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Frage zum Unterhaltsvorschuss
#1
Ich war bei einem Kunden, der in der Situation ist, dass er seine beiden Kinder im Alter von 13 und 17 Jahren bei sich hat. Die Ex hat sich vor 1 1/2 Jahren aus dem Staub gemacht, da es unterm Bauchnabel juckte. Nun hat der Bekannte einen engen finanziellen Spielraum. Er hat ein 3. Kind mit der Neuen.
Kindesunterhalt ist natürlich von der Ex nicht zu erwarten. Nichts gelernt, Hartz IV, das übliche Programm.
Auch geht die Helferindustrie natürlich mit unterhaltsverpflichteten Müttern wesentlich pflegsamer um als sie es mit einem Vater machen würden.
Auch hier ist das der Fall.

Kann der Vater noch irgendwelche Leistungen (ich spreche explizit nicht auffüllendes Hartz IV an) beantragen? Ich rate diesen Vätern hier nämlich meist, sich vom JA fern zu halten. Das ist bei unserem JA hier außerordentlich ratsam. Aber trotzdem: Was habe ich vergessen, dass man ihm raten könnte?
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#2
Das ist eine Frage nach dem Motto: "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!" Bei jedem Antrag auf eine Sozialleistung wird die Frage nach dem Kindesunterhalt gestellt werden.
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#3
(20-08-2013, 13:17)Nappo schrieb: Kann der Vater noch irgendwelche Leistungen (ich spreche explizit nicht auffüllendes Hartz IV an) beantragen? Ich rate diesen Vätern hier nämlich meist, sich vom JA fern zu halten. Das ist bei unserem JA hier außerordentlich ratsam. Aber trotzdem: Was habe ich vergessen, dass man ihm raten könnte?
nichteinbringliche Unterhaltsforderungen stehen möglichen Ansprüchen sowieso nicht entgegen.
Ob die bestehen, hängt vom konkreten Bedarf im Einzelfall ab (Schule, Krankheit, Mobilitätsförderungen etc.).
Ich würde mich an seiner Stelle mal von der SGB II oder Arge beraten lassen.
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#4
Zitat:Ich würde mich an seiner Stelle mal von der SGB II oder Arge beraten lassen.

Du schickst Lämmer wohl auch zur Beratung zum Schlachter?

Also Unterhaltsvorschuss gibt es altersbedingt nicht mehr. Sollten die Einkommensverhältnisse so sein, dass kein Anspruch auf ergänzendes ALG II besteht, dann könnte ein Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag bestehen ebenso auf Leistungen aus dem Bildungspaket.

Ansonsten bleibt ergänzendes ALG II. Bei 4 Köpfen müsste das Haushaltseinkommen schon deutlich über 2000€ Netto liegen um keinen Anspruch auf ergänzendes ALG II zu haben.
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#5
Er könnte doch eine Beistandschaft beim JA einrichten, oder?

SIE ist unterhaltspflichtig und muss einen Titel unterschreiben und hat gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Sonst wird fiktives Einkommen angerechnet.

Das wird doch ungefähr immer so gemacht?
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#6
Soll SIE zum Amt rennen, irgendwo als Klofrau arbeiten und den titulierten Mindistunterhalt vom Amt aufstocken lassen. Wenn sie dann doch nicht arbeitet erbt sie vielleicht mal was.
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