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BGH v. 19.06.2013: Unterhaltspflicht bei Hartz IV - fikt. Einkommen, Leistungsfähigk.
#9
Und dafür fahre ich ...500 Km... nach Berlin? Die Beratungshilfe hätte
der Anwalt ja laut seiner Webseite schon ganz gerne noch. Ob sich ein
Sozialgericht in Berlin für einen solchen Antrag zuständig fühlt, oder
das hiesige Gericht für die Beratung durch einen in Berlin zugelassenen Anwalt? Wenn der seine Fahrkosten zum hiesigen Sozialgericht abrechnet, bekommt der von mir mehr wieder als ich vom JC. Die
Fahrtkosten werden immer nur von Kanzlei für den hiesigen Gerichtsbezirk bezahlt, hat das Gericht seinen Sitz woanders, muß man die Differenz selber tragen.

Ich will dein Angebot nicht mies machen, aber für mich leider
uninteressant.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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BGH v. 19.06.2013: Unterhaltspflicht bei Hartz IV - fikt. Einkommen, Leistungsfähigk. - von Sixteen Tons - 05-12-2013, 18:30

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