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BGH v. 19.06.2013: Unterhaltspflicht bei Hartz IV - fikt. Einkommen, Leistungsfähigk.
#5
Das alles ist im Grunde nichts Neues.

Eigentlich wird nur gesagt, das der Unterhalt nicht aus
dem Sozialtrog kommen darf, wenn beim dem Unterhaltspflichtigen
nichts zu holen ist. Vielleicht wäre das Urteil
bei einem kleinen, süßen Baby anders ausgefallen, aber
die Klägerin war volljährig und kann schon selber im Discounter
die Regale auffüllen.

Nebenbei wird bestätigt, was schon bekannt war.
Fiktives Einkommen nur dann, wenn es auch real
erzielbar ist. Das wird bei körperbehinderten Pflichtigen und
Leuten mit katastrophaler Erwerbsbiographie sicher
schwieriger auszuteilen sein.

Leute, die nur ihr Licht unter den Scheffel stellen, weht natürlich
ein eiskalter Wind entgegen.
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RE: BGH v. 19.06.2013: Unterhaltspflicht bei Hartz IV - fikt. Einkommen, Leistungsfähigk. - von Sixteen Tons - 04-11-2013, 20:51

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