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Kurz vor Urlaub- Umgangsverweigerung
#51
Was meinst Du damit iglu?
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#52
Mit so einem Antrag beweist du nur, dass du genau so auf Krawall gebürstet bist wie die Mutter. Und bei Gleichstand gewinnt das Haus! Ganz abgesehen davon, gibst du dich mit so einem Antrag nur der Lächerlichkeit Preis, weil er sowieso nie und nimmer durchgehen wird.

Kämpfe für dein Kind und nicht gegen die Mutter! Beantrage einfach, den Antrag der Pissnelke abzulehnen!
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#53
Hmmmmm, als Aussenstehender mag das den Eindruck erwecken.

Ich glaube dennoch, dass das die einzige Möglichkeit dauerhaft ist Frieden zu stiften, alles auf Reset zu drücken und durch einen neuen Umgang den sie dann beantragen müsste sehr wohl darauf vertrauen könnte, dass ich ihr in dieser Hinsicht keine Steine in den Weg legen würde, da ich noch immer die Meinung vertrete- das Kind braucht die Mutter. Aber! Die Spielregeln hat sie nicht eigenmächtig und vor alledem unfair zu gestalten und festzulegen.
Im Antrag jedenfalls verzichte ich auf Umgangszahlungen seitens der Mutter. Ich brauche nicht ihr Geld! Sollte sie dann das Wechselmodel präferieren- gerne. Jedoch muss sie das alles dann einfordern.
Das jetzt sehr rosig in die Zukunft gedacht.
Mir ist sehr wohl bewusst, dass die Anträge in dieser Form eher belächelt werden.
Nur- jedesmal auf Angriffe der Gegenseite zu warten und entsprechend abzuwehren sollen endlich ein Ende haben.
Unser Kind möchte ausdrücklich mehr Zeit mit mir verbringen, es will nicht vor Mama Geheimnisse haben und Angst haben, es ist sehr sensibel und benötigt stabile Verhältnisse und klare Strukturen. Das kann ich ihm geben!
Die KM braucht zudem dringend Hilfe, vielleicht initiere ich auch das über diesen Antrag.
Ich lasse daher nichts unversucht, und wenn es noch so lächerlich erscheinen mag.
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#54
ok - dann relativiere ich das ganze...:

1. antrag auf erweiterten umgang
2. antrag auf übernachtungen
3. antrag, daß das kind gehört wird
4. antrag auf verfahrenspflegering (wird möglw. eh vom FG bestellt)

kann dir zu 4 nur den tip geben: versuche den ersten termin bei dir, wenn das kind bei dir ist.

wenn du und ex zusammen bei vpfl. - nicht in den streit ziehen lassen - lass die ex sich ausbreiten etc. - dann unvermittelt fragen, um was es eigentlich bei ihr geht. ziel ist, daß der vpfl. in deine richtung tendiert, das ist 30 % der miete.

ko-kriterium f. sorgerecht oder abr ist m.e. immer noch, daß euer kind bei der ex lebt...ich würde dann lieber abwägen auf gem. sorgerecht und abr und erw. umgang!

bb
netlover (schau mal: www.afs-anwaelte.de)
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#55
Zitat:Ich glaube dennoch, dass das die einzige Möglichkeit dauerhaft ist Frieden zu stiften

Aussagen, wie diese bestätigen nur, dass du nichts begriffen hast. Dir fehlt, wie den meisten hier, die Fähigkeit zu taktischem Denken. Du lieferst der Mutti eine Steilvorlage nach der anderen und stürzt dich dann mit Hurra ins Messer.

Zitat:Nur- jedesmal auf Angriffe der Gegenseite zu warten und entsprechend abzuwehren sollen endlich ein Ende haben.

Wünschen kann man sich vieles, aber das ist nunmal das Spiel.

Die Kunst besteht darin, es der Mutti so schwer zu machen, dass sie die Lust und die Energie verliert. Du machst genau das Gegenteil.
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#56
@netlover

Ein Verfahrenspfleger wird von Amtswegen bestellt. Bei der vorliegenden Konstellation, kann man sich jegliche Anträge, das Sorgerecht oder Teile des selben abschminken. Der TO hat sich mit seinen Stalkingmethoden, so wird man es auslegen, sowas von in die Defensive manövriert, dass er sich jeden offensiven Zug klemmen sollte.
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#57
Gegen den Vorwurf der Stalkingmethoden verwehre ich mich. Alles zum Thema Kontakterhaltung wird stets von mir reflektiert und gerne auch durch Eure Anregungen auch evtl. unterlassen. Einzig den Erhalt des regulären Kontaktes zum Kind war mein Ansinnen auch über aussergewöhnliche Maßnahmen eben diesen Kontakt aufrecht zu erhalten.
Jedesmal wenn ich das Kind ohne diese Maßnahmen zu mir holte war es oft unsicher und hatte von der Mutter wieder einige Dinge eingepflanzt bekommen.
Zudem hat unser Kind auch gerne mal wenn es nicht mehr interessant oder die Angst vor der Mutter zu groß war, auch mitgeteilt dass es keine Postkarten mehr will, weil Mama sie ja sowieso wegschmeißt.
In Absprache mit unserem Kind werde ich zukünftig wie in einem Post vorher die einzelnen Unternehmungen ruhen lassen.
@ iglu- ich sehe Dich ohne Dir zu nahe treten zu wollen noch nicht in diesem Zugzwang. Dein Kind kann diese Prozesse noch nicht in seiner Komplexität so hinterfragen. Mein Kind ist vom Alter her sehr wohl beteiligt und nimmt Signale und Störungen wahr. Es nimmt auch das Wesen seiner Mutter wahr.
Es verlangt von mir Antworten und ich bin stets im Zwiespalt was ich zu antworten habe. Auch Du darfst diesen Weg noch gehen und diese Dialoge führen.
In einem Punkt gebe ich Dir unumwunden Recht- mein taktieren ist noch ausbaufähig. Genau deshalb und auch wegen all den weiteren Vorzügen die das Forum hier bringen, lerne ich und verfolge aufmerksam die eingehenden Threads.
Für weitere Kritiken bin ich daher stets offen.
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#58
Zitat:Gegen den Vorwurf der Stalkingmethoden verwehre ich mich.

Es spielt nicht die geringste Rolle, ob du das tust, Es spielt auch keine Rolle, ob ich dir und deinem Kind die Postkarten oder sonstiges gönne, oder nicht.
Was eine Rolle spielt ist, was die Gegenseite daraus machen wird. Und genau das weigerst du dich, zu begreifen und genau deshalb wird man dir mühe- und erbarmungslos das Fell über die Ohren ziehen.

Ob du mir zu nahe trittst oder nicht, spielt auch keine Rolle. Geh davon aus, dass ich ungefährdetes Sorgerecht und ungefährdetes und ausbaufähiges Umgangsrecht habe. Mach dir lieber um deine Geschichten Gedanken!
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#59
PS: Verfahrensbeistand wurde festgelegt!
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#60
Mal sehen , auch ich habe ja noch einige Punkte vorzubringen die negativ der Mutter ausgelegt werden!
Ich hoffe Du hast in diesem Fall Unrecht.
Ach ja- Ibykus .
Den genauen Wortlaut des Antrages der Gegenseite werde ich morgen anonymisiert hier reinstellen.

Gute Nacht zusammen.
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#61
Zitat:Mal sehen , auch ich habe ja noch einige Punkte vorzubringen die negativ der Mutter ausgelegt werden!

Inzwischen solltest du wissen, dass es keine Sau interessiert. Der vermeintliche Alkoholismus deiner Ex wird den Richter erst interessieren, wenn er ihm in den [Unterschreitung des Mindestniveaus] tritt.

Zitat:Ich hoffe Du hast in diesem Fall Unrecht.

Ich auch!
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#62
Anbei wie angekündigt der kurze Antrag der Gegenseite zum alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht.

ANTRAG
namens
Antragstellerin Frau ...........gegen Antragsgegner Herr..........
wegen elterlicher Sorge AZ neu

In dieser Sache verweise ich auf die Verfahren Ehescheidung (.........) sowie Umgangsrecht eA, (...........) und stelle nunmehr für die Antragstellerin folgenden ANTRAG:
1. DAS ABR FÜR DAS KIND.........geb.,WIRD DER ANTRAGSTELLERIN ALLEIN ÜBERTRAGEN.
2. DER ANTRAGSGEGNER HAT DIE KOSTEN DES VERFAHRENS ZU TRAGEN.

BEGRÜNDUNG:

"Ich habe wiederholt, ohne nachhaltigen Eindruck zu hinterlassen, darauf hingewiesen, dass der AG in höchst befremdlicher Art und Weise seine Kontakte zu dem Kind ausübt. Man könnte den Eindruck gewinnen, als braue sich dort schlimmes zusammen, weil der AG den Eindruck vermittelt, als sei er irgendwann zu einer bösen Kurzschlusshandlung fähig.
Es müssen deshalb nunmehr klare Linien gezogen werden. Anlass für den jetzigen Antrag ist die Tatsache, das die Antragstellerin von der Stadt die Mitteilung erhält, das Kind sei in der Wohnung des AG mit Nebenwohnsitz angemeldet. Dieses ist mit der Antragstellerin niemals abgesprochen, es ist auch nicht in deren Sinn und widerspricht dem Geist vertrauensvoller und am Kindeswohl orientierter Handhabung der elterlichen Sorge. Hier muss jetzt ein Zeichen gesetzt werden, weswegen das ABR allein der Antragstellerin zu übertragen ist.
Dies ist auch unumgänglich, weil der AG dem Kind schon suggeriert hat, spätestens mit 14 Jahren könne es ganz zu ihm ziehen.
Ich mag keine Beziehung zwischen Vater und Kind, welcher ein unappetitlicher Geruch anhaftet, auch ich seh mit der Antragstellerin das Kindeswohl in der engen Zweisamkeit des AG mit seinem Kind gefährdet. Der Umgang des Kindes mit dem Vater gefällt dem Kind, ist aber seiner Entwicklung abträglich".
Hierfür

BEWEIS:

SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN NACH AUSWAHL DES GERICHTS

Antragende!



Daraus erging der Beschluss einer Einbestellung eines Verfahrensbeistandes.
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#63
Öhm... das ist ja wohl der lächerlichste Unsinn, den ich jemals gelesen habe. Liest sich in der Art wie ein Groschenroman.
Argumente? Nein. Fakten? Fehlanzeige.
Dem Anwalt grummelt das letzte Chilli im Verdauungsapparat, und deswegen soll dir das ABR entzogen werden?! Lachhaft.
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#64
wer schreibt sowas?

§ 1671 BGB

Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern

(1) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung, oder
2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
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#65
Ich sehe aufgrund der Anzahl der Schreiben in deren man mich offensichtlich versucht vor Gericht zu diskreditieren keinen andere Ausweg die Angelegenheit auf dem Punkt zu bringen und wie zuvor schon geschrieben selbst mal aktiv zu werden.
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#66
Kannst Du mal schreiben ob der Duennsinn wirklich von einem Anwalt geschrieben worden ist?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#67
Zu 100%

Diese Person ist bekannt für seinen Schreibstil!
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#68
Aha. Der Nebenwohnsitz widerspricht dem Kindeswohl...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#69
Rechtsanwalt schrieb:BEGRÜNDUNG:

"Ich habe wiederholt, ohne nachhaltigen Eindruck zu hinterlassen, darauf hingewiesen, dass der AG in höchst befremdlicher Art und Weise seine Kontakte zu dem Kind ausübt. Man könnte den Eindruck gewinnen, als braue sich dort schlimmes zusammen, weil der AG den Eindruck vermittelt, als sei er irgendwann zu einer bösen Kurzschlusshandlung fähig.
Es müssen deshalb nunmehr klare Linien gezogen werden. Anlass für den jetzigen Antrag ist die Tatsache, das die Antragstellerin von der Stadt die Mitteilung erhält, das Kind sei in der Wohnung des AG mit Nebenwohnsitz angemeldet. Dieses ist mit der Antragstellerin niemals abgesprochen, es ist auch nicht in deren Sinn und widerspricht dem Geist vertrauensvoller und am Kindeswohl orientierter Handhabung der elterlichen Sorge. Hier muss jetzt ein Zeichen gesetzt werden, weswegen das ABR allein der Antragstellerin zu übertragen ist.
Dies ist auch unumgänglich, weil der AG dem Kind schon suggeriert hat, spätestens mit 14 Jahren könne es ganz zu ihm ziehen.
Ich mag keine Beziehung zwischen Vater und Kind, welcher ein unappetitlicher Geruch anhaftet, auch ich seh mit der Antragstellerin das Kindeswohl in der engen Zweisamkeit des AG mit seinem Kind gefährdet. Der Umgang des Kindes mit dem Vater gefällt dem Kind, ist aber seiner Entwicklung abträglich".
Hierfür

BEWEIS:

SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN NACH AUSWAHL DES GERICHTS

... wird beantragt,

den Antrag kostenpflichtig abzuweisen.

Die Antragstellerin begründet die Übertragung des ABR auf sie entgegen § 1671 BGB mit haltlosen Eindrücken, die sie zudem selbst in den Konjunktiv stellt.
Die Tatsache, dass der Antragsgegner das gemeinsame Kind am Wohnort des sorgeberechtigten Vaters angemeldet hatte, rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug oder Teile davon.
Soweit die Antragstellerin "Zeichen zu setzen" für erforderlich hält, mag sie sich dabei am Kindeswohl orientieren und sich weniger von der kindeswohlwidrigen Scharfmacherei ihres Rechtsbeistandes leiten lassen.

Auf den absurden Antrag substantieller einzugehen besteht nach diesseitiger Auffassung kein Erfordernis.
Weitere Stellungnahmen bleiben vorbehalten.

[Antragsgegner]
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#70
The Purge - Die Säuberung
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#71
Unglaublich was es fuer Anwaelte gibt. Wenn Du noch mehr solcher Schmierereien hast, koenntest Du Dir mal ueberlegen ob es ev. sinnvoll waere, sich bei der Rechtsanwaltskammer zu beschweren. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das sowas gut bei Richtern ankommt. Meine psychisch kranke Ex hat auch immer so einen Duennsinn an Jugendamt, Richter usw. geschrieben. Das kam nicht gut an aber teilweise haben die gut auch gelacht ueber den Quatsch :-)
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#72
Hallo kay,

eine Beschwerde wurde schon eingereicht. Laut meines Anwalts ist die Grenze überschritten.
Zum Lachen ist mir nicht mehr zumute da solche ähnlich gearteten Schreiben im Monatsturnus egal zu welchen Thema dafür stets im gleichen Wortlaut kommen.
Ob zum Thema Trennungsunterhalt (gleiche Textpassagen wie im Antrag zum alleinigen ABR) oder Steuererklärung, stets werde ich als pathologisch beschimpft und neige seit ca. einem Jahr zu einer angeblichen Kurzschlusshandlung.

Ich bleibe vorsichtig optimistisch, dass der Verfahrensbeistand den Irrsinn als diesen auch identifiziert und klar pro Kind- Vater Stellung bezieht.

Als nächstes Schmankerl steht noch das Thema Trennungsunterhalt Anfang September und die Steuererklärung 2012 auf der Liste.
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#73
Du musst Dir ein dickes Fell zulegen und solche Behauptungen nicht an Dich ranlassen. Ich sag immer, eine deutsche Eiche stoert es nicht wenn sich mal ein Schwein an ihr kratzt. Du musst UNBEDINGT solche komischen Aktionen mit Einschreibpostkarten, Kreidekrtizeleien etc. sein lassen. Wie die anderen schon geschrieben haben, das wird Dir negativ ausgelegt werden. Sprich mit Deinem Anwalt was Du als Entschuldigung (die auch noch glaubhaft sein sollte) dafuer vorbringen kannst.

Die Sauferei von der KM interessiert keinen, es sei denn Du kannst irgendwie nachweisen, dass sie schon mittags im Koma liegt und sich nicht mehr um Euer Kind kuemmern kann und es durch die Trinkerei gefaehrdet. Ich habe damals Fotos von meiner kranken Ex gehabt die sie spaet nachts mit Bier auf dem Tisch und Kind in einer Bar zeigten. Dazu Zeugenaussagen dass sie reichlich trank und nicht auf unseren Sohn aufpasste. Das hat letztendlich KEINEN interessiert, weder Jugendamt noch Richter. Da haette sie schon besoffen vom Stuhl fallen oder im Koma unter der Theke liegen muessen. Eine Flasche Wein am Abend wird keinen interessieren. Keiner ist frei von Lastern, auch nicht der Richter oder das Jugendamt......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#74
lehn dich zurück und genieße....

stell dich mit dem/der vpfl gut und achte, daß der erste termin bei dir ist mit der tochter....

bb
netlover
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#75
Gerne entschuldige ich mich im Gegenzug um endlich eine Umgangserweiterung zu erhalten.
Es ist nicht rechtens, dass unser Kind bei fremden Menschen schlafen muss oder eine nette alte Frau in der Wohnung meiner Exfrau nächtigt und auf unser Kind aufpasst.
Ich bleibe dabei- es kann nicht sein, dass ich unser Kind ausserhalb der Umgangszeiten nicht ansprechen soll oder anrufen darf.
Soll das wirklich die nächsten Jahre so weiter gehen?

Klar, ich kann auf die celebralen Krampfanfälle oder die Wesensveränderungen(schon lange feststellbar) der Frau warten und dabei zusehen wie unser Kind peu a peu emotional vor die Hunde geht.
Und warum sollte ich warten bis unser Kind den Urin der Mutter den sie in der Nacht irgendwo innerhalb der Wohnung hinnterlassen hat - wegwischen lassen? Das durfte ich Monat für Monat machen.
Ich versuche jetzt diesen Weg und werde gerne vor Gericht eine mündliche Entschuldigung aussprechen- egal wie ich mich innerlich dabei übergebe.
Aber zusehen wie sie die Regeln nach ihrem Gehirnlego auslegt und ändert mache ich nicht mit. Das kann auch eine Taktik sein uns zwar ohne Hinterfotzigkeiten.
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