20-08-2013, 01:04
Ich frage mich, warum das überhaupt hier Erwähnung findet.
Zitat:
"Wägt man die Folgen gegeneinander ab, so wiegen die Nachteile, die im Falle des Erlasses der einstweiligen Anordnung dem Kindesvater drohen, weniger schwer als die Nachteile, die den Kindern und der Beschwerdeführerin im Falle der Versagung des Erlasses der einstweiligen Anordnung entstehen könnten"
Jeder sollte wissen, dass solche Phrasen, die den Richterinnen aus den Vorlagen ihrer Rechtssprechungs-Software aus dem Drucker fallen, in jedem AG-Beschluss zu finden sind. Also nix Neues!
Zitat:
"Wägt man die Folgen gegeneinander ab, so wiegen die Nachteile, die im Falle des Erlasses der einstweiligen Anordnung dem Kindesvater drohen, weniger schwer als die Nachteile, die den Kindern und der Beschwerdeführerin im Falle der Versagung des Erlasses der einstweiligen Anordnung entstehen könnten"
Jeder sollte wissen, dass solche Phrasen, die den Richterinnen aus den Vorlagen ihrer Rechtssprechungs-Software aus dem Drucker fallen, in jedem AG-Beschluss zu finden sind. Also nix Neues!