-08-2008, 11:57
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste