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Neue Baustelle: Umgangsrecht durchsetzen
#1
Ich denke, jetzt kriege ich als Vater erneut Knüppel zwischen die Beine geworfen. War ziemliches Chaos heute.

Wie ich hier bereits schrieb
http://trennungsfaq.com/forum/showthread...#pid113914 , wurde mir vom OLG in Sachen Kindesunterhalt
in Aussicht gestellt, das wegen der hohen Umgangskosten entweder mein Selbstbehalt erhöht oder mein Einkommen entsprechend bereinigt werden darf (wenn ich es entsprechend darlegen kann).

Als ich heute die Kids holen wollte, trötete EX gleich an der Tür: "Es will kein Kind mitkommen!" und grinste. Die hatten plötzlich andere Pläne, wollten sich mit Freunden treffen, für die Klassenfahrt einkaufen und, und, und. Als die Kinder mich sahen, freuten sie sich, plapperten munter drauflos und die jüngsten entschieden sich dann gleich, in meinen Wagen einzusteigen und sich von der Mutter mit "Tschüss" zu verabschieden.
Die beiden älteren beteuerten zwar, das sie bei der Mama bleiben würden, wollten mich aber auch nicht gehen lassen. Die Älteste bekam Gewissensbisse, weil sie vergessen hatte, das meine Mutter sie zu einer Illuminationsfeier eingeladen hatte. Opa mütterlicherseits, der auch mit dabei saß, fand dann aber doch, das der Einkauf für die Klassenfahrt wichtiger sei. Es war quasi schon alles im Vorfeld abgekaspert worden. Papa ist jetzt raus. HB-Männchen spielen brachte nichts, darum nahm ich dann die beiden einzigen umgangswilligen Kinder, Ex packte genervt ein paar Sachen zusammen, ich verabschiedete mich bei den anderen, den man ansah, das sie gerade innerliche Konflikte austrugen und rauschte davon.

Anscheinend hat die Ex ein Prachtexemplar von einem Anwalt, der ihr
wohl nun eingeflüstert hat, dann doch jetzt einfach mal den Umgang zurückzufahren, dann hätte ich auch keine Argumentationsgrundlage mehr,
den Unterhalt zu kürzen. Einfache Rechnung: Kein Umgang, keine Kürzung beim Unterhalt.

Entsprechende Andeutungen wurden von Ex heute dazu gemacht. Sie bezog sich auch konkret auf den richterlichen Beschluß. Es würde sich also jetzt am Umgang was ändern. Das würde sie dann in der kommenden Woche noch mit mir besprechen. Post vom Anwalt wäre auch schon unterwegs. Die Kinder wären ja immer so müde, ich würde sie am Wochenende überfordern, usw. Ich wußte gleich, was hier abgeht, aber ich hörte aufmerksam zu, ohne ihr in die Parade zu fahren.

Ich denke mal, als nächstes werden ein paar Schreiben "der Gegenseite" eintrudeln, wobei so richtig schmutzige Wäsche gewaschen wird. Das Übliche eben, das die Kinder bei mir nicht so gut aufgehoben sind, das
es bei mir zu anstrengend ist. Die volle Breitseite eben, wenn man glaubhaft machen will, das der Umgang mit dem Vater einfach nicht lohnt.

Worauf sollte ich mich jetzt konzentrieren, nachdem mir dann in ein paar Tagen von der Ex oder anwaltlich die "neue Umgangsregelung" mitgeteilt wird?

Es liegt ja auf der Hand, das mein Antrag zum Unterhalt durch Änderung der Umgangsregelung unterlaufen werden soll.

Ich denke, ich brauche jetzt wohl einen richterlichen Umgangsbeschluß, wenn die entsprechenden Briefe eintrudeln.

Bisher hatten wir 2 Wochenenden alle 14 Tage + hälftige Ferien, also
weitere 5 Wochen im Jahr. Das soll also jetzt auch noch runtergeschraubt werden. Die Kinder sind 3 - 12 Jahre alt.
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#2
(06-09-2013, 19:00)Sixteen Tons schrieb: Bisher hatten wir 2 Wochenenden alle 14 Tage + hälftige Ferien, also
weitere 5 Wochen im Jahr. Das soll also jetzt auch noch runtergeschraubt werden. Die Kinder sind 3 - 12 Jahre alt.

Worauf basiert der bisherige Umgang?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
Mündliche Vereinbarung zwischen mir und der Mutter.
Das haben wir in ein paar Sitzungen der Beratungsstelle bei
Trennung und Scheidung der hiesigen Diakonie unter Regie des Jugendamtes
so vereinbart. Da will Ex natürlich nicht mehr hin, weil sie sich dort
damals nicht durchsetzen konnte.
Einen richterlichen Beschluß fanden wir bei beide zu dem Zeitpunkt
allerdings doof. Darum wird sich ja auch kein Richter reissen, da
eine Entscheidung zu finden, die alle glücklich machen kann.
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#4
In diesem Fall würde ich eA wegen des Umganges stellen und beantragen, diesen im bisherigen Umfabge gerichtlich zu beschliessen und die
Klausel entsprechend § 89 II FamFG aufzunehmen (Ordnungsgeldandrohung).

Begründen würde ich mit den eingetretenen Störungen und den Ankündigungen der KM und formulieren, dass offensichtlich ohne Rücksicht auf das Kindeswohl der Umgang aus der Sicht der KM unterhaltsorientiert optimiert werden soll...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
nicht vergessen zu erwähnen, dass die KM den Umgang nicht im vom Gesetz vorgesehenen Maße fördert!

Deine beiden "Älteren" werden mittlerweile ihren eigenen Kopf haben und auch durchsetzen.

Meine (12 1/2) rief gerade an, ob ich sie morgen eine Stunde später abholen würde und nannte Gründe, die mich als Kind auch veranlaßt hätten, meinen Vater "in die zweite Reihe" zu schieben.
Ich habe mich für sie gefreut und natürlich meinen Segen gegeben.
An ihrem Verhalten erkenne ich, dass sich der Kampf -und ein solcher war es!- um den Umgang mit meinem Kind gelohnt hat.

Ich rate jedem, der sein Kind nicht verlieren will, von Anfang an kampfbereit die Zähne zu zeigen und im erforderlichen Fall auch zu beißen, wenn Mama meint, sie könne tun und lassen was sie wolle.
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#6
Jetzt muss ich mal bloed fragen.
Muendliche Vereinbarung beim hiesigen Jugendamt.

Gemaess dem Fall du bekommst Hartz 4 dann kriegst
- z.b. groessere Wohnung
- temporaere Bedarfsgemeinschaft
- Fahrten fuer Umgang

Da reicht doch ne muendliche Vereinbarung gar nicht ?
Ds brauchst doch nen Wisch oder ?
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#7
die SGB II Stelle der Kommune wird keine Vorbehalte ggü den "Regelungen" des Jugendamtes haben. Bei kreisfreien Städten, sind beide Teil der selben Verwaltung, ansonsten kann die Hartz IV Verwaltung sich ans JA des übergeordneten Kreises wenden, wenn Du dem Datentransfer zustimmst.

Versuch macht klug!
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#8
Zitat:Da reicht doch ne muendliche Vereinbarung gar nicht ?
Ds brauchst doch nen Wisch oder ?

Wenn man die Gesetze eng auslegt, ist die bloße Mitteilung ausreichend und die Mutter ist ohnehin nicht zur Mitwirkung verpflichtet.


Anders gesagt: wo kein Beleg vorhanden ist, kann auch keiner vorgelegt werden.
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#9
Das hätte die Kommune natürlich gerne. Kein Beleg, keine Leistung.
Weder im Grundgesetz noch im BGB steht irgendetwas davon, das
eine Umgangsvereinbarung ausschliesslich schriftlich zu treffen ist.
Aber iglu liegt da schon richtig. Ich habe mich auf §23 SGB X berufen und versichere den stattgefundenen Umgang an Eides statt (was Sorglos ja nicht zu Unrecht unmöglich findet). Ich kann aber nicht jedes mal ein Gerichtsverfahren betreiben, um mir eine Unterschrift zu holen oder einen Nachbarn nötigen, mir als Zeuge zu fungieren. Dann sollen die mal hier jedes 2. Wochende auf dem Bürgersteig parken und nachzählen, ob wirklich kein Kind gefehlt hat, wenn sie einen Beweis dafür brauchen, das ich eidbrüchig wäre. Aber jetzt schweife ich schon extrem ab.

Auch bin ich wie Ibykus der Meinung, das da mit maximaler Breitseite auf
jede Umgangsvereitelung gefeuert werden sollte. Sonst fährt der Zug irgendwann ohne mich ab.

Ex fragte die Kinder ja noch in meiner Gegenwart, ob sie wirklich sicher wären, das sie an diesem Wochenende wirklich bei der Mutter bleiben wollten. Das wirkt eher wie double-binding als an einer aktiven Förderung der Umgangswahrnehmung. Das die Mutter den Umgang fördern muß, hätte ich ihr auch entgegenhalten können. Das hätte aber wegen dem akuten monetären Interessenkonflikt im Zwiegespräch nichts bewirkt.
Das braucht die Mutter jetzt mit Briefkopf, Dienstsiegel und Kostennote zum Nachlesen.

Naja, bevor ich jetzt orakele, was da jetzt kommen könnte, warte ich
erst einmal ab. Es ist ja noch nichts konkretes greifbar.
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#10
Nun, erfreulicherweise haben sich meine Mutmassungen nun doch nicht
bewahrheitet. Ich konnte mich ohne grössere Anstrengungen mit
der Mutter auf eine Umgangsplanung für das nächste halbe Jahr
festlegen und Geld war hierbei zunächst kein Thema.

Die von der Mutter zuvor angeführten Änderungen betrafen im Wesentlichen Besonderheiten, wie mit gewissen Zwängen zur Gottesdienstteilnahme durch den Konfirmandenunterricht meiner ältesten Tochter während des Umgangs umgegangen werden soll. Meine Wohngegend ist im Umkreis nämlich kilometerweit christlich rabenschwarz geprägt. Weiter ging es darum, das die Kinder Sonntags möglichst eine Stunde früher als sonst wieder heim finden, da mittlerweile drei Kinder eingeschult sind und jetzt etwas mehr Vorlaufzeit für den Wochenstart benötigt wird.

Grundsätzlich bemühe sich die Mutter laut eigener Aussage auch um
Kontinuität bei den Umgangszeiten und teile den Kindern auch mit, sich an den besagten Wochenenden nichts vorzunehmen. Sie vermag es aber nicht, hier Druck auszuüben, wenn die Kinder diesbezüglich fortgesetzten Unwillen zeigen würden. Nun, Druck würde ich hier selber auch nicht wirklich ausüben wollen. Das würde wohl eher einen Bumerangeffekt bei den Kindern und mir haben. Wie kriegt man da die Kuh vom Eis?

Die Aussage der Mutter ist aber und teilweise konträr zu meinem Eindruck vom letzten Wochenende. Da hatte ich eher den Eindruck, das die Kinder eher noch ermuntert wurden, ihr Wochenende anders zu gestalten, bzw. es ihnen da zu leicht gemacht wurde, andere Interessen durchzusetzen.

Ich bin unschlüssig, ob ich nun eine Umgangsregelung gerichtlich zementieren soll und ich vergangenes Wochenende vielleicht einfach nur einen "schlechten Tag" erwischt habe?
Es ist eigentlich kaum möglich, die Mutter richtig einzuschätzen. Im Übrigen bin ich auch nach wie vor in schulische und familiäre Themen nach wie vor eingebunden und nicht
"aussen vor".

Die Unterhaltschose läuft jedenfalls derweil munter weiter.
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#11
(11-09-2013, 23:32)raid schrieb: Eigentlich hat sie dir nur neue Vorschriften gemacht und Du hast zugestimmt. [..]

Oh glaub mir, dass Mutti genug Druck auf ihre Kiddis ausüben wird, wenn sie das will ;-) Klar, wenn es um den Papi-Umgang geht, kann man schon mal locker bleiben und beide Augen ach ALLE Augen inkl. Hühneraugen zudrücken und den erzieherischen Vollhonk raushängen lassen ;-) Warum auch nicht: Papi hat de facto nichts zu melden und die Kiddis werden eine Mami, die keinen Druck ausübt noch mehr lieben und über paar papidiskriminierende Statements besser hinwegsehen können.

Das ist soweit klar. Leider bin ich allerdings auch selbst ein gebranntes Kind von Trennung und Scheidung, was gewisse Wahrnehmungen verstärkt oder möglicherweise auch verzerrt. Zum Thema "Statements" könnte ich auch viel erzählen...lohnt nicht. Kennt wohl jeder in der Situation.

Unser Verhältnis ist trotz aller finanziellen Rangeleien noch nicht so schlecht, das meine persönlichen Belange, soweit es um den Kindesumgang geht, völlig missachtet werden.

Meine Eltern haben sich jahrelang nur über Anwälte, Gerichte und
uns Kinder als "Botschafter" unterhalten. Da kann ich dir sagen, das
war echt besch...eiden.

Wenn Ex nun allerdings Töne angeschlagen hätte, den Umgang reichlich zusammenzustreichen um den Unterhalt zu sichern, wie ich das zunächst erwartet hatte, dann hätte mich das nicht davon abgehalten, in das Konzert einzusteigen. Aber anscheinend will man sich da auf einer anderen Baustelle verbrauchen.
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#12
(12-09-2013, 00:16)raid schrieb: Euer Verhältnis ist sehr schlecht, weil sie möchte dich auspressen wie eine Zitrone und dennoch dein Verständnis, wenn es um die besagte Anlaufzeit, Christlichkeit was auch immer geht.

Das stimmt. Finanziell kommen wir einfach auf keinen Nenner. Das Thema ist nicht neu und da gibt es einfach nichts mehr zu besprechen.

Eine nacheheliche Änderung der Rollenverteilung brauche ich bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen wohl nicht zu diskutieren. Die ganze Chronik ist doch schon hier aufgelistet. Was soll der sinnlose Vorschlag?

Hast du denn schon deiner Verflossenen ein Wechselmodell mit jeweils einem Halbtagsjob je Elternteil vorgeschlagen und wie erfolgreich warst du damit?

Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, Zugeständnisse bei der Umgangsregelung zu machen, das sollte nur nicht kontinuierlich und unverhältnismäßig zu meinem und vor Allem nicht zum Nachteil der Kinder werden.

Man darf nicht vergessen, es geht hier ja auch nicht um ein Kind, sondern um fünf davon. Da braucht es einfach eine grosse Kontaktdichte bei den
Eltern, auch wenn ich mich dazu auch mal motivieren muß. Nach meinen
persönlichen Erfahrungen sind eine Latte von Gerichtsverfahren da ziemlich kontraproduktiv. Aber irgendwann gibt es auch einen Punkt,
an dem jede Bereitschaft zu Zugeständnissen und jede Leidensfähigkeit endet. Wenn das nicht so wäre, hätte ich hier noch keinen einzigen
Satz geschrieben.
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#13
An deiner Stelle würde ich noch ein wenig abwarten, aber im Zweifelsfall nicht zu lange.
Konfirmandenunterricht ist eine vorrübergehende Sache.
Und dass Kinder Vorlauf für die Schule brauchen und mit zunehmendem Alter auch immer häufiger eigene Unternehmungen planen anstatt mit Papi abzuhängen, dürfte auch klar sein.

Ob du also letztes Mal nur einen schlechten Tag erwischt hast, wird sich am ehesten durch weitere Beobachtung rausstellen.

Bisher habt ihr noch ein halbwegs brauchbares Verhältnis zueinander. Dies durch einen möglichen Gerichtsstreit zu verschlechtern besteht meines Erachtens noch (!) kein Anlass.

Schau einfach mal, wie sich die Angelegenheit entwickelt. Sollten die Kinder plötzlich an jedem Papawochenende was anderes vorhaben, wirst du nochmal sorgfältig abwägen müssen, ob dies einfach der natürliche Lauf der Dinge ist, oder ob die Mutti da ihre Hand im Spiel hat.
Sicherlich wirst du dir nämlich keinen Gefallen tun, wenn du deinen Kids irgendwelche Unternehmungen "verbietest" und sie "zwingst" bei dir zu sein. Natürlich soll andererseits aber auch nicht der Kontakt ganz zusammenbrechen.
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#14
@ Raid - Ich will dir nicht zu nahe treten, aber könntest du dich insgesamt bitte ein bisschen kürzer, bzw. kompakter fassen? Was du schreibst ist natürlich größtenteils richtig, aber es wäre für alle Mitlesenden hilfreich, du würdest nicht direkt mit dem Thread zusammenhängende Meinungen nicht in jedem einzelnen Thread hier im Forum mehrfach wiederholen und das auch noch aufgeteilt auf mehrere Posts. Das macht es den Helfenden und Interessierten einfach sehr schwer, Threads durch- oder querzulesen und Infos rauszusuchen. Danke.
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#15
Wenn da mehrere Schulkinder sind und nun vorgebracht wird, dass da Zeit benötigt wird, etwa um die Schultasche zu packen, so finde ich das durchaus plausibel.
Einige hier haben ja das große Bedürfnis mit Anlauf ins Messer zu rennen. Ich bin froh, das Sixteen Tons es souveräner regelt.
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#16
So wie ich die SMS der Mutter von heute lese,
wurde ihr der Beschluß des Gerichtes von hier

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid117080

zwischenzeitlich zugestellt.

Sie möchte mir nun schriftlich neue Umgangszeiten aufgeben, ich schätze mal, über ihren Anwalt.
Es bleibt abzuwarten, ob sich die angekündigte Prophezeiung nun erfüllt.

Es ist irgendwie schade, aber es zeichnet sich ab, das eine
Schlacht geschlagen, aber der "Krieg" noch nicht zu Ende ist.
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#17
Du hast doch sowieso "nur" Standardumgang. Der lässt sich gut verteidigen. Was will man da noch streichen?
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