Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BGH v. 19.06.2013: Unterhaltspflicht bei Hartz IV - fikt. Einkommen, Leistungsfähigk.
#7
(05-12-2013, 10:47)raid schrieb: Also das o. g. Urteil vom BGH scheint in Bezug auf die Absetzung von Unterhalt nach SGB II keinerlei Relevanz zu haben.

Warum auch? Nur, weil es die Rechtsanwältin in ihrer Antwort an
dich nicht benannt hat? Bist du arbeitslos? Wurdest du unterhaltsrechlich aufgefordert, höhere Absetzbeträge in Anspruch zu nehmen? Die Anwältin weiß anscheinend gar nicht viel über deine Erwerbsmöglichkeiten, da sie doch erklärte, das sie mit den vorliegenden Informationen die Erfolgssaussichten für eine
Zuwehrsetzung gegen eine höhere Titulierung einschätzen könne.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste