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Jugendamt fordert, KU wird bezahlt ohne Titel
#1
Hallo in die Gemeinde hier, 

ich wende mich an Euch, um endlich von neutraler Seite eine Einschätzung zu bekommen. Überall im Netz steht, dass man als Unterhaltspflichtiger jeder Auskunft nachkommen soll und Unterhaltstitel vom Jugendamt klaglos unterschreiben soll. 
Keine Rechte und Nachfragen erlaubt. Das möchte ich aber hinterfragen.

Zuerst meine Fakten:

1. Am 27.05.2023 einen Brief vom Jugendamt bekommen, mit der Aufforderung zur Titulierung des Unterhalts für meine zwei Kinder (8 und 4 Jahre) nachzukommen. Dazu soll ich den (angehängten) Fragebogen "vollständig" ausfüllen.
2. Ich bezahle bereits seit mehr zwei Jahren ohne Titel regelmäßig den Unterhalt von 630,- € für die Kinder.
3. Trennung (unverheiratet) erfolgte im Januar 2021.
4. Umgangsrecht ist einvernehmlich geregelt, die Kinder sind jede Woche zwei Tage bei mir.
5. Ich bin seit Oktober 2022 verheiratet mit einer neuen Frau.
6. Den Unterhalt habe ich aufgrund weniger Einkommen (Corona) von Januar 2021 von 550,- € langsam bis Dezember 2022 bis auf 630,- € erhöht.

Meine Einkommensverhältnisse 2022 Steuerklasse 1:

25473 netto aber das ist reiner Netto
davon insgesamt 3722 Verpflegungszuschuss und inkl. 343 Dienstwagen Privatnutzung 1% Regelung (ich arbeite im Außendienst Mo-Fr.) 
Kleine Provisionen (Muss ich noch ausrechnen)

Jetzt meine Fragen:

Soll ich den Fragebogen des JA überhaupt ausfüllen?
Wenn ja, was darf ich verweigern oder durchstreichen (PDF Fragebogen ist hier im Anhang)?
Besonders der letzte Absatz, dass sich das JA überall Informationen holen kann, geht mir mächtig auf die Nerven!
Kann ich allein einfach zum Notar gehen und dort ohne die Kindsmutter einen statischen Titel um die Summe 630,- € bis zum 18. Lebensjahr der Kinder erstellen lassen und der Mutter dann zukommen zu lassen und somit der Aufforderung des Jugendamts zuvorkommen?
Muss man Termin machen beim Notar? 
Welche Dokumente braucht der Notar?

Gebt mir mal bitte Tipps, welche Schritte ich unternehmen soll und was ich sein lassen soll, bevor ich etwas Unüberlegtes mache.

Falls Fragen sind, bitte, nur zu, ich gebe antworten.

LG NeuerUnterhaltszahler


Angehängte Dateien
.pdf   Fragebogen_Jugenmdamt_Unterhaltsberechnung_zensiert.pdf (Größe: 272,48 KB / Downloads: 7)
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#2
Ich möchte, weil es anscheinend wichtig ist, den Wortlaut des Schreibens des JA hier reinstellen:

Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten
Kind 1, geb. und Kind 2, geb.

Sehr geehrter Herr XXX,

der bereuende Elternteil, Frau XXX, hat sich wegen des Unterhalts für Ihre Kinder an das hiesige Jugendamt gewandt und um Beratung und Unterstützung bei der Berechnung und Titulierung des Unterhaltsanspruches gebeten.
Die Höhe des tatsächlichen zu zahlenden Unterhalts ist anhand Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermitteln, da der Unterhaltsanspruch Ihrer Kinder davon abhängt, über welches Einkommen und Vermögen Sie verfügen.
Als barunterhaltspflichtiger Elternteil müssen Sie Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen erteilen. Ich verweise auf § 1605 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Ich bitte Sie daher, binnen 14 Tagen anhand des beigefügten Fragebogens zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Stellung zu nehmen. Ihre Angaben zu Einkommen und Belastungen weisen Sie bitte durch entsprechende Belege, insbesondere Einkommensnachweise der letzten 12 Kalendermonate und durch den zuletzt erhaltenen Einkommenssteuerbescheid, nach.
MFG
--------
Ich denke, ich werde zuerst einmal schriftlich nachfragen, ob ein Beistand nach §§ 1712 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht und auch nach (Art. 15 DSGVO) Auskunft über meine bereits gespeicherten Daten fordern.

Ich möchte gern wissen, was die Kindesmutter bereits über mich beim JA ausgesagt hat.

LG
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#3
Das Einkommen musst du so wie es dort beschrieben ist, mitteilen.
Vermögen allerdings nicht. Was du aber mitteilen musst, sind Einkünfte aus Vermögen, also z.B. Zinsen.
Miete und Wohnungsgröße muss man auch nicht mitteilen.

> Ich möchte gern wissen, was die Kindesmutter bereits über mich beim JA ausgesagt hat.
Irrelevant.
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#4
In den FAQs steht bereits alles Wesentliche, wie du auf diese Aufforderung reagieren solltest. Das Formular solltest du nicht ausfüllen und auch nicht unterschreiben. Schicke denen einfach den letzten Steuerbescheid und die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate und schwärze alles was nicht für die Ermittlung deiner Einkünfte relevant ist. Wenn du sonst wo noch Einkünfte hast solltest du das natürlich auch angeben. Mache auch weitere Angaben die dein bereinigtes Nettoeinkommen senken zB Beiträge zur privaten Altersvorsorge etc.

Dann lass die rechnen und achte darauf dass die richtig rechnen. Sobald Einigkeit über dein bereinigtes Nettoeinkommen besteht, und somit die Höhe des Unterhalts feststeht, lässt du das bei einem Notar betiteln. Mache das auf keinen Fall beim Jugendamt.

Ja, du musst einen Termin beim Notar machen. Ruf da an, schildere dein Anliegen und vereinbare ein Termin. In meinem Fall hat der Notar mir vorab ein Mustertitel per Email zugeschickt. Diesen prüfen ggf noch anpassen und auf eine Befristung achten! Zu dem Termin musst du nur deinen Ausweis mitbringen. Der Titel kann dann vom Notar an die Mutter geschickt werden oder du machst das selber. Die Mutter muss nicht anwesend sein.
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#5
Nirgends gibt es so wenig "Gestaltungsspielraum" wie im Unterhaltsrecht. Die Schergen, die nur Dein Bestes wollen, haben sich in jede Richtung abgesichert. Zuerst mal zum Fragebogen:

Des Öfteren helfe ich - oder mache es alleine - einigen Betroffenen bei der Auskunft gegenüber dem JA. Und ja, Du musst Auskunft geben. Das Formular selbst - auf dem manchmal Jugendämter versuchen zu bestehen - beinhaltet viele Fragen, die dazu geeignet sind, nahezu alles zu erfahren, was mit dir und deinem Geld nur annähernd zu tun hat. Die Antworten darauf, haben nichts mit einer aktuellen Unterhaltsberechnung zu tun. Hat man sie aber einmal gemacht und gerät später in finanzielle Schieflage, kramt ein geldgieriger JA-Mitarbeiter in den alten Unterlagen und dann fallen Dir evtl. Aussagen über Dein Vermögen u.a. auf die Füße.

Unterhalt ist zu berechnen nach laufendem Einkommen und somit deinem bereinigten Netto. Ich fülle grundsätzlich Fragen wie: Welchen PKW fahren Sie? Was haben Sie für Lebensversicherungen? Haben Sie Bausparverträge? Grundbesitz? etc pp. nie aus. Zur Berechnung des Unterhalts darf das JA Daten erheben, die ausschließlich für die Berechnung des Unterhalts relevant sind. Ob Du einen Porsche oder Lada fährst, ist nicht relevant. Daraus zieht man nur Schlüsse, um zu Deinem Nachteil Schüsse in den Nebel abzusetzen.

Das Vorlegen der letzten 12 Gehaltsabrechnungen und das Vorlegen eines Einkommensteuerbescheides kann verlangt werden und dem kann man auch nicht entgehen.

Also erfolgt - so mache zumindest ich es - Auskunft in Form eines formlosen Schreibens. Hierin ist zumeist der Anfang so formuliert: "Hiermit gebe ich, wie gewünscht, ordnungsgemäß Auskunft über unterhaltsrelevante Einkommensdaten. Es wird versichert, dass die Auskunft vollständig und wahrheitsgemäß erfolgt. Ihr Fragebogen lag dem Schreiben nicht bei. Dieser ist nach diesseitiger Auskunft somit aber ohnehin obsolet..." (Oft pennt da einer und die liegen tatsächlich nicht bei. Ist aber auch egal.)

Danach schlüssele ich das Schreiben bspw. so auf:

I : Laufendes Einkommen - Anlage: Gehaltsnachweise
II: Einkommenssteuerbescheid
III. evtl. Nachweis einer Rentenversicherung zur Berechnung der Berücksichtigung der zusätzlichen Altersversorgung. 24% gelten als abzugsfähig. In die GRV zahlst Du schon 18,6%. Wenn Du also gleich mehrere Verträge hast, gib nur einen an, der die 24% auf füllt. Der Rest geht das JA nichts an.
IV: Hinweis: Weiteres Vermögen und weitere Einkünfte bestehen, bzw. gibt es nicht.

Leider ist es nun so, dass tatsächlich ein Rechtsanspruch auf Titulierung besteht. Ja, du kannst natürlich einen statischen Titel über 630 € beim Notar unterschreiben. Ob das Erfolg hat, ist dahin gestellt. Denn das JA wird nach erfolgter Auskunft wohl feststellen, dass Du bei angenommenen 2,5 k netto (Beispiel) in die Stufe 2 der DD einzuordnen bist (2,5 k würden ja noch bereinigt und du gibst im Übrigen im Schreiben noch deine km Fahrten zur Arbeitsstätte an) und dann käme das hin.

In diesem Moment lägst du aber bei 737 €. Und dann sagt das JA: Bitte bei uns abändern, oder wir klagen....

Was du machen kannst ist z.B. erst einmal den Unterhalt vom JA ausrechnen zu lassen. Vorab gibt es auch keine Titulierung. Dann den Unterhalt prüfen lassen. So gehört in das Schreiben des JA am Ende auch der Zusatz: "Ich behalte mir vor, Ihre Berechnung vor Titulierung meinem Rechtsbeistand zur Prüfung vorzulegen." Das hilft ein wenig, dass der JA-Mitarbeiter nicht vollkommen frei dreht.

Wenn dann der Betrag fest steht, kannst du dich immer noch entscheiden, zu einem Notar zu gehen und zumindest zu versuchen durch zu bekommen, dass der Titel auf das 18. LJ. begrenzt wird.

Anfragen nach Artikel 15 DSGVO kann man zwar machen aber die sind nur dazu da, dem JA viel Arbeit zu machen, tangieren aber das Auskunftsverfahren nicht und sind eine ganz andere Baustelle.

Eines solltest du unbedingt nicht vergessen: Ist der ausgerechnete Unterhalt höher, als der bislang gezahlte und unstrittig, dann wird das JA rückwirkend die Differenz haben wollen, ab Datum des Schreibens der Auskunftsanforderung. Wenn Du also schon jetzt weißt, dass das mit den 630 € nicht hin kommen kann, dann solltest du die Differenz schon mal zurück legen.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#6
Frage: Steht bei dir der Dienstwagen mit der 1% Regelung, sowie der VMA auf der Gehaltsabrechnung monatlich mit drauf? Ebenfalls die Provision monatlich aufgeführt?

Bei mir wurden damals die 1%-Regelung zur Nutzung des FirmenPKWs als positive Einnahme, der VMA und die Provision als Gehaltserhöhend zur Berechnung des Unterhalts herangezogen!!!
Auch wurde als Basis der Berechnung des Unterhalts ein Monat mit einer hohen Provision als fiktives, regelmässiges Einkommen herangezogen.
--> also vollkommenen entgegengesetzt zum Steuerrecht.

Ich hatte den Firmenwagen ja nur nur um Kundenbesuche zu machen, bei ca. 60-80 TKM/Y hat man keine - mir unterstellte Lust - am Wochenende Ausflüge zu machen oder zum Einkaufen mit dem Firmenwagen zum Supermarkt, etc. zu fahren ....

Mit den Erfahrungen würde ich heute versuchen, wenn der AG mitspielt, es anders zu gestalten!
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