Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Reisepass
#1
Bereits Ende Mai hatte ich die Mutter schriftlich gebeten, der Ausstellung eines Reisepasses für den gemeinsamen Sohn zuzustimmen, ohne dass eine Reaktion erfolgte.

Im Verfahren, wo mit gerichtlicher Vereinbarung der Verleib des Kindes bei mir festgelegt wurde, behauptete sie, dass es einen Reisepass bereits gäbe und es wurde protokolliert, dass dieser von ihr an den Sohn beim Treffen Mutter-Sohn bei den Großeltern herauszugeben sei.

Übergeben wurde dann ein bereits seit 2 Jahren ungültiger Reisepass. Damit lebt ein (fast) 12jähriger mit anderem Familiennamen bei seinem Vater, ohne irgendwelche Personalpapiere zu haben.

Auf meine erneute Bitte (mt Kopie für die Anwältin der Mutter), der Ausstellung eines neuen Reisepasses zuzustimmen, erfolgte bis Fristablauf erneut keine Reaktion, sodaß ich jetzt einen Antrag beim hiesigen FG stellen möchte, die Befugnis zur Beantragung des Reisepasses allein auf mich zu übertragen. Wäre es eilig, könnte ich diesen Antrag im eA-Verfahren stellen und um Entscheidung ohne mdl.Termin bitten. Es ist aber nicht eilig - wäre dennoch eine Entscheidung ohne mdl. Termin möglich? Das Verhalten der Mutter hat ja mit Vernunft nichts mehr zu tun...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#2
Theoretisch sollte eine Entscheidung ohne mündlichen Termin möglich sein. Viel zu erörtern wird es nicht geben.
Die Frage wird sein: Beantragst du, die Zustimmung der Mutter in diesem Fall zu ersetzen/ zu erzwingen? Oder beantragst du, der Mutter diesen Teil des Sorgerechts zu entziehen?

In beiden Fällen wird vermutlich die KM der Ausstellung des Reisepasses zustimmen, sobald sie vom Gericht deinen Antrag zugesandt bekommt, vermute ich, und behaupten, es wäre nur ein versehentliches Versäumnis/ Mißverständnis. Damit wäre das Verfahren denkbar kurz.
Zitieren
#3
Ich will ja nur diese Sache lösen. Irgendeine dauerhafte Sorgerechtseinschränkung auf ihrer Seite will ich nicht - wie schon ´mal geschrieben: Ich bin nicht dafür, Eltern(teile) aus der Verantwortung für ihre Kinder zu nehmen. Und ich hoffe im Interesse des gemeinsamen Sohnes, dass sie mit professioneller Hilfe wieder in die Spur zurückfindet.

Also beantragen, die Zustimmung der Muter zu ersetzen? Ohne mdl. Verhandlung?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#4
Beantragen "ohne mdl. Verhandlung" ist doch möglich - er liegt dann im Ermessen der RichterIN ob sie es tut, evtl. Rücksprache nimmt, oder einen Termin anberaumt.

Hatte gerade ähnliches mit "im Prinzip" klar vereinbarten Ferienzeiten (bei JA, mit bezeugendem Beistand). Mutti wollte plötzlich nicht mehr. Also "EA ohne mdl.Verhandlung" geschrieben, freitagfrüh zum Gericht. Rechtspflegerin angebettelt, für 13 Uhr Termin bei Richter bekommen - der rief einfach bei Kimu an: "Gibt es einen Grund?" Kimu sagte wohl, dass ihr das einfach zu lange sei. Daraufhin beschloss er antragsgemäss und Beschluss konnte Montag abgeholt werden. Und Vater war 2 Wochen in Ferien. (Wahrscheinlich "juristisches Glück", hinreichende Untertänigkeit und konzentrierte Sachklarheit. Egal, das Ergebnis zählt.)

Bei nem anderen Vater hatte die Kimu auch die Herausgabe der (existierenden) Kinderpässe verweigert. Da 1. Wechselmodell ist, jedoch Vater auch Kindergeldberechtigter + als Hauptwohnsitz eingetragen ist, kamen wir dann auf die Idee einfach Personalausweise zu beantragen ... das ging lustigerweise auch ohne 2. Unterschrift Angel Und die Ferien waren gesichert. (Wahrscheinlich "juristisches Glück", evtl. amtliche Schusseligkeit und Um-die-Ecke-Denken. Egal, das Ergebnis zählt.)

Achso. Du könntest den EA-Antrag einfach machen und statt ans Gericht direkt der Kimu/Anwältin zuschicken. Evtl. rappelt es ja dann, ohne Gebühr. (Brauchst halt etwas "juristisches Glück" Cool )
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#5
Ich wuerde an Deiner Stelle bei Gericht beantragen, dass die Zustimmung der KM ersetzt wird UND das dieses Recht in Zukunft exklusiv auf Dich uebertragen wird.

Ich habe heute auch einen netten vorlaeufigen Gerichtsbeschluss erhalten, der KM ist es verboten irgendwelche Aeusserungen (in welcher Form auch immer) ueber unseren Sohn im Internet zu taetigen und ausserdem kann ich ALLES was unseren Sohn betrifft jetzt allein entscheiden.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#6
(07-08-2013, 21:50)sorglos schrieb: Achso. Du könntest den EA-Antrag einfach machen und statt ans Gericht direkt der Kimu/Anwältin zuschicken. Evtl. rappelt es ja dann, ohne Gebühr. (Brauchst halt etwas "juristisches Glück" Cool )

Das hat Charme. Da ich´s ja nicht besonders eilig habe, werde ich´s ´mal so machen, wenn bis zum WE die Erlärung nicht eingeht.

@kay

Nach Deinen Erfahrungen kann ich verstehen, dass Du froh bist, alleine handlungsfähig zu sein.

Mein Ziel ist das nicht. Es mag zwar etwas schwierig sein, aber na ja...
Wichtiger ist mir, dass der gemeinsame Sohn grundsätzlich gleichberechtigte Eltern erlebt - auch wenn der Einfluß seiner Mutter zu seinem Schutz z. Z. zurückgenommen ist. Gleichwohl ist sie seine Mutter und er braucht sie zur eigenen Identitätsfindung. Daher auch meine Hoffnung, dass sie wieder in die Spur zurückfindet. Darüber hinaus ist er fast 12 Jahre alt und ich hoffe, dass er lernt, seine Interessen auch gegenüber seiner Mutter angemessen selbst auszuhandeln - was ihm bisher verwehrt war.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#7
(08-08-2013, 11:12)wackelpudding schrieb: @kay

Nach Deinen Erfahrungen kann ich verstehen, dass Du froh bist, alleine handlungsfähig zu sein.

Mein Ziel ist das nicht. Es mag zwar etwas schwierig sein, aber na ja...
Wichtiger ist mir, dass der gemeinsame Sohn grundsätzlich gleichberechtigte Eltern erlebt - auch wenn der Einfluß seiner Mutter zu seinem Schutz z. Z. zurückgenommen ist. Gleichwohl ist sie seine Mutter und er braucht sie zur eigenen Identitätsfindung. Daher auch meine Hoffnung, dass sie wieder in die Spur zurückfindet.

Bis zur Entfuehrung habe ich auch immer genauso gedacht. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zum Schluss und bei mir ist sie leider gestorben. Solange sich die KM nicht behandeln laesst, geht es leider nicht anders. Nachwievor wuerde ich mich auch gegen einen Kontakt meines Sohnes mit der KM nicht wehren solange der ueberwacht und an einem sicheren Ort stattfindet. Lt. Jugendamt muss sie dafuer aber erst zurueckkommen und darauf habe ich keinen Einfluss. Sie wehrt sich mit allen Mitteln gegen die Auslieferung, keine Ahnung wie sie sich vorstellt je wieder Kontakt zu unserem Sohn zu bekommen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#8
Kay, du hast aber auch riesen Glück gehabt bei der Story!
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#9
So, Kopie ist an die Mutter ´raus:


"...

wegen

Beantragung eines Reisepasses

wird beantragt

1.Die Zustimmung der Antragsgegnerin zur Beantragung eines Reisepasses für (Sohn) ohne mündliche Verhandlung zu ersetzen und
2.der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.


Begründung:
Nachdem (Sohn) seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr bei der Antragsgegnerin sondern bei mir nehmen wollte, wurde mit Vereinbarung vom xx.xx.2013 zum Verfahren xxx F xxx/13 beim Amtsgericht Musterstadt der vorläufige Verbleib von (Sohn) bei mir geregelt.

Papiere wurden (Sohn) nicht mitgegeben. Da (Sohn) nach eigenen Angaben keine Personalpapiere hatte, wurde die Antragsgegnerin mit Schreiben vom xx.xx. 2013 um ihre schriftliche Zustimmung zur Beantragung eines Reisepasses für ihn gebeten. Eine Reaktion hierauf erfolgte zunächst nicht.

Erst im Termin am xx.xx.2013 zum Verfahren xxx F xxx/12 beim Amtsgericht Musterstadt gab die Antragsgegnerin zur Kenntnis, dass (Sohn) einen Reisepass habe. In der getroffen Vereinbarung zum gewöhnlichen Aufenthalt von (Sohn) bei mir wurde dann festgehalten, dass der Reisepass von der Antragsgegnerin bei ihrem Treffen mit (Sohn) am xx.xx.2013 an (Sohn) übergeben werden sollte.

Übergeben wurde der von der Stadt Musterstadt am xx.xx.2005 ausgestellte Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland mit der Nummer Z 0123456, dessen Gültigkeit am xx.xx.2011 endete. Mit Schreiben vom xx.xx.2013 bat ich die Antragsgegnerin unter Mitteilung dieses Sachverhaltes um ihre schriftliche Zustimmung bis zum xx.xx.2013 zur Beantragung eines Reisepasses für (Sohn). Eine Reaktion hierauf ist bisher nicht eingegangen.


Der Sachverhalt ist einfach und eindeutig. Für das Verhalten der Antragsgegnerin gibt es keine vernünftigen Gründe. Ich bitte daher darum, wie beantragt zu beschließen.


Mit freundlichen Grüßen"


Wenn nun innerhalb von 14 Tagen die schriftliche Zustimmung nicht eingeht, macht sich das Original auf zum Gericht...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#10
Das scheue Reh "Vernunft" zeigte sich bisher nicht, will heißen, die Mutter hat bisher der Ausstellung eines Reisepasses für den gemeinsamen Sohn nicht zugestimmt.

Vielleicht geht´s aber dennoch ohne Gericht:

6.1.3.4 Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unver-
heiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam
zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf
allein der Elternteil, bei dem sich das unverhei-
ratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den
Pass beantragen.
Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf
es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser
mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes
einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige
Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut
Melderegister.
Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung
des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Auf-
enthalt des Kindes, ist die Einwilligung zum ge-
wöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen. Zweifel
können insbesondere dann bestehen, wenn z. B.
das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim an-
tragstellenden Elternteil hat, ein zeitlich enger
Zusammenhang zwischen Antragstellung und ei-
nem Umzug besteht oder der angegebene Wohn-
ort des Kindes nicht mit den Daten des Melde-
registers übereinstimmt.
Erklärungen des anderen Elternteils, die über die
Zustimmung zum gewöhnlichen Aufenthalt des
Kindes hinausgehen, sind für die Passbeantragung
unerheblich (z. B. gewöhnlicher Aufenthalt des
Kindes beim antragstellenden Elternteil wird
akzeptiert, gegen die Passerteilung wird jedoch
Einspruch erhoben), soweit sie nicht Zweifel am
Aufenthaltsbestimmungsrecht des antragstellen-
den Elternteils wecken.
Wenn der antragstellende Elternteil erklärt, das
Kind halte sich aufgrund einer gerichtlichen Ent-
scheidung gewöhnlich bei ihm auf, ist die Ent-
scheidung vorzulegen.

Stammt aus dem gemeinsamen Ministerialblatt, 60. Jahrgang, 23. Dezember 2009, Nr. 81. Habe ich meiner Meldebehörde mitgeteilt und angefragt, ob die Vorlage der gerichtlichen Vereinbarung zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes bei mir, insofern nicht ausreichen würde. Habe schon die Mitteilung, dass geprüft wird. Vielleicht bekommen wir das scheue Reh ja doch noch zu sehen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#11
Die Meldebehörde hat bestätigt, dass die Antragstellung wie angefragt möglich ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#12
Wäre schön für dich, wenn es auch so geht.

Allerdings atmet die ganze Ausführung des Minsterialblattes zwischen den Zeilen ihre Väterfeindlichkeit. Ein weiteres von vielen Beispielen, wo das Sorgerecht über die "Lebensmittelpunkt-Ideologie" durch die Verwaltungspraxis ausgehöhlt wird. Jedem kundigen Leser dürfte klar sein, wann mit der geschlechtsneutralen Formulierung "Elternteil" überwiegend Vater oder Mutter gemeint ist.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#13
Ja, im Wesentlichen sind Mütter die Nutznießer, weil eben die Kinder in 85% der Fälle bei ihnen sind. Ich habe den Text hier deshalb in Gänze eingestellt, weil bei getrennt lebenden Eltern auch bei gemeinsamem Sorgerecht eben nicht automatisch gilt, dass zur Passerstellung die Zustimmung beider Elternteile erforderlich ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste