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Eilt...............brauche dringend euren Rat!!!!
#26
So ist das nun mal. Wer das Kind rücksichtslos als erstes an sich reisst bekommt es.
Wenn das Familienrecht sagt ein Kind braucht einen Lebensmittelpunkt und eine einzige Hauptbezugsperson ist es eine logische Folge das es ein Wettrennen gibt. Bei dem Wettrennen geht es darum die enge Bindung zum anderen Elternteil zu zerstören. Hat man das geschafft, dann spricht man von Kontinuität die das Kind beim entfremdenden Elternteil hat.

Deine Wohnung ist das gewohnte Umfeld und du bist eine wichtige Bezugsperson. Sag doch das dein Sohn nicht so plötzlich aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen werden kann, und er sich jetzt zu Hause erstmal erholen muß. Die Mutter wird bestimmt nicht lange bei den Großeltern bleiben. Dann müßte man dem Kind einen weiteren Umzug zumuten. Da kannst eher du Kontinuität bieten.

Biete guten Umgang mit schrittweiser Erhöhung bis zum Wechselmodell an. Damit zeigst du ein Höchstmaß an Bindungstoleranz und signalisierst kommunikationsbereitschaft.

Sachlich und freundlich deine Sicht der Dinge darstellen. Ohne Vorwürfe und am Kindeswohl ausgerichtet.

Ziel: Das Kind behält die enge Bindung zu beiden Eltern
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#27
(17-09-2013, 00:04)papi schrieb: ... sowie ich meine ex einschätze, wird sie vor dem fg termin wieder in die wohnung kommen um danach wieder irgendwo unterzukommen.
DAS solltest Du verhindern. Sie hat dir mitgeteilt, dass sie auszieht - ergo hat sie in DEINER Wohnung nichts mehr zu suchen!
(17-09-2013, 00:04)papi schrieb: sie macht was sie will und ich hinke ständig hinterher
Tausche die Schlösser aus! Sofort! Lass dich nicht von ihr leiten sondern übernimm die Initiative.

Das Kind kommt am Mittwoch zu dir und da sollte es auch bleiben. Nimm soviel Urlaub wie du momentan bekommen kannst und lass das Kind zu Haus. Evtl. hast du Eltern, die das Kind beaufsichtigen, während Du arbeiten musst?!?

Solange es keine Entscheidung über das ABR gibt, liegt es (auch) bei dir. Und da das Kind an deine Wohnung gewöhnt ist, bleibt es auch dort.

Ich drück die Daumen.

Edit: Die Mami wird dann das Kind sehen wollen. Lass sie auf dich zukommen! Sie muss Dir einen Vorschlag machen, wie sie sich den Umgang mit eurem Kind in Zukunft vorstellt. Dann kannst Du ihr noch vorschlagen, das sie das Jugendamt zur Vermittlung einschalten kann - du gewinnst Zeit. Je länger das Kind bei Dir ist, desto größer werden deine Chancen, dass das auch so bleibt. Jede Mutter macht es genauso...
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#28
Stimmt @papi :

- Du musst selektiv ein Schwein sein.
- Du darfst kein Mitleid haben
- Du musst strategisch denken
- In deiner Wohnung hat Madame nichts zu suchen.

Warum?

- Zu 1. Exen sind auch so.
- Zu 2. Sie haben kein Mitleid
- Zu 3. Sie planen und sind kreativer
- Zu 4. Stell Dir vor, Du würdest in ihre Wohnung gehen ;-) . Das würde ein Spaß. Aber nicht lange....
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#29
hallo miteinander,

erwarte gleich den rückruf meines anwalts, habe bereits vorsorglich einen schlüsseldienst angerufen, der auf stand by steht, um evtl. das schloss zu wechseln. mache mir nur sorgen, das ex unser kind dann einfach vom kindergarten abholt, wenn ich bei der arbeit, dann hab ich wieder wohnung ohne kind, muß ja arbeiten und kann nicht unendlich zuhause bleiben.
ex'es eltern sind hier gleich in der nähe, daher weiß ich auch nicht, ob die gewohnte umgebung des kindes dadurch stark tangiert wird (juristisch gesehen). ex hat nicht viele sachen aus der wohnung mitgenommen, kann sie dann behaupten, sie sei nur "kurz" zu den eltern? alles fragezeichen, nach anruf vom anwalt berichte ich euch, mal schaun wie es weiter geht.
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#30
(17-09-2013, 13:29)papi schrieb: hallo miteinander,

erwarte gleich den rückruf meines anwalts, habe bereits vorsorglich einen schlüsseldienst angerufen, der auf stand by steht, um evtl. das schloss zu wechseln...

Jetzt mach aber 'mal halblang. Deine Frau ist seit gestern mit Deinem Sohn bei ihren Eltern, am Donnerstag ist ohnehin Verhandlung, bei der vermutlich über das ABR entschieden wird.

In jedem Urlaub ist das Kind länger von zu Hause weg. Dass die Ex die Tage bis zur Verhandlung bei ihren Eltern ist, ist noch lange nicht mit einem Auszug gleichzusetzen.

Wenn Du es jetzt eskalieren lässt mit Kind-nicht-mehr-Herausgeben und Schlösserauswechseln, gibt ihr genau dieses Verhalten die Möglichkeit, Dich in der Verhandlung als den Bösen dastehen zu lassen.

Ob das Kind drei Tage vor der Verhandlung bei den Großeltern schläft oder bei Dir hat auf das ABR nicht die geringste Auswirkung.

Also, bleib locker, überstürz jetzt nichts und überleg Dir stattdessen, was Du in der Verhandlung erreichen willst und wie Du argumentieren willst.
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#31
hey theo,

ich verstehe dich, habe aber von sicherer quelle ne info, das sie nach der verhandlung auf jeden fall in ne andere wohnung umziehen will, bis ein beschluss gerichtlich gefasst wird, was mache ich dann?

klar gibt es diese möglichkeiten:
1. schloss tauschen, abr und ehewohnungszuw. beantragen und frontalangriff starten

2. donnerstag abwarten, argumente vorbereiten, "mindestumgang mit "bonbon" erkämpfen, gem. sorger. und abr behalten, kommende jahre abwarten und hoffen das sohnemann irgendwann eigenen wunsch äüßert zum papa zu wollen

gibts noch andere alternativen?
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#32
Auf jeden Fall Donnerstag abwarten.

Bis dahin überlegen, ob Du Deinerseits einen Antrag auf das ABR stellen möchtest. Wenn ja, dann solltest Du aber auch ein Konzept vorbereiten, wie Du die Betreuung Deines Sohnes hinkriegst, wenn Du in der Arbeit bist.

Wenn Du zu dem Schluss kommst, Du kannst keine lückenlose Betreuung Eures Kindes gewährleisten, dann überleg Dir, welchen Umgang Du haben möchtest und bereite ggf. einen entsprechenden Antrag für das Gericht vor.

Das ist es, was jetzt für Dich wichtig ist.

Welchen Weg Du wählst, ist ganz unabhängig von der Tatsache, ob Deine Frau noch die Schlüssel zu Eurer Wohnung hat oder wo Euer Sohn die zwei Tage bis zur Verhandlung verbringt.
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#33
@theo: das hab ich papi auch schon geschrieben - jetzt erstmal warten bis donnerstag, plan machen wie umgang aussehen kann, wenn kind bei muttern wohnt, oder andersrum.

wichtig: wie sieht die betreuung aus, wenn papi arbeitet und das kind bei ihm wohnt.

nur darum geht es dem richter - der umgang kann dann großzügig beantragt werden!

wichtig: wenn die ex WIEDER umziehen will, muß sie papi fragen und im uneinigkeitsfalle wieder das gericht anrufen! wenn sie ohne papi zu fragen wegzieht, ist das ein grund, das abr auf papi zu übertragen!

papi: hattest du nicht ein homeoffice....???

bb
netlover
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#34
(17-09-2013, 13:47)papi schrieb: hey theo,

ich verstehe dich, habe aber von sicherer quelle ne info, das sie nach der verhandlung auf jeden fall in ne andere wohnung umziehen will, bis ein beschluss gerichtlich gefasst wird, was mache ich dann?

Es ist davon auszugehen, dass das Gericht am Donnerstag zumindest voräufig über das ABR entscheiden wird. Von daher bleibt Dir ohnehin nur, die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren oder in die Beschwerde zu gehen.

Nochmal: Die Frage ist: Was willst Du und was kannst Du leisten?

Es hat keinen Zweck, einfach dagegen zu sein, dass das Kind zu Deiner Frau kommt, wenn Du selbst keine vernünftige Alternative bieten kannst.
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#35
hey netlover,

habe eine arztpraxis und kann meine arbeitszeiten "rel. flexibel" gestalten, daher kann ich gute Betreuungszeiten gewährleisten, hoffe das das ein gutes und schwerwiegendes argument ist.
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#36
hey theo,

wie gesagt, mittw. und freitag nachm. frei, auch die anderen arbeitszeiten kann ich selbst gestalten, kaum dienstbelastung, habe mich für praxis entschieden um mehr zeit für unser kind zu haben!
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#37
(17-09-2013, 14:14)papi schrieb: hey netlover,

habe eine arztpraxis und kann meine arbeitszeiten "rel. flexibel" gestalten, daher kann ich gute Betreuungszeiten gewährleisten, hoffe das das ein gutes und schwerwiegendes argument ist.

Wenn Du das ABR für Dich haben oder in Richtung 50%/50% gehen willst, dann solltest Du bei Gericht aber einen genauen Plan vorlegen. "Ich bin relativ flexibel" reicht nicht aus, sondern Du solltest genau darlegen, wer das Kind nach dem KIGA betreut, wenn Du in der Praxis bist (z.B. Betreuung durch Eltern, Nanny, etc.)
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#38
hey theo,

wie gesagt, mittw. und freitag nachm. kein problem, da habe ich ihn bereits am nachmittag, andere tage ist bis 17 uhr kindergarten, könnte meine arbeitszeit so anpassen, das ich ihn sogar abholen könnte.
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#39
Genau darin liegt das Problem. Im "erstmal abwarten". Eben noch telefonierte ich mit einem Freund und Arbeitskollegen.
Mutti hatte keine Lust auf Umgang mehr.
Vermittlungsverfahren läuft seit 7 Monaten.
Nun ist endlich der Termin
Gestern meldete sich eine JA Tante, ob Er mal für 2 Stunden mit einem begleitetem Umgang vor dem Termin (Verfahrensbeistand) einverstanden wäre?
Sein Anwalt hat sich auch gemeldet : Nachdem er PKH kassiert hat wollte er zusätzlichen Vorschuss oder er käme nicht zur Verhandlung. Nun wurde er ausgewechselt...
3 seiner 4 Kinder leben bei ihm.
Um sein 4. muss er jetzt betteln, weil Mammi auf Rache sinnt. Ergebnis aus der letzten Verhandlung vor 1 1/2 Jahren:
Das Kind kam aus dem Saal und der Neue der Ex sagte :"Na, hast Du gesagt, was Du sagen solltest?"

Das kommt raus, wenn man als Vater auf die Gerichtsbarkeit hofft, und auf dieselbige seitens der Mütter gesch... wird. Sorry.

Was heißt hier, sie ist nicht ausgezogen? Sind sie getrennt oder nicht? Halbschwanger geht nicht.

Ich habe auch immer auf das Gericht gehofft.
2007 - Umgangsverfahren
- Boykott
2009 - Umgangsverfahren
- Boykott
2011 - Vermittlungsverfahren
- Zum Mediator verwiesen
2012 - Weitere Anträge abgewiesen
- Unterhaltsabänderung
- Kindesumgang
wegen Mutwilligkeit

PKH habe ich 1 Mal bekommen ! Das war 2007 !

Nö genau! Immer schön abwarten. Damals standen mal meine Töchter heulend im Garten und wollten nicht nach Hause! Was hat der Papi (der heute der Böse ist) getan? Gut zugeredet. Mammi will Euch doch auch!
Am [Unterschreitung des Mindestniveaus] ! Ich hätte sie bei mir behalten sollen. basta. Genauso wie es die Mammis alle für sich in Anspruch nehmen.
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#40
Sprich mit Deinem Anwalt, Du solltest da dann einen KONKRETES und schriftlich ausgearbeitetes Konzept zur Verhandlung mitbringen. Wenn das im Nachhinein ein wenig "optimiert" werden muss, macht das nichts, wichtig ist, dass Du den Richter an dem Tag ueberzeugst. Denk dran, als Vater musst Du ZIG Mal besser sein als eine Mutter damit Dein Kind bei Dir leben darf.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#41
(17-09-2013, 14:35)kay schrieb: Sprich mit Deinem Anwalt, Du solltest da dann einen KONKRETES und schriftlich ausgearbeitetes Konzept zur Verhandlung mitbringen. Wenn das im Nachhinein ein wenig "optimiert" werden muss, macht das nichts, wichtig ist, dass Du den Richter an dem Tag ueberzeugst.

Genau so ist es.

Du kannst natürlich auch auf 50%/50% plädieren. Ich denke, in Eurem Fall wird Deine Ex ohnehin froh sein, wenn Du das Kind auch unter der Woche mit betreust.

Um eine Einigung dahingehend zu erzielen, könntst Du ihr auch anbieten, trotz 50%/50% den KU zu bezahlen. Die paar hundert Euro sind gut angelegtes Geld, wenn es bewirkt, dass Auseinandersetzungen vermieden werden können. Bei mir war es auch so, dass ich durch Großzügigkeit bzw. Nachgiebigkeit in finanzellen Dingen viele Problemfelder entschärfen konnte. Und letztendlich sind unsere Kinder froh, dass wir als Eltern (nahezu) spannungsfrei miteinander umgehen.
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#42
(17-09-2013, 14:49)Theo schrieb: Bei mir war es auch so, dass ich durch Großzügigkeit bzw. Nachgiebigkeit in finanzellen Dingen viele Problemfelder entschärfen konnte.

Wenn entwürdigt eine solche Haltung eigentlich mehr: Den, der sie an den Tag legt, oder den, dem sie gilt?

(17-09-2013, 14:49)Theo schrieb: Und letztendlich sind unsere Kinder froh, dass wir als Eltern (nahezu) spannungsfrei miteinander umgehen.

Irgendwann werden sie verstehen, dass sie gleichberechtigte Partnerschaft von Euch nicht lernen konnten... hoffentlich können sie es dann...

Wer so weiter machen will wie bisher, der ist ja mit den Umständen offensichtlich zufrieden und hatte seine Zukunft gestern. Wem das, was ist, nicht genügt, kann nicht erwarten, dass sich was ändert, wenn er es nicht tut.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#43
(17-09-2013, 17:20)wackelpudding schrieb: Wenn entwürdigt eine solche Haltung eigentlich mehr: Den, der sie an den Tag legt, oder den, dem sie gilt?
nicht tut.

Niemanden, es ist ein ganz normaler Deal: Ich bin nicht kleinlich in Sachen Geld und sie ist nicht kleinlich in Sachen Umgang. Nichts, was irgendwie ehrenrührig wäre.

Natürlich kann man mit Prinzipienreiterei anfangen, aber die Frage ist immer: Ist einem das den ganzen Energie- und Zeitaufwand wert? Eine reine Aufwand-Nutzenüberlegung, die man bei jedem persönlichen und beruflichen Ziel anstellen sollte.

Wem das Gefeilsche um jeden Cent und um jede Minute Umgang liegt, bitte sehr. Am Ende muss man sich aber nicht wundern, wenn man beim Modell Jessy anlangt und seine Abende damit verbringt, neue Anträge für das nächste Gerichtsverfahren aufzusetzen, nur weil sich die Parteien gegenseitig nicht das Schwarze unter dem Nagel gönnen.

Mir ist es da lieber, ich habe nach Feierabend den Kopf frei für Dinge, die Spaß machen, und muss mich nicht mit irgendwelchen blöden Anwaltsbriefen 'rumärgern. Und wenn die Kids und ich nach einem Skiwochenende noch ungeplant zwei Tage dranhängen möchten, dann reicht ein Anruf bei der Ex. Finde, das hebt die Lebensqualität ungemein, aber das mag Ansichtssache sein.
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#44
hi theo...da mußt du aber erst hinkommen...ansonsten hast du recht...

momentan ist bei papi hat emo drin...die muß erst mal raus...

bb
netlover
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#45
hallo miteinander,

lieber wackelpudding, ich verstehe deine ansicht und teile sie im idealistischen sinne, jedoch bin ich realist und versuche einen weg zu finden, das momentan beste für meinen sohn und mich zu erreichen.
mein bauch sagt das gleiche wie du, aber ich spüre, das das momentan nicht gut ist. insbesondere nach dem gespräch mit meinem anwalt, der mich doch wieder auf den boden der tatsachen runtergeholt hat. wir werden mit plan a und b uns auf den fg termin vorbereiten

a: das von uns vorgesehene umgangsrecht mit 6 nächten zu 8 nächten zu gunsten der ex, damit sie auch ku erhält

b: falls keine einigung möglich, fertiger gegenantrag auf abr mit vorbereiteter begründung

ja theo, mein hirn sagt mir momentan das gleiche, obwohl mein herz blutet und ich wackelpudding dem sinn nach rechtgeben muß!!!!!!!!!!!!!!!
werde wohl versuchen die zeit, die ich mit meinem sohn bekomme, in vollen zügen zu genießen und hoffen das nach geraumer zeit die emotionen wieder runterkommen, damit wir wieder mutter und vater sein können und nicht antragsteller und gegner!
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#46
@papi,

es ist Dein Kind und Dein Weg - viel Glück!
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#47
danke dir wackelpudding,

werde euch auf dem laufenden halten. sobald ich das ausgestanden habe, werde ich wie ihr versuchen unseren neulingen hier im forum (....bin ich ja noch....) mit rat und tat zur seite zu stehen, ihr glaubt gar nicht, wie gut es mir geht, mein leid mit euch teilen zu dürfen!!!WinkWink
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#48
(17-09-2013, 19:01)papi schrieb: b: falls keine einigung möglich, fertiger gegenantrag auf abr mit vorbereiteter begründung
Nur zur Info: es genügt zunächst der Antrag, die Begründung kann durchaus noch (aus Zeitgründen) nachgereicht werden.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#49
hallo an alle,

bitte drückt mir für morgen die daumen, morgen ist termin am fg!!!! hoffe es geht gut, werde versuchen die ratschläge von euch zu berücksichtigen und besonnen zum gericht gehen. mal schaun, was ich euch berichten kann.......................
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#50
allah wird mit dir sein!

bb
netlover
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