Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Nachzahlung von Kindesunterhalt, trotz versäumter Vorlage entsprechender Belege
#1
Hallo an alle die hier aktiv sind,

ich bin neu hier und habe da eine Frage die ich mir bei Tante Google nicht beantworten konnte.

Aber zuerst mal zu mir.

Ich bin seit 4 Jahren von meiner Frau getrennt, habe 2 Kinder 12 und 20 Jahre und der Scheidungsantrag ist seit 3 Jahren gestellt.

Dazu muss man sagen, dass meine Frau alle Möglichkeiten nutzt die Scheidung zu verzögern. Was ihr auch mit sehr viel Erfolg gelingt.
Unter anderem hat sie erkannt, dass Unterhaltsklagen (Kindesunterhalt) im Verbund mit der Scheidung ein probates Mittel sind, die ganze Sache zu verzögern.

Folgende Ausgangssituation.

Wie oben schon erwähnt spielt meine Frau auf Verzögerung.

Fürs Verständnis:

Ich zahle die ganzen Jahre bereits den vollen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, beim ersten Scheidungstermin hat sie während der Verhandlung kurzerhand eine Klage gegen mich eröffnen lassen, in der sie genau den Unterhalt einklagen und titulieren lassen hat, den ich für den jüngeren Sohn seit dem ersten Tag der Trennung sowieso gezahlt habe.

Deutschland und seine Richter! Es hat ewig gedauert bis die ganze Sache entschieden war und der nächste Scheidungsstermin angesetzt wurde.

Man ahnt es! Bei diesem neuerlichen Termin bei dem die Scheidung hätte ausgesprochen werden können, wurde dann ein Unterhaltsklage für meinen älteren Sohn im Verbund mit der Scheidung anhängig gemacht.

So und jetzt endlich mal zum Kern :-)

Mein Sohn (20 Jahre) hatte im Jahr 2011/2012 massive Probleme in der Schule, die wohl zum Teil aus gesundheitlichen Gründen sowie aus massiver Unlust entstanden sind.

Nach dem er eine Genehmigung erhalten hat das Schuljahr zu wiederholen, hat er die erste entscheidende Arbeit nach den Sommerferien mit 0 Punkten abgegeben.

Das hat ihn dann wohl dazu veranlasst die Ausbildung am Gymnasium zu beenden.

Als ich davon erfahren habe, habe ich meine Unterhaltszahlungen ( NICHT TITULIERT) erst mal eingestellt und Auskunft über seine weiteren schulischen Aktivitäten und Absichten von meiner Anwältin erfragen lassen.

Lange habe ich nichts gehört. Woraufhin ich meine Unterhaltszahlungen eingestellt habe.

Dann kam im November 2012 eine lapidares Schreiben seines Anwaltes in dem ich darüber informiert wurde dass er das Gymnasium beendet hat und er seine Ausbildung auf einer anderen Schule fortsetzen werde.

Die Abmeldebescheinung vom Gymnasium, sowie die Anmeldebescheinigung der neuen Schule würde ich kurzfristig erhalten.

Tja. Ich habe keine der Bescheinigungen erhalten, bis gestern.

Gestern war der Gerichtstermin in dem die Unterhaltsklage meines Sohnes gegen mich verhandelt wurde.

Und man glaubt es nicht. Ganz zu Beginn der Verhandlung wurde meiner Anwältin und mir die Anmeldebescheinigung der neuen Schule vorgelegt.

Ausgestellt am 12.12.2012

Der interessierte Leser der bis hier durchgehalten hat wird sich denken können was passiert ist.

Mein Sohn und sein Anwalt fordern den Unterhalt für die 9 Monate die ich keinen gezahlt habe nach.

Meine Anwältin hat dann zwar eingeworfen, dass es bei meinem Sohn ja wohl keinen Bedarf an Unterhaltszahlungen gegeben haben kann, wenn er sich 9 Monate Zeit für die Vorlage der Bescheinigung Zeit lassen könne.
Der Anspruch sei damit verwirkt, klar dass das mein Sohn und sein Anwalt anders sehen.

Ich befürchte aber, dass sie mit der Argumentation nicht durchkommen wird.

Weiß hier zufällig jemand wie solche Dinge gehandhabt werden?

Ein Link zu einem Urteil oder ähnliches würde mir wirklich helfen.


Danke für die Geduld beim Lesen und Tipps.

pfla_nze
Zitieren
#2
Blöde Situation für euch beide. Ich war selber in der Situation als junger Mann meine Eltern auf Unterhalt verklagen zu müssen, war aber auch ein fauler Hund und 15 Jahre später sehe ich die Dinge etwas anders. Die Gefahr besteht darin, dass die angespannte Beziehung zwischen dir und deinem Sohn durch so etwas komplett zerstört werden kann. Dein Sohn ist volljährig, wird vermutlich noch immer unter Einfluß der Mutter stehen, aber er ist volljährig. Das ist deine Chance. Trage den Konflikt der Scheidung nicht auf seinem Rücken aus. Er bittet dich um Hilfe, momentan nur finanziell, aber da wird mehr kommen. Setz dich mit ihm zusammen, Frag ihn was er vorhat, was seine Pläne für die Zukunft sind. Unterstütze ihn in jeglicher Hinsicht. Teile ihm mit, das du immer für ihn da sein wirst und sei das auch. Und selbst wenn er ein Jahr "nichts" machen will um sich zu finden, unterstütze ihn dabei - auch finanziell. Die Scheidung der Eltern ist auch in dem Alter noch ein Schock, insbesondere für junge Männer. Gerade in der Zeit braucht man einen Vater zu dem man aufblicken kann.
Zitieren
#3
(01-08-2013, 20:26)pfla_nze schrieb: Ich zahle die ganzen Jahre bereits den vollen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, beim ersten Scheidungstermin hat sie während der Verhandlung kurzerhand eine Klage gegen mich eröffnen lassen, in der sie genau den Unterhalt einklagen und titulieren lassen hat, den ich für den jüngeren Sohn seit dem ersten Tag der Trennung sowieso gezahlt habe.

Faq früher lesen :-) In diesem tollen deutschen Familienrecht bist du sogar zur Titulierung verpflichtet, wenn du anstandslos unstrittige Unterhaltsbeträge bezahlst. Du hättest nach Aufforderung sofort einen Titel unterzeichnen müssen.

Beim Unterhalt für den 20jährigen kann der Richter so und so entscheiden. Die Klage hätte ich gleich als mutwillig abgelehnt, weil der die Bescheinigungen trotz eindeutiger Aufforderung nie vorgelegt hat, sondern sofort ans Gericht ist. Mit einer einfachen Vorlage der Bescheinigungen wäre sie vollkommen vermeidbar gewesen. Verlange wenigstens, ihm die Gerichtskosten aufzuerlegen. Was zahlt eigentlich die Mutter, die ihm gegenüber ebenso zum Unterhalt verpflichtet ist, übrigens unter gesteigerter Erwerbsobliegenheitspflicht da er privilegierter Volljähriger ist? Hat der Sohn das Einkommen der Mutter nachgewiesen?
Zitieren
#4
Hallo PapaBalu
Zitat:Blöde Situation für euch beide.
Ja es ist eine wirklich blöde Situation. Leider ist es so, dass mein älterer Sohn jeden Kontakt zu mir verweigert.
Zwar nicht von Anfang an, aber im Laufe der Zeit hat es meine Nochfrau geschafft ihn mit Lügen und Verleumdungen so gegen mich aufzuhetzen dass er mit mir nichts mehr zu tun haben möchte.
Lange traurige Geschichte.

Zitat:Ich war selber in der Situation als junger Mann meine Eltern auf Unterhalt verklagen zu müssen,
Ich kann mir vorstellen, dass das keinen Spaß gemacht hat. Allersdings musste mein Sohn das ja gar nicht.
Ich habe Unterhalt für ihn gezahlt, in voller Höhe ohne wenn und aber.

Die Klage Unterhaltsklage hat seine Mutter gegen mich anhängig gemacht um Zeit zu gewinnen.

Zitat:Die Gefahr besteht darin, dass die angespannte Beziehung zwischen dir und deinem Sohn durch so etwas komplett zerstört werden kann.
Nach meiner Einschätzung ist sie bereits zerstört. Wie weiter oben geschrieben verweigert er seit einigen Jahren jeden Kontakt zu mir.
Allerdings akzeptiere ich das, auch wenn es mir nicht gefällt.
Er ist 20 und es ist seine Entscheidung mit wem er Kontakt haben möchte und mit wem nicht. Ich lasse mir ja auch nicht vorschreiben mit wem ich meine Zeit verbringe.

Zitat:Dein Sohn ist volljährig, wird vermutlich noch immer unter Einfluß der Mutter stehen, aber er ist volljährig. Das ist deine Chance. Trage den Konflikt der Scheidung nicht auf seinem Rücken aus. Er bittet dich um Hilfe, momentan nur finanziell, aber da wird mehr kommen.
Die von Dir angesprochene finanzielle Hilfe habe ich noch nie in Frage gestellt. Die bekommt er, ob er Kontakt mit mir möchte oder nicht. Allerdings nicht dafür dass er im Bett liegt und sich Nichtstun ausruht.

Zitat:Die Scheidung der Eltern ist auch in dem Alter noch ein Schock, insbesondere für junge Männer. Gerade in der Zeit braucht man einen Vater zu dem man aufblicken kann.
Oh, ich denke bei dem Bild das meine Frau von mir zeichnet und gezeichnet hat, ist nichts mehr zum Aufschauen übrig.



Vielen Dank für deine Gedanken zu dem Thema

Grüße

pla_nze
Zitieren
#5
Na ja,

wenn das Vater/Sohn - Verhältnis sowieso am Ar... ist, wozu dann noch Geld hinterherwerfen?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#6
Nachdem der Sohn es vorgezogen hat, statt der extrem einfach vorlegbaren Standardbescheinigungen gar nichts vorzulegen und ihn dann unvermittelt vor Gericht zu zerren, ist die Frage mit dem Geld hinterherwerfen jetzt nicht mehr eine Frage für den Vater, sondern des Gerichts, genau das was der Sohn wollte.

Vielleicht kommt ja mal wieder die Zeit, dass er seinen Vater wieder ohne Anwalt ansprechen will. Dann kann man auch wieder normal übers Geld reden. Bis dahin redet halt zwangsläufig der Richter.
Zitieren
#7
Zitat:Faq früher lesen :-) In diesem tollen deutschen Familienrecht bist du sogar zur Titulierung verpflichtet, wenn du anstandslos unstrittige Unterhaltsbeträge bezahlst. Du hättest nach Aufforderung sofort einen Titel unterzeichnen müssen.

Es kam zu keiner Aufforderung!

Also das war so :-)

Es war ein Doppeltermin bei Gericht angesetzt.

In der ersten Verhandlung, wurde über den Unterhalt für meinen jüngeren Sohn entschieden.
Wie schon geschrieben, wurde ich dazu verurteilt, den Unterhalt den ich eh schon die ganzen Jahre gezahlt habe, weiter zu zahlen.

Dann wollte der Richter mit der Scheidung weiter machen.

Genau in diesem Moment hat meine Frau dann durch ihren Anwalt eine neue Unterhaltsklage für den großen Sohn anhängig gemacht. Natürlich im Verbund mit dem laufenden Scheidungsverfahren.

Zitat:Beim Unterhalt für den 20jährigen kann der Richter so und so entscheiden. Die Klage hätte ich gleich als mutwillig abgelehnt, weil der die Bescheinigungen trotz eindeutiger Aufforderung nie vorgelegt hat, sondern sofort ans Gericht ist.

Der Sachverhalt ist ein bisschen anders.

Die Klage gegen mich war bereits anhängig, aber noch nicht entschieden.
Während der Zeit als die Klage lief, hat mein Sohn die Schule geschmissen mich genau nur darüber informieren lassen.

Mein Wissenstand ab November 2012 war also, keine Schule, keine Ausbildung keinen Job.

Zitat:Mit einer einfachen Vorlage der Bescheinigungen wäre sie vollkommen vermeidbar gewesen.

Die einfache Vorlage der Bescheinigung hätte dafür gesorgt dass ich die Unterhaltszahlungen in voller Höhe sofort wieder aufgenommen hätte.

Zitat:Verlange wenigstens, ihm die Gerichtskosten aufzuerlegen. Was zahlt eigentlich die Mutter, die ihm gegenüber ebenso zum Unterhalt verpflichtet ist, übrigens unter gesteigerter Erwerbsobliegenheitspflicht da er privilegierter Volljähriger ist?

Sie zahlt NICHTS, sie ist seit 4 Jahren angeblich ohne Einkommen. Keine Ahnung wie sie ihr Leben bestreitet.


Zitat:Hat der Sohn das Einkommen der Mutter nachgewiesen?
Es ist kein Einkommen vorhanden.

Vielen Dank für deine Anmerkungen

Grüß

pfla_nze
Zitieren
#8
(02-08-2013, 11:10)Austriake schrieb: Na ja,

wenn das Vater/Sohn - Verhältnis sowieso am Ar... ist, wozu dann noch Geld hinterherwerfen?

Austriake

Weil ihm, nach meiner Sicht der Dinge meine Unterstützung für eine vernünftige Ausbildung zusteht.

Allerdings auch nur dafür dass er etwas für seine Zukunft tut und nicht dafür, dass er den ganzen Tag im Bett liegt.

Grüße

pfla_nze
Zitieren
#9
(02-08-2013, 11:27)pfla_nze schrieb: Sie zahlt NICHTS, sie ist seit 4 Jahren angeblich ohne Einkommen. Keine Ahnung wie sie ihr Leben bestreitet.

Geht sie auf den Strich?

Wenn sie behauptet, kein Einkommen zu haben, dann muss sie von einem Vermögen zehren - dieses soll sie bitte offenlegen zur korrekten Berechnung des Zugewinnausgleichs.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#10
Hallo Austriake

Zum Thema Zugewinnausgleich könnte ich hier Romane schreiben.

Angefangen von anfänglich schlechter Beratung durch Anwälte, über meine Frau hat Geld, Auto und will das Haus, über das reicht immer noch nicht "ich will jetzt auch noch eine Ausgleichszahlung von 30.000 Euro und die gesamten Mittel aus noch vorhandenen Bausparverträgen".


Aber das ist hier nicht das Thema.

Wobei ich deine Frage, wovon sie ihr Leben bestreitet, mal an meine Anwältin weiterreichen werde.

Ich habe in der Zwischenzeit eine Abspaltung der Zugewinnfrage von der Scheidung beantragt.

Gibt aber noch kein Urteil.

Viele Grüße

pfla_nze
Zitieren
#11
Was mich ein wenig irritiert:
Wie kann deine (Noch-)Frau, noch dazu im Scheidungsverbundverfahren, Unterhalt für euren VOLLJÄHRIGEN Sohn geltend machen? Das müsste er doch selbst tun...?! Oder steh ich irgendwo auf dem Schlauch?
Zitieren
#12
(02-08-2013, 18:47)Jessy schrieb: Was mich ein wenig irritiert:
Wie kann deine (Noch-)Frau, noch dazu im Scheidungsverbundverfahren, Unterhalt für euren VOLLJÄHRIGEN Sohn geltend machen? Das müsste er doch selbst tun...?! Oder steh ich irgendwo auf dem Schlauch?

Hallo Jessy,

natürlich hast Du Recht.
Ausgegangen ist das Verfahren allerdings trotzdem von meiner Frau.

Wie bereits geschrieben stand der Scheidung, nach der Verhandlung des Unterhaltes für meinen jüngeren Sohn, nichts mehr im Weg und meine Nochfrau hat nach einem Weg gesucht weiter zu verzögern.

Sie hat zunächst versucht die Klage selber gegen mich auf den Weg zu bringen, direkt in der Verhandlung (August 2012) wie beschrieben.
Hier hat sich erst mal meine Anwältin eingeschaltet, da es im Vorfeld überhaupt keine Aufforderung für Zahlungen in irgendeiner Form gab.

Was meine Frau aber erst mal geschafft hatte, war Zeit zu gewinnen.
Der Richter hat nämlich erst mal ausgiebig geprüft ob es eine Verbundsache sein könnte, ob man vielleicht eine gewisse Taktik dahinter erkennen könnte, ob ich vielleicht erst mal außergerichtlich zu Zahlungen aufgefordert hätte werden müssen, ob es dafür PKH gibt oder nicht, usw usw.

Ende vom Lied, nach 2 Monaten war dann mal geklärt, dass mein Sohn selber Klagen muss, dass es keine Verbundsache ist und dass man mir die Gelegenheit zu einer außergerichtlichen Einigung hatte ermöglichen müssen.

Dieser ganze Kram fand letztes Jahr Oktober statt.

Man beachte:
Gerichtstermin Scheidung und Unterhalt jüngerer Sohn, August 2012.
Folgetermin, Scheidung und Unterhalt älterer Sohn, Ende Juli 2013.

Bis auf 10 Tage, ein ganzes Jahr zwischen zwei Terminen.

Wenn es noch Fragen gibt, bitte her damit.

Viele Grüße und besten Dank

pfla_nze
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Vorlage volljähriger Kinder des Kindergeldbescheides Helmute2000 9 2.330 05-12-2022, 14:48
Letzter Beitrag: p__
  KU ohne "Verzug" Nachzahlung mike68 2 3.087 18-12-2011, 19:22
Letzter Beitrag: mike68
  Nachzahlung Unterhalt i-wahn 50 40.702 06-06-2011, 15:45
Letzter Beitrag: i-wahn

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste