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Kurz vor Urlaub- Umgangsverweigerung
#26
Zunächst würde ich an deiner Stelle auch mal die "fragwürdigen" Aktionen etwas zurückfahren. Postkarten schreiben, okay. Aber irgendwelche Botschaften aufs Schulgelände kritzeln, finde selbst ich als nun wirklich absolut neutrale Person irgendwie befremdlich.
Falls die Verfahrensbeiständin oder sonstwer dich auf diese Aktionen anspricht, würde ich an deiner Stelle sagen, dass du einfach intensiveren Kontakt zu deinem Kind halten möchtest als die KM dir das gewährt und ob denn - wärest du ein "normaler" Vater, und kein Trennungsvater, und würdest z.B. häufig und lang auf Geschäftsreise sein, es auch als Psychoterror gelten würde, dass du deinem Kind Ansichtskarten schreibst?!
Ansonsten gar nicht groß auf eine Diskussion einlassen - was die anderen für Terror halten, ist schlicht dein Versuch zu verhindern, was die KM seit geraumer Zeit tut: nämlich Umgang auf jede erdenkliche Art zu erschweren.
Nicht du bist der Entwicklung des Kindes abträglich, sondern das Verhalten der KM.

Angst in Zaum halten, frisst nämlich sonst Hirn.
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#27
(12-08-2013, 10:15)Jessy schrieb: Angst in Zaum halten,...

@Knecht

Mir fällt auf, dass Du hier negative Aktionen der KM befürchtet hast, die dann doch nicht eingetroffen sind. Kann es sein, dass Du überbewertest und deshalb auch überreagiertst? Vielleicht kannst Du ´mal in Dein Kind hineinhorchen, was es davon hält, wenn es öffentlich mit Deinen Aktionen konfrontiert ist? Was die KM erzählt ist das eine- wenn Dritte Dich gegenüber dem Kind schlecht reden... das kann ihm wehtun... dann würde ich es auch lassen.

Ansonsten würde ich immer auf dem Standpunkt stehen, wer von professioneller Seite nichts dazu beitragen kann, dass ordentliche Kontakte zwischen Dir und Deinem Kind möglich sind, muß sein Versagen nicht noch dadurch vergrößern, dass er Dich kritisiert...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#28
Also,

nach reiflicher Überlegung werde ich die wöchentliche Postkarte auf eine Karte pro Monat runterfahren und das Gemale und Geschreibe tatsächlich komplett einfrieren.
Evtl. kann ich hier deeskalierend einwirken.

Unser Kind und das weiß ich aus unseren Gesprächen möchte jedenfalls weiterhin öfters mit mir in Kontakt treten oder bei mir sein und nicht bei fremden Leuten schlafen müssen.
Und genau aus diesem Wunsch heraus werde ich mir weiterhin Gedanken machen, wie ich Kontakt ausserhalb den 48 Stunden Umgang zu ihm halte.

Ein Satz aus dem Antrag irritiert mich sehr.

"Dies ist auch deshalb unumgänglich, weil der Antragsgegner dem Kind schon suggeriert hat, spätestens mit 14 Jahren könne es ganz zu ihm ziehen. Ich mag keine Beziehung zwischen Vater und Tochter, welcher ein unappetitlicher Geruch anhaftet, auch ich sehe mit der Antragstellerin das Kindswohl in der engen Zweisamkeit des Antragsgegeners mit seiner Tochter gefährdet."

Mag sein, dass ich hier papranoid wirke, aber der Abschnitt suggeriert doch wiederum, dass ich mich evtl. ausserhalb bestimmten Grenzen bewege????
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#29
(12-08-2013, 11:39)Knecht schrieb: Ein Satz aus dem Antrag irritiert mich sehr.

"Dies ist auch deshalb unumgänglich, weil der Antragsgegner dem Kind schon suggeriert hat, spätestens mit 14 Jahren könne es ganz zu ihm ziehen. Ich mag keine Beziehung zwischen Vater und Tochter, welcher ein unappetitlicher Geruch anhaftet, auch ich sehe mit der Antragstellerin das Kindswohl in der engen Zweisamkeit des Antragsgegeners mit seiner Tochter gefährdet."

Das s o l l Dich wohl irritieren. Bei mir hatte die Gegenseite bei einem Umgangsverfahren vorgetragen, mein Sohn m ü s s e mit mir in einem Bett schlafen, was Unsinn war. Im Termin hatte ich mich dann erfreut gezeigt, dass er endlich da sei, der schwanzgesteuerte Pädophile, ich hätte ihn schon sehr vermißt und gar nicht verstanden, weshalb die Gegenseite ihn nicht schon früher ins Verfahren eingebracht habe...

Im übrigen könne mein Sohn zum Kuscheln in mein Bett kommen - das brauche er wohl insbesondere deshalb, weil seine Mutter dazu wohl nicht in der Lage sei...

Es hat mir nicht geschadet, in die Offensive gegangen zu sein...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#30
Klingt wohl sehr deutlich nach einer Anspielung in bestimmte Richtungen. Voerst gar nicht darauf eingehen (sonst heißt es nur "Getroffener Hund bellt!").
Sollte dich jemand (in einem Gerichtstermin oder dergleichen) direkt dazu fragen, dann gaaaanz langsam eine Augenbraue hochziehen und völlig ruhig sowas sagen wie: "Und was genau möchten Sie jetzt damit sagen?!"
Häufig reagieren Leute auf sowas wieder ausweichend und reden um den heißen Brei rum, und dann kann man einfach damit abschließen: "Nachdem Sie ja nun doch keine konkreten Angelegenheiten vorzubringen haben, betrachte ich das als erledigt und lege Ihnen nahe, in Ihrem eigenen Interesse, sich mit fragwürdigen Anspielungen zurückzuhalten. Man könnte sonst den Eindruck gewinnen, Sie wollten unter der bewussten Äußerung von Unwahrheiten vorsätzlich die Vater-Kind-Beziehung belasten, was auf eine mangelnde Bindungstoleranz Ihrerseits schließen ließe."
Wenn du willst kannst du noch dransetzen: "Andernfalls müsste ich ggf. - falls Sie Ihre, zweifellos haltlosen und lediglich als prozesstaktisches Mittel vorgetragenen, Anspielungen doch noch präzisieren möchten - eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Sie erwägen, da ich keinesfalls zulassen werde, dass Ihre verbalen Erfindungen einen wie auch immer gearteten Schatten auf die Bindung meiner Tochter zu mir werfen."
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#31
Ich warte jetzt mal ab was mein Anwalt dazu sagt. Er hatte ja das Schreiben nicht bekommen und wurde erst heute durch mich darüber in Kenntnis gesetzt.
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#32
@knecht:

a) keine sorge wegen des antrags auf abr....gerichte schauen sehr genau heutzutage...
b) kannst du wirklich betreuung durch DICH die meiste zeit gewährleisten?
c) der wille des kindes wird zwar gehört, muß aber nicht bestandteil der entscheidung sein
d) lass ihre anwältin soviel anträge stellen wie sie will...
e) stell dich mit der verfahrenspflegerin gut, zeige ihr deine wohnung etc, kinderzimmer, kontaktmöglichkeiten, betreuung etc.

wenn das alles schlüssig ist und du dich BINDUNGSTOLERANT zeigst und KEINEN VORTEIL für dich aus der situation zu ziehen versuchst - dann hast du eine chance!

so war es bei mir auch, weil das FG eindeutig in der begründung für die abr-übertragung auf mich festgestellt hat, daß ich aus einer bestimmten situation heraus immer noch bindungstolerant bin und keinen vorteil aus der situation X für zu ziehen versucht habe!

vor allem: wenn sie wegziehen will....lass sie wegziehen! ohne deine erlaubnis! aber an dem tag, an dem sie wegzieht oder 2 tage vorher..muß dein antrag auf EA und übertragung ABR beim FG an deinem wohnort/bezirk sein! dann ist der gerichtsstand bei dir und die madam muß reisen! nicht du! das ist jetzt gesetz! und wenn sie wegzieht OHNE deine zustimmung - dann gnade ihr gott - dann verliert sie das ABR! und das kind wird zurückgeführt! so war es gnadenlos bei mir! weil bei der mutter eine verminderte erziehungsfähigkeit festgestellt wurde - eben durch den nicht genehmigten umzug!

noch fragen - hauser?


bb
netlover
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#33
(12-08-2013, 22:01)netlover schrieb: vor allem: wenn sie wegziehen will....lass sie wegziehen! ohne deine erlaubnis! aber an dem tag, an dem sie wegzieht oder 2 tage vorher..muß dein antrag auf EA und übertragung ABR beim FG an deinem wohnort/bezirk sein! dann ist der gerichtsstand bei dir und die madam muß reisen! nicht du! das ist jetzt gesetz! und wenn sie wegzieht OHNE deine zustimmung - dann gnade ihr gott - dann verliert sie das ABR! und das kind wird zurückgeführt! so war es gnadenlos bei mir! weil bei der mutter eine verminderte erziehungsfähigkeit festgestellt wurde - eben durch den nicht genehmigten umzug!

Also das ist gefährlicher Unsinn.

Wenn das bei dir so geklappt haben sollte, herzlichen Glückwunsch.
Daraus aber eine Regel oder eine Empfehlung abzuleiten geht viel zu weit.

Auch heute noch ist die Regel, dass eine Mutter mit ihrem Kind hinziehen kann, wo sie will und das überhaupt keine negativen Konsequenzen für sie hat.
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#34
sorry beppo - das stimmt nicht mehr!

bei umzug ohne zustimmung des miterziehungsberechtigten, übertragen FGs seit einiger ausnahmslos das ABR auf den anderen elternteil - weil eben eine erziehungsunfähigkeit gepaart mit bindungsintoleranz angenommen wird!

der gerichtsstand ist immer der letzte wohnort in solchen fällen! eine verweisung findet nicht mehr an den neuen wohnort statt!

bleib nicht in deinem trübsal sitzen - baby....

bb
netlover
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#35
Ausnahmslos?

Da müssen sich alle Richter in den letzten Tagen aber sehr abrupt um 180 Grad gedreht haben!

Das ist schon deswegen Unsinn, weil ja gar nicht alle Väter adhoc und willens oder in der Lage sind, ihre Kinder bei sich zuhause aufzunehmen und zu betreuen.
Und der Richter muss das auch noch ungeprüft hinnehmen und durchsetzen.

Hast du für deine Behauptung eine irgendwie geartete Quelle?
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#36
Na ja- Umzug hin oder her. Das ist eine Baustelle welche mir explizit keine Sorgen bereitet weil sie monetär dazu noch nicht in der Lage ist.
Die Zielstellung ihrerseits ist mir klar. Ein Umzug erschwert den Umgang, egal ob damit das soziale Umfeld des Kindes wegfällt. Hauptsache, der angebliche "Psychopath" wurde auf Distanz gebracht.

Ich hoffe auf die Verfahrensbeiständin über die ich leider bisher null komma null in Erfahrung bringen konnte. Vielleicht erkennt sie das psychische Konstrukt meiner Exfrau, vielleicht erkennt sie die zukünftige Schieflage wenn das Kind hauptsächlich bei der Mutter aufwachsen würde.
Erst heute hat unser Kind mir erzählt, wie komisch und merkwürdig Mama ist wenn sie (Kind) ins Bett geht. Die Antwort ist für mich kristallklar- da hat meine Ex wie aus der Vergangenheit bekannt schon mindestens 0,7- 1 Liter Wein intus.
Das kann und werde ich ihm nicht erklären, das sollte die Verfahrensbeiständin wissen.

Nun, ich warte weiterhin auf die Antwort meines Anwaltes.
Sollte ich jetzt auch einen Antrag auf alleiniges ABR stellen? Sollte ich jetzt die Katze aus dem Sack lassen und auf alle mir bekannten Misstände hinweisen?

Oder kommt das als Bumerang?
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#37
Der Verfahrensbeistand ist Standard. Hatte ich auch. Die Frau hatte gelinde gesagt keine Ahnung von Kindern!

Aber die spielt keine große Rolle.

Was meinst du mit "Nebenwohnsitz beantragt"?? Was, wie, wo?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#38
Ich habe als Maßnahme, dass meiner Ex unermüdlich dem Kind eingetrichtet hat mittelfristig aus Bayern zu ziehen zu wollen den Nebenwohnsitz meines Kindes bei mir angemeldet.
Das wiederum führte erst zu diesen Antrag meiner Ex.
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#39
Also regulär beim Meldeamt.

Wie hat sie das spitz gekriegt?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#40
Sie wurde darüber seitens der Gemeinde/Stadt informiert. Dagegen kann sie auch nichts machen, daher eben der andere Weg.
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#41
Jetzt versucht sie es auf die brutale Art. Das wollte ich nicht, ich muss jedoch stets auf ihre Manipulationsversuche zum Schutze unseres Kindes angemessen reagieren.
Und irgendwie schenken wir uns mit den Aktionen gar nichts, ausser ein verunsichertes Kind. Ich versuche daher deeskalierend wo ich kann einzuwirken.
Von ihrer Seite wird wie immer genau gegenteiliges kommen. Noch mehr Vorwürfe, noch mehr Lügen, noch mehr Aggressionsrethorik. Und ihr durchgedrehter Anwalt spielt dieses Spiel mit.
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#42
Was mich einfach so verärgert ist dieser sinnlose Kampf um die sekbe sache die man auf einfachster Weise beenden könnte, das aber wiederum nicht gewollt ist, da der ehemalige Mann wieder glücklich in einer beziehung ist und das eigene Leben wahrscheinlich nicht mehr doch so einfach ist wie prognostiziert.
Leidtragende ist das Kind.
Ich berichte weiter und stelle meine Fragen wenn es Neues gibt.
Danke an die Antwortenden für die eine oder andere sinnvolle Bemerkung und Anregungungen bestimmte Dinge zu überdenken.
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#43
Erst heute hat unser Kind mir erzählt, wie komisch und merkwürdig Mama ist wenn sie (Kind) ins Bett geht. Die Antwort ist für mich kristallklar- da hat meine Ex wie aus der Vergangenheit bekannt schon mindestens 0,7- 1 Liter Wein intus.
Das kann und werde ich ihm nicht erklären, das sollte die Verfahrensbeiständin wissen.


genau - und das erzählst du der verfahrenspflegerin und bringst eure kleine dazu, daß sie das auch der guten tante erzählt...tip: versuche deinen termin bei dir daheim zu machen, WENN eure tochter da ist! dieser termin muß geheim bleiben vor der mama! - oder dein termin zuerst! das sind so kleine taktische spielchen...in welchem bundesland lebst du denn???

bb
netlover
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#44
Wo der Seehofer herkommt. Wink
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#45
@netlover

Leider wird das nichts mit Deinen Tipps.
Nach dieser unsäglichen Umgangsregelung werde ich unsere Kind nach meiner Ferienzeit von drei Wochen, nun ganze fünf Wochen auf ihn verzichten.
Die Mutter hat das Recht auf die zweite Hälfte der Ferien und danach entsprechend der Regelung beginnt erst wieder der 14 tägige Turnus.
Eine grausame lange Spanne in der sicherlich das eine oder andere Gespräch mit dem Verfahrensbeistand gelaufen sein wird.
Zudem gehe ich davon aus und das erwarte ich nicht von meinem Kind, das ihm der Alkoholkonsum der Mutter als solcher auch aufgefallen ist.
Mama trinkt halt Wein und ist abends immer so komisch.
Das wird sie sinngemäss nicht weitergeben, hier fehlt dem Kind eindeutig der Mut und das Vertrauen gegenüber einer fremden Person.
Dafür habe ich selbstverständlich das vollste Verständnis.
Einzig die Aussage nach dem Wunsch öfters beim Vater sein zu dürfen, halte ich für eine sichere Bank.
Inwieweit die VB damit tatsächlich ein Indiz für ein liebevolles und zukunftsträchtiges Papa- Kind- Verhältnis sieht bleibt abzuwarten.
Dem Kindeswohl wäre es sehr zuträglich.
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#46
(12-08-2013, 11:58)wackelpudding schrieb: Es hat mir nicht geschadet, in die Offensive gegangen zu sein...
Angriff ist die beste Verteidigung!

Leider wissen wir nicht genau, wogegen @Knecht sich verteidigen soll.
Der Antrag der KM zielt auf das alleinige ABR. Die Gründe dafür sind weitestgehend unbekannt. Das, was Knecht hier durchsickern läßt, reicht jedenfalls kaum aus. Denn Streit darüber, wo das Kind sich aufhält, sehe ich derzeit keinen.

Der Einfachheit halber sollte Knecht den Antrag der KM anonymisiert hier einstellen. Mir fehlt leider die Zeit, mich an mehr oder weniger sinnlosen Spekulationen zu beteiligen.

Urlaub mit dem Kind hat ja nun entgegen aller Befürchtungen trotzdem statt gefunden. Das deute darauf hin, dass die KM sich darüber bewußt gewesen war, dass es zu Komplikationen kommen könnte, wenn sie die einseitig aufgekündigte Vereinbarung tatsächlich unterläuft.

Die Kündigung hätte ich sofort zum Anlaß genommen, eine gerichtliche Regelung den Umgang betreffend zu beantragen. Die Erfahrung zeigt, dass Väter viel zu lange warten, bevor sie reagieren. Das nutzen Mütter skrupellos aus. Am Ende geht es nicht mehr darum, Rechte zu verteidigen und zu erhalten, sondern zu retten, was unter den von der KM geschaffenen Umständen noch zu retten ist.
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#47
@ knecht: wenn du euer kind jetzt 3 wochen bei dir hast...keine sorge...das bleibt im hirn und selbst einem 11jährigen kind hinterlässt das spuren! also es wird dich mehr sehen!

die 5 wochen danach...kein - problem - es liebt euch beide! du mußt dir nur immer vor augen halten, daß viele kinder ihre väter nach fast 10 jahren kriegsgefangenschaft immer noch lieb hatten...ok!

ich an deiner stelle würde eher darüber nachdenken, in wieweit eine erhöhung der umgangshäufigkeit in frage käme mit mehr übernachtungen, wenn du den schultransport während der woche im griff hast! das sind alles für und widers....

geh mit deiner ex mal ohne kind aus und besprich das in einer etwas entspannten umgebung ohne druck...das hab ich mit meiner ex auch durch und so langsam glätten sich die wogen, vor allem weil ich auch - obwohl nicht vereinbart - an 3 wochenenden ich die kleine 40 km nach münchen fahre und wieder abhole...

bb
netlover
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#48
Kurzer Zwischenstand: Ein Antrag auf das alleine Sorgerecht wurde gestellt.
Ich sehe jetzt keinen Verhandlungsspielraum mehr!
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#49
dann stelle einen gleichlautenden! aber immer kompromissbereit und bindungstolerant sein!

bb
netlover
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#50
Zitat:dann stelle einen gleichlautenden!

Das ist ein Spiel mit dem Feuer.
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