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Anspruch auf Pflichtverteidiger im STGB 170
#26
(28-10-2013, 14:17)Ibykus schrieb:
(28-10-2013, 13:49)Petrus schrieb: In dem vorliegenden Fall ergab die Regel sich aus internationalen Vereinbarungen, die sich zum Teil in einem vorübergehenden Zustand befunden haben - es ist zu erwarten, dass sich das in Zukunft ändert. Kern der Sache war die Frage, ob die Sorgerechtsentscheidung im Scheidungsverbund mit der Ehescheidung zu treffen ist. Nach EUEheVO bestimmt sich für die Scheidung ein anderes Land als bei Anwendung des KSÜ.
Art. 3 EheVO gelesen?
Ich sehe auf die Schnelle keinen Widerspruch zum Urteil und kann auch nirgends lesen, dass das OLG den Scheidungsverbund wieder herstellen müssen. War jetzt vielleicht mißlich für Dich - aber Gesetze haben oft Auswirkungen, die wir nicht wollen (oder nicht verstehen ohne uns schlau zu lesen).
Bsp.: Unterhalt!

Das Urteil ist korrekt bis zu dem Punkt, wo es aufhört. Das Problem ist zweierlei:
1. es fand keine Abwägung mit dem Sinn des Scheidungsverbunds statt. Der dient nämlich nicht nur der Vereinfachung des Verfahrens, sondern auch dem Kindeswohl.
2. das danach zur Anwendung gebrachte Recht von Land B hat den Scheidungsverbund wieder hergestellt - das wurde vom OLG absichtlich aussen vor gelassen.
Und die Diskussion hat man durch Rechtsmittelausschluss abgewürgt, denn andernfalls wäre der Fall beim BGH gelandet.
https://t.me/GenderFukc
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#27
Was ist hiermit und wie tritt man einer Ablehung eines Pflichtverteidigers antgegen?


Nach § 140 II StPO ist dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn die Sachlage schwierig ist. Das ist nach Ansicht des LG Bielefeld, FamRZ 2012, 1175 in Unterhaltssachen immer der Fall.

§ 170 StGB sei eine äußerst komplexe Vorschrift. Strafbar mache sich nach dieser Vorschrift nur, wer grundsätzlich zur Zahlung in der Lage sei. Um das festzustellen, müsse der Strafrichter eigene Unterhaltsberechnungen anstellen, die der Angeklagte wiederum nachvollziehen können müsse. Da dies in Zivilsachem im aller Regel mit Hilfe eines Anwalts geschehe (Anwaltszwang nach §§ 114 I, 111 Nr. 8 FamFG), müsse auch imStrafsachen ein Pflichtverteidiger beigeordmet werden.


http://fokus-familienrecht.blogspot.de/2...tzung.html

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#28
Klingt doch gut, beantrage doch einfach einen. Ich habe zwar noch nicht erlebt, dass einer beigeordnet wurde, aber da hat es offenbar mal jemand geschafft.
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#29
das klingt nicht nur gut, sondern unbedingt überzeugend.
Man könnte noch anfügen, dass ganz oft selbst die zuständigen Gerichte (Amtsgerichte wie Landgerichte (aber auch OLG's) nicht in der Lage sind, berufungs-/ revisionssichere Entscheidungen zu treffen.
Beispiele gibt es ja reichlich.

Das Urteil und die darin vertretene Rechtsauffassung zum 140 Abs. 2 StPO war mir nicht bekannt und ich empfehle dringend zu beachten, dass Richter angreifbar sind, die ihre Pflicht zur Ermessensausübung verletzen, da sie ja nicht nur auf Antrag des Angeklagten, sondern auch von Amts wegen einen Pflichtverteidiger zu bestellen haben, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Interessant zu lesen auch Anwalt.de

Damit gilt für alle betroffenen Väter: Feuer frei!

Danke, Blumentopferde, für den Hinweis.
Ich werde das Urteil auf Unterhaltspflichtverletzung.com (übrigens einer oft gefundene Seite!) veröffentlichen und bitte jeden um Unterstützung durch Bekanntgabe derartiger Beiträge oder Urteile.
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#30
Super! Das kann man brauchen!
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#31
http://www.unterhaltspflichtverletzung.c...sverfahren

Wink
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#32
Sollte der Anwaltszwang doch ein klitzekleines bischen nützlich sein?

Danke. Sehr prima Hinweis! Ein Link hierher sollte vielleicht in die T-Faq.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#33
Ist schon seit heute Vormittag auch in der faq drin.
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#34
Sehr gut - dann hat sich die Diskussion doch noch gelohnt Smile
https://t.me/GenderFukc
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#35
Männers, gute Nachrichten.

Heute hat mir das Landgericht, aufgrund meiner Beschwerde, einen Brief geschickt mit dem Hinweis, dass ich einen Pflichtverteidiger bekommen bzw. einen meiner Wahl benennen kann.

ES FUNKTIONIERT, huhuuu, ok ob das im Endergebnis was bringt wird sich weisen.

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#36
Die Bestätigung vom Landgericht hab ich entsprechend unter der Kategorie "Gerichtsurteile" eingestellt.
Hier haben Sie gleich Futter für künftige Anträge/Beschwerden mitgeliefert

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#37
also!!
Ich würde das gerne auf www.Unterhaltspflichtverletzung.com veröffentlichen!
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#38
Ich bitte darum

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