Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wechselmodell
#1
Hallo.

Ich möchte mich kurz vorstellen da ich neu in diesem Forum bin.


Ich bin männlich 35 Jahre alt und lebe in BaWü. Ich bin seit 2,5 Jahren getrenntlebend unverheiratet und habe ein 6 Jähriges Kind. Vaterschaft ist anerkannt und das Sorgerecht hab ich zur Hälfte.

Unterhaltstitel ist noch keiner vorhanden wird aber von meiner Ex angestrebt über Beistandschaft. Gründe für diesen Schritt gibt es eigentlich keine, da ich den Unterhalt und die Betreungskosten für den Kindergarten abzüglich Essengeld immer pünktlich bezahlt habe.

Meinen Sohn unterstütze ich mit Barunterhaltszahlung und persönlicher Betreuung Montags von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Freitags von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr in den Wochen wenn ich kein Wochenende mit dem Kind habe. In der Woche in der ich am Wochenende betreuen darf, verbringe ich montags die Zeit von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr mit ihm und von Freitag 13.00Uhr bis Sonntag 20.00 Uhr. Diese Betreuung findet seit der räumlichen Trennung zur KM statt. Dies resultiert aus der überwiegend von mir, während der Partnerschaft ausgeführten Betreuung des Kindes (KM musste sehr oft bis abend arbeiten).

Um der Betreuungssituation gerecht zu werden, habe ich mir nach der Trennung eine Wohnung gesucht, welche groß genug ist, ein Kinderzimmer einzurichten. Die Entfernung zur Wohnung der KM beträgt 3Km. Zum Kind habe ich, meiner Meinung nach ein sehr gutes Verhältnis, und auch meine neue Lebenspartnerin (wohnt nicht bei mir) wird sehr akzeptiert. Manchmal könnte der Eindruck entstehen mein Sohn mag meine neue Freundin mehr als mich ;-).

Nun, nachdem sich das Jugendamt mit mir beschäftigt, habe ich auch angefangen über Lösungen nachzudenken, die dem Kindswohl entsprechen und die mich finanziell auch besser stellen ( Mietkosten und Fahrtkosten und Verpflegungskosten u.s.w. fallen in höherem Maße an als bei Mindestbetreuung jedes 2. Wochenende).

Ich bin dann auf dieses Wechselmodell gestoßen und habe bei genauerer Recherche gemerkt das ich die meisten Kriterien die berücksichtigt werden, schon seit 2,5 Jahren erfülle.

Jetzt meine Fragen.

1. Welche Schritte sollte ich unternehmen um ein Wechselmodell durchsetzen zu können.


2. Ist es von Nachteil einen Titel zu unterschreiben ( Titulierungsfrist bis Ende August)

3. wenn 2. mit ja zu beantworten wäre, wie kann ich mehr Zeit bis zur Titulierung herausschlagen um das Wechselmodell etablieren zu können.

Vielen Dank erstmal fürs aufmerksame lesen. Ich hoffe es ist nicht zu viel Text.


Mit freundlichen Grüßen

Empress.
Zitieren
#2
1. Treffe mit der Kimu eine entsprechende Elternvereinbarung schriftlich. Einen anderen Weg als Einvernehmlichkeit gibt es nicht - kann man aber erarbeiten.

2. Titel läßt sich kaum vermeiden. Lies in der T-Faq. Befriste ihn in jedem Fall auf 2 Jahre, egal was die Amtstanten erzählen.

3. Der Zeitfaktor ist für 1. und 2. nicht relevant.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#3
Danke für die erste Antwort.

Hab da aber noch folgende Fragen. Provoziere ich mit der Titulierung auf nur 2 Jahre nicht ein Gerichtsverfahren?

Soll ich zum Notar gehen oder zum Jugendamt um den Titel beglaubigen zu lassen?

Gruß Empress
Zitieren
#4
Wegen einer Befristung werden die sich die Hände wohl nicht schmutzig machen. Der Jugendamtstitel ist bereits eine Urkunde und muss nicht weiter beglaubigt werden.
Zitieren
#5
Willkommen hier im Forum,

ein Wechselmodell "durchsetzen" wird Dir ohne das Einverständnis der KM nicht gelingen - offiziell kennt das deutsche Familienrecht ein solches Modell gar nicht.
Der einzige Weg zum Wechselmodell führt also über die KM.
Besorge Dir mal dieses Buch (von zwei Müttern geschrieben Big Grin):
http://www.eine-woche-mama-eine-woche-papa.de/

Nachdem Du das gelesen hast, gib es der KM zum Lesen mit und Du wirst sehen, wie sie reagiert ...

PS
Zitat:das Sorgerecht hab ich zur Hälfte
... gibt es auch nicht, korrekt: gemeinsames Sorgerecht
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#6
Warum übernachtet dein Kind denn nicht bei dir?
In dieser Situation wird natürlich jeder sagen es gehe dir ums Geld wegen dem Wechselmodell und nicht ums Kindeswohl.

Wenn man eh schon guten Umgang hat, also was in Richtung Wechselmodell sollte man es ruhig probieren.

Ein Kind hat ein Recht auf Unterhalt.
Ein Kind hat aber auch ein Recht auf die für das Kind Beste Betreuungsregelung. Dinge wie: Kind wird hin und her gerissen, Kind braucht einen Lebensmittelpunkt und eine einzige Hauptbezugsperson sind widerlegbar.
Das größte Problem beim Wechselmodell ist das eine absolut perfekte Kooperation zwischen den Eltern erwartet wird. Ist zwar auch quatsch, denn ein Wechselmodell kann wie jede andere Umgangsregelung beschlossen werden. Sie wird nur zur Zeit sehr selten gegen den Willen von Müttern beschlossen.

Wenn du finanziell knapp bist könntest du dich auch mal mit 40% Umgang, titulieren, Teilzeit arbeiten und aufstocken versuchen anzufreunden. Das ist mit Ex vielleicht einfacher zu Regeln. Sie bekommt Unterhalt den du vom Staat bekommst. Da würde sie wahrscheinlich kooperativer sein.
Zitieren
#7
(23-07-2013, 21:27)Absurdistan schrieb: Warum übernachtet dein Kind denn nicht bei dir?
(23-07-2013, 16:59)Empress schrieb: von Freitag 13.00Uhr bis Sonntag 20.00 Uhr.

(23-07-2013, 21:27)Absurdistan schrieb: Sie wird nur zur Zeit sehr selten gegen den Willen von Müttern beschlossen.
sehr selten Huh
Mir ist ein solcher Fall bislang nicht bekannt.

Deshalb kann ich nur jedem Trennungsvater mit einigermaßen stabilem Umgang, der mehr als die "Mindestbetreuung" umfasst, von einem Umgangsverfahren abraten.
Ein (noch nicht praktiziertes) Wechselmodell ohne mütterlichem Einverständnis wird es nicht geben, dafür riskiert mann aber zumindest den Verlust des Umgangs, der die 14-tägige Wochendspasspapa-Funktion übersteigt.
Ein deutsches Familiengericht würde ich derzeit wirklich nur bemühen, wenn es unbedingt und zwingend notwendig wäre.
Ein Versuch, den bereits überobligatorisch gewährten Umgang durch ein zwangsweise durchgesetztes Wechselmodell zu ersetzen, gehört nicht dazu.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#8
Mein Sohn übernachtet unter der Woche deshalb nicht bei mir weil es meine Arbeitszeiten im Moment noch nicht zulassen. In meinem Unternehmen ist aber eine Verringerung der Arbeitszeit kein Problem, sodass ich meinen Kleinen früh auch in den Kiga oder in die Schule bringen kann. Ich kann aber meine Arbeitszeit nicht verringern solange ich finanziell so eingebunden bin.
Zitieren
#9
ich danke euch für die vielen Antworten, ich hab mir das Buch bestellt und werd es so machen wie es pistachio vorgeschlagen hat. Danke und bis bald.
Zitieren
#10
http://www.isuv-online.de/?p=148383

Interessante Übersichtsarbeit zu wissenschaftlichen Studien zum Wechselmodell
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste