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Änderung des Schweizer Zivilgesetzbuches
#1
Seit dem 01.01.2013 gelten in der Schweiz neue Regeln - das Zivilgesetzbuch wurde überarbeitet. Für sich gesehen nichts ungewöhnliches. Pikant ist aber die Art und Weise, wie man die Sache durchgeführt hat. Dazu kann als Beispiel der Artikel ZGB 380 genommen werden - in der alten Version (hier oder hier):
Zitat:Art. 380
II. Vorrecht der Verwandten und des Ehegatten
Sprechen keine wichtigen Gründe dagegen, so hat die Behörde einem tauglichen nahen
Verwandten1 oder dem Ehegatten des zu Bevormundenden bei der Wahl den Vorzug zu
geben, unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und der Nähe des Wohnsitzes.
1 Im französischen Text «parents ou alliés» (Verwandten oder Verschwägerten).
Hier gehts um die Vormundschaft über einen Menschen. Zahlreiche Verordnungen und Gerichtsurteile verweisen auf ZGB Art 380: http://bit.ly/12zxIAL

Zum Vergleich die aktualisierte Version seit 01.01.2013:
Zitat:Art. 380
D. Behandlung einer psychischen Störung
Die Behandlung einer psychischen Störung einer urteilsunfähigen Person in einer psychiatrischen Klinik richtet sich nach den Bestimmungen über die fürsorgerische Unterbringung.

Das sieht nicht mehr aus, wie die Festlegung des Vorrechts eines Verwandten bei der Vormundschaft und ist es auch nicht. Die Schweiz hat ein bestehendes Gesetz unter derselben Nummer durch ein vollständig anderes Gesetz ersetzt. Betroffen sind noch andere Artikel des ZGB.

Man kann sich in dem krassen Fall von ZGB 380 leicht vorstellen, was mit einem Antrag auf Erteilung der Vormundschaft unter Bezug auf den alten ZGB 380 passiert, wenn der Antragsteller die Gesetzesänderung nicht bewusst ist Smile

Die zweite interessante Frage ist, was mit den vielen Urteilen passiert, die auf den alten Gesetzen beruhen.
https://t.me/GenderFukc
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