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UVG
#1
Hi

mal ne Frage. Das UVG gezahlt wird habe ich durch das Amt schriftlich bekommen. Was ist denn wenn UVG eingestellt wird bekommt man dann auch was schriftliches? Oder bekommt das nur die KM die das beantragt hat.

Bernie
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#2
Wir haben damals einen Einstellungsbescheid bekommen, als kein UVG mehr gezahlt wurde (natürlich zuzüglich einer "Schuldenberechnung").
Ob das aber grundsätzlich so ist, kann ich leider nicht sagen.
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#3
Das kann kommen, muss aber nicht. Kenne genug Fälle, wo nichts kam.
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#4
Jetzt stellt sich die Frage ob man bei der Kasse nachhackt denn Hexe scheint wieder geheiratet zu haben oder sollte es mir egal sein wieivel an UVG geflossen ist.
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#5
Kommt wohl darauf an, ob das JA dich in irgendeiner Weise zur Rückzahlung des UVG heranziehen will. In diesem Falle würde mich schon interessieren, wie hoch der Schuldenberg ist - allerdings kannst du dich wohl auch darauf verlassen, dass das JA in diesem Fall unaufgefordert auf dich zukommen wird... Falls du nicht zur Rückzahlung herangezogen werden kannst, kann es dir doch auch egal sein, wieviel sie gekriegt hat...
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#6
Hatte gerade die Situation. Habe im Mai den KU tituliert in voller Höhe und ab da direkt an die KM gezahlt und kein UV an das JA mehr geleistet. Die Ex-RAttin hatte mir geschrieben das sobald ein Titel vorliegt der UV eingestellt wird und nicht mehr gezahlt werden brauch.

Ja zwei Monate später kam dann das JA, dass da ja UV-Rückstände von 267,xx € sind (mit Zinsen) und ich doch sofort zahlen solle, ansonsten erwirken sie einen Titel.

Hab denen dann freundlich geschrieben, dass ich den KU direkt an die KM zahle aufgrund eines Titels und das Schreiben der RAttin zitiert, aufgrund dessen ich kein UV mehr an das JA zahlen brauche.

Gut, vorher gab es das Standardschreiben, dass ich unter keinen Umständen mehr mit befreiender Wirkung direkt an die KM zahlen kann sondern immer ans JA, solange UV beantragt ist. Habe dann aber mal direkt darauf hingewiesen, dass die KM sich seit Mai den UV quasi erschlichen hat, die RAttin sich selbst verpflichtet hat den UV abzumelden und es im UVG sogar drin steht, dass der/die Berechtigte jede Änderung unverzüglich mitzuteilen hat und nicht der Verpflichtete.

Somit war ich aus der Nummer raus. Habe auch seit meinem Antwortschreiben nichts mehr vom JA gehört. Hoffe nur dass sie den erschlichenen UV bei der KM eintreiben. Eig. müsste man so eine Dreistigkeit von der StA prüfen lassen...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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