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Dringende Frage zu Pfändung, KU & Insolvenz
#1
Hi Jungs,

ich hab da mal ne Frage:

Mein Mann geht zum 01.10.2013 in die Privatinsolvenz, das steht inzwischen fest.
Nun geht uns gerade der [Unterschreitung des Mindestniveaus] finanziell ziemlich auf Grundeis. Die Unterhaltsbeiträge für drei Kinder belaufen sich insgesamt auf 790 € derzeit, dazu kommen ca. 500 € für Umgangskosten.
Obwohl wir beide verdienen, reicht das Geld an allen Ecken und Enden nicht (wir kommen aber irgendwie doch über die Runden). Aufstocken können wir glaube ich nicht, da wir in der Summe knapp zuviel verdienen. Das grundsätzliche Problem sind die Kosten für`s Auto, auf das wir aber unmöglich verzichten können.

Aktuelles Problem daher: Wir wohnen am [Unterschreitung des Mindestniveaus] der Welt, und sind auf ein Auto angewiesen. Eben jenes, inzwischen 22 Jahre altes, Töftöff steht nun kurz vor dem Kollaps.
Ohne Auto --> kein Job, und vor allem kein Umgang (das eine Kind wohnt 30 km weg, die anderen beiden 350 km).

Wenn also nun der schlimmste Fall eintritt und wir nächsten Monat ein "neues" Auto brauchen (so Gott will kommt meine Steuerrückerstattung bald rein, dann löst sich das Problem auch so), können wir unmöglich den Kindesunterhalt leisten, zumindest nicht vollständig.

Bei der einen KM ist das auch kein Problem, sie verzichtet für den einen Monat auf den KU, falls es notwendig werden sollte (obwohl sie es selbst nicht üppig hat).

Bei der anderen KM haben wir die bissige Beistandschaft am Hals.
Hier hab ich mal folgendes Gedankenspiel gemacht: Wir zahlen ohne Erklärung einfach mal keinen KU für September (die Kids werden deswegen nicht am Hungertuch nagen, keine Sorge). Bis die Zahlungserinnerung eintrudelt, vergehen 7-14 Tage. Wir reagieren erst in der dritten Septemberwoche und erklären, warum und weshalb in diesem Monat kein KU gezahlt werden kann, dass es aber ab nächstem Monat wieder (wie bisher auch) reibungslos laufen wird. Die Beiständin wird daraufhin pfänden lassen.
Bis dahin sollte aber der 01.10. sein und die Insolvenz geht los - da sollte dann doch auch die KU-Schuld für September mit erfasst werden.

Nach eurer Erfahrung - kann das klappen?
Oder haben wir dann wegen dem einen Monat nen 170er an der Backe? Oder wird die Pfändung so schnell anlaufen, dass sie uns noch im September (das ohnehin schon leere) Bankkonto abräumen?

Insgesamt ne scheiß Situation, und es geht auch echt nicht ums "wollen", vielmehr ums "können" - aber ohne Auto sehen wir die Kinder nicht mehr, was der einen KM sicherlich Freudentränen in die Augen treiben würde...
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#2
Du hast Dir schon mal in der Not einen Plan zurecht gelegt. Jetzt musst Du ihn verfeinern. Ich versuche mal, die vielen Fragen zu erfassen.
1. Wenn Ihr ein neues Auto braucht und das von der Rückerstattung zahlen könnt, ist alles diesbezüglich in Butter. So schreibst Du ja auch. Sollte es nicht klappen, kannst Du natürlich von dem Geld das Ihr nach der eröffnung der Insolvenz im Rahmen der Freibeträge habt, ein Auto kaufen. Mit dem Geld das Ihr behaltet, könnt Ihr machen was Ihr wollt. Auch sparen natürlich. Wer regelt das bei Euch mit der Insolvenz? Erst einmal muß ja das vorgerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren angestossen werden.

2. Einen 170er hast Du natürlich erst dann an der Backe, wenn die Anzeige auch tatsächlich gestellt wird. Wobei man natürlich davon ausgehen sollte. Aber Du kannst nicht wissen, wie lange die dafür brauchen. Dann wird das Verfahren eröffnet. Es kommt also in der Kürze erst einmal gar nicht zu einem Termin bis zum 01.10. Und ob eine Verurteilung tatsächlich in Anbetracht der Umstände in Betracht kommt, wage ich zu bezweifeln. Lies im FAQ (du kannst auf der Startseite auf dieses Thema springen), die Beschreibungen in Sachen §170 durch!!! Du nmmst also eventuelle Unterhaltsrückstände in die Insolvenz mit und sie gehören zur Masse. Es ist davon auszugehen, dass es so läuft, nach der derzeitgen Sicht der Dinge.

3. Dein Plan kann durchaus funktionieren! Wenn es schlecht läuft, kann die Beistandschaft es vielleicht schaffen noch einen Monat zu pfänden. Oder auch nicht. Es kommt darauf an, wie schnell die Dinge laufen werden. Während der Insolvenz herrscht Pfändungsverbot. Da ist nichts mit pfänden. Die Beiständin (was für ein bescheuertes Wort) darf sich dann an Deinen Insolvenzverwalter wenden ;-)

P.S.: Bedenke bitte, dass wenn die Rückerstattung zu spät kommt, diese vom Insolvenzverwalter kassiert wird.
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#3
Hi Nappo,

erstmal Danke für die Antwort.

Die Steuer-Rückerstattung kriegt die Pfändung/Insolvenz nicht. Mein Mann und ich haben getrennte Konten und sind ja erst seit anderthalb Wochen verheiratet, d.h. meine Steuerrückerstattung gehört ganz allein mir.

Die Insolvenz regelt ein Anwalt, der ist auch schon bezahlt. Insgesamt läuft das vorgerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren nun seit 12 Monaten (die lange Dauer war dadurch bedingt, dass mein Mann keinen Überblick über die Gläubiger mehr hatte, der Anwalt nicht der schnellste ist und wir noch warten wollten, ob aus einem Provisionsgeschäft genug Kohle rüberkommt, um die Insolvenz per außergerichtlichem Vergleich abzuwenden, das ist aber leider nicht eingetreten), und im Oktober wird nun endlich der gerichtliche Insolvenzantrag gestellt.

Das mit dem Sparen ist prinzipiell natürlich ein guter Plan, aber bis wir ein brauchbares Auto zusammengespart hätten, wäre der Job verloren und der Umgang mehrere Monate ausgesetzt. Zwar habe ich noch einen kleinen Notgroschen und einen Plan B, der ist aber nur für den alleräußersten Notfall.

Grundsätzlich werden die Gläubiger meines Mannes vermutlich eine 0 % - "Befriedigung" ihrer Forderungen erreichen, da unter Berücksichtigung der Pfändungsgrenzen bei drei unterhaltsberechtigten Kindern absolut kein pfändbarer Betrag mehr rauskommt bei seinem aktuellen Einkommen. Das betrifft natürlich auch die UH-Schulden, die von der Insolvenz erfasst werden.

Falls die Beiständin tatsächlich noch im September auf die Schnelle eine Pfändung anstrengt (für den laufenden KU) und durchkriegt, wie sind da die Pfändungsfreigrenzen? Ich meine mal gelesen zu haben, die wären bei UH-Rückständen niedriger als für "normale" Schulden...?!
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#4
Bei dem was du erzählst bleibt früher oder später die Gesundheit auf der Strecke. Hört sich alles sehr stressig an. Viel arbeiten, wenig Geld, und ne Menge Probleme mit Ex.

An eure Gesundheit denken, Arbeit reduzieren = geringeres Haushaltsnettoeinkommen. Dann aufstocken.

Ein nettes Hobby suchen und entspannt den Umgang wahrnehmen.
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#5
(03-08-2013, 23:28)Jessy schrieb: Die Insolvenz regelt ein Anwalt, der ist auch schon bezahlt.

Dann hoffe ich für euch, das sich die Abwicklung eures Falls
für den Anwalt nicht zu schwierig gestaltet. Zunächst hat mein
Anwalt in Aussicht gestellt, das es für etwa 6 Gläubiger so um die
200-300 Euro kosten würde. Es wurden dann aber 12-15.
Die erste Kostennote betrug um die 1000 Euro. Später kam noch
eine weitere von 700 Euro dazu. Habt ihr etwa einen Festpreis aushandeln können?
Naja, zur Not muß er halt eine weitere Kostennote auf euren Insolvenzpacken oben drauf legen.

Also die Pfändungsfreigrenzen für U-Schuldner wurden hier ja schon hinreichend aufgegriffen. Warst du nicht
sogar in einem Faden hier im Forum dabei?
War wohl dieser Thread: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...9#pid99579

Wenn ich es so in etwa im Kopf habe, war da etwas mit Regelsatz + Wohnkosten + lfd. Unterhaltsverpflichtungen
+ Prozentsatz für Erwerbstätigenaufwand und was darüber ist, kommt weg.
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#6
Danke nochmal für die Tips.

Es kratzt schon an der Gesundheit, mein Mann hat Burn-Out und ist seit einem halben Jahr krankgeschrieben.

Nein, wir konnten keinen Festpreis mit dem Anwalt aushandeln. Aber mein Mann hatte zu Beginn der ganzen Sache eine Abtretungserklärung zugunsten des Anwaltes unterschrieben, und da kamen (damals noch bei einer anderen Arbeitsstelle) aus laufendem Einkommen und einer Provisionszahlung des Arbeitsgebers rund 3000 € zusammen. Das dürfte für den Anwalt reichen, hoffen wir zumindest. Der macht ohnehin keinen besonders guten Job, wegen jedem Mist müssen wir ihm dreimal nachlaufen. Bis heute hat er es an Hand der vorgelegten (umfangreichen) Unterlagen nicht geschafft, alle Gläubiger an der richtigen Adresse anzuschreiben. Aber den Anwalt wechseln wäre ein zu großer Aufwand. Sollte die Gläubigerliste nicht vollständig sein und die Restschuldbefreiung daher gefährdet sein, wird der Anwalt dafür haften müssen.
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