Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Urlaub und Umgangsrecht
#26
4 Jahre.
Zitieren
#27
Öha, ich hatte den Gedanken, freu dich, dass Mitte dem Kind eine Bildungsreise Bildungsreise gönnt. Falsch gedacht.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren
#28
Ich hatte keine Einwände gegen die Reise, doch wollte ich eine generelle Regelung zum Urlaub. Die KM will das nicht und schiebt die Reise vor. Bei ernstem Willen ihrerseits hätte man sich geeinigt.
Zitieren
#29
(20-07-2013, 11:24)bio schrieb: Ich hatte keine Einwände gegen die Reise, doch wollte ich eine generelle Regelung zum Urlaub. Die KM will das nicht und schiebt die Reise vor. Bei ernstem Willen ihrerseits hätte man sich geeinigt.

Sag mal, übernachtet Deine Tochter bei Dir im Rahmen des Regelumgangs ?

Ich frage aus dem Grund, weil meine durchmanipulierte Tochter ( allerdings jetzt 9 Jahre ) seit über 2 Jahren Übernachtungen bei mir ablehnt und sowohl das Familiengericht als auch das OLG Hamm sich nicht in der Lage gesehen haben, eine beantragte Ferienregelung zu beschließen, weil gemeinsamer Urlaub mit Papa ja auch mit Übernachtungen zu tun hat ... Welch ein Irrsinn ...

Könnte Dir , wenn die Kleine nicht bei Dir übernachtet, mit so einer Begründung ebenso passieren..

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
Zitieren
#30
(19-07-2013, 20:19)raid schrieb: An eine Urlaubsregelung in der gerichtlich festgelegten Umgangsvereinbarung habe ich ehrlich gesagt auch noch nicht gedacht.
Das ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel, weshalb so viele gerichtliche Umgangregelungen existieren ohne klare Urlaubsregelung.

Vermutlich liegts daran, dass zuviele Väter nicht über dennächsten Tag hinaus denken und sich die Anwälte freun, dass so zusätzliche Verfahren generiert werden...

@bio
Ich würde mich auf die Umgangsfrage konzentrieren. Ordnungsgeld und DAB sind Nebenschauplätze. Gegen eine EA spricht nichts, wenn man entsprechend argumentiert. Habe es hier gerade durchexierziert: letzten Donnerstag geschreiben, Freitag früh zum Gericht. Mittags beim Richter und Montag war der Beschluss da. Der Vater ist schon in die Sonne geflogen mit dem (erst ab August)Kindergartenkind.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#31
(20-07-2013, 08:25)bio schrieb: Welches Geschick bräuchte man denn? Smile
man muss in der Lage sein (da sehe ich allerdings bei Dir keine Probleme) die Pflichtverletzung des Sachbearbeiters glaubhaft, vor allem schlüssig zu begründen.
Das ist gelegentlich nicht so einfach wie manch ein Zeitgenosse, der mehr auf seitenlanges Geschreibsel wert legt, glaubt.
Zitieren
#32
(20-07-2013, 12:18)sorglos schrieb: Das ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel, weshalb so viele gerichtliche Umgangregelungen existieren ohne klare Urlaubsregelung.

Bei mir: Richter weigerte sich. Sollten wir in Eltengespräche im Jugendamt ausmachen, Ex weigerte sich, erste Ferienhälfte wüsste sie nicht weil Job etc (war wie jedesmal von hinten bis vorne gelogen). Beide zäh dagegen.

Das nehmen die Meisten irgendwann hin.
Zitieren
#33
Richter weigerte sich Huh

Hatte der nur schlecht geschlafen, oder stand was auf seiner Stirn geschrieben?

Ich weiß ja nicht, wie Du das Problem gelöst hattest.

In solchen Fällen muss man nur stumpf auf seinen Antrag bestehen, um bei Abweisung in die nächste Instanz zu gehen.

(was es alles gibt - unglaublich)
Zitieren
#34
Alles bekannt und meine Reaktionen gehören nicht in diesen Thread. Ich wollte Sorglos nur beschreiben, wie so etwas in der Praxis zustande kommt. Väter werden vor Gericht meist in Teer gesetzt, jede Bewegung wird zäh und erschwert, alle (!) tun so als gäbe es keinen festen Grund und keine festen Stoffe.
Zitieren
#35
(20-07-2013, 19:17)Ibykus schrieb: Richter weigerte sich Huh

Hatte der nur schlecht geschlafen, oder stand was auf seiner Stirn geschrieben?

Ich weiß ja nicht, wie Du das Problem gelöst hattest.

In solchen Fällen muss man nur stumpf auf seinen Antrag bestehen, um bei Abweisung in die nächste Instanz zu gehen.

(was es alles gibt - unglaublich)

Mit p`s Worten: bei mir weigerte sich der Richter vor wenigen Tagen auch. Hintergrund waren 2 eidesstattliche Versicherungen meiner Nachkommenschaft, die nachweislich falsch waren. Wir wollten in Beweis gehen, Zeuge saß vor der Tür. Gegnerische Anwältin: man könne sich ja mal vertun. Richter lehnt beweisaufnahme ab mit der Begründung “uninteressant“, will sein ablehnen auch nicht ins Protokoll aufnehmen und zwingt beide Parteien zum Abschluss eines Vergleichs. Wohl wissend, dass der Kläger (ich) aus Kostengründen nicht in die nächste Instanz kann und den beklagten der weg dorthin ebenfall verwehrt ist.
Was willst du da noch machen, ibykus? Theorie ist eines, Praxis was anderes und Richter unantastbar.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren
#36
vorsichtiger schrieb:...will sein ablehnen auch nicht ins Protokoll aufnehmen und zwingt beide Parteien zum Abschluss eines Vergleichs....
Dann stellt man an dieser Stelle einen Befangenheitsantrag.
Dann ist für diesen Richter erst mal (und zwar genau ab JETZT!) Schluss, denn weitere Prozeßhandlungen sind ihm nicht erlaubt, § 47 ZPO.

Die Richterablehnung begründet man gleich vor Ort zu Protokoll (andernfalls bei der Antragsstelle d. Gerichts) mit dem Sachverhalt, den der Richter nicht protokollieren wollte.

(In Strafverfahren führt eine Richterablehnung gelegentlich dazu, dass darüber "sofort" (vermutlich durch einen anderen Richter eines anderen Dezernates) entschieden wird, damit das Unrecht ungehindert seinen Lauf nehmen kann. Dann muss man gegen diese Entscheidung sofort Beschwerde einlegen. Dann hat man erstmal Ruhe!)
Zitieren
#37
Nur muss man das alles auch wissen, welche Handgriffe möglich sind mit welchen Ergebnisoptionen. Meist ist in dieser Hinsicht nicht einmal der eigenen Anwalt aktiv, sofern man einen hat.

Die zehn Hansel hier im Forum wissens vielleicht und nochmal hundert, die sich vorher(!) selbständig in solche Thematiken einarbeiten wollen und können und dazu die Traute haben, der Robe klar zu widersprechen, die übrigen 99,9% werden rechtlich skalpiert. Der Beweis ist auch recht einfach zu führen: Wäre es anders, würden die Richter nicht in fast allen Fällen mit einer unglaublichen Unverforenheit solche Schweinereien veranstalten. Sie wären vorsichtiger. Sind sie aber nicht. Frechheit, gemeinste Manipulation und Rechtsbruch siegen.
Zitieren
#38
(21-07-2013, 14:30)p schrieb: Die zehn Hansel hier im Forum wissens vielleicht und nochmal hundert, die sich vorher(!) selbständig in solche Thematiken einarbeiten wollen und können und dazu die Traute haben, der Robe klar zu widersprechen, die übrigen 99,9% werden rechtlich skalpiert.
das ist unser Problem.
deswegen müssen wir besser zusammen arbeiten!

Nimm's in die FAQ auf:
Reaktion bei richterlicher Weigerung, rechtserhebliche Umstände zu protokollieren.
Im Strafrecht kann das überlebenswichtig sein. Denn wenn die Rübe erst mal ab ist, hilft auch kein Pattex mehr.
Zitieren
#39
Ok, ist beim nächsten grösseren Update drin.
Zitieren
#40
Von der gegnerischen Anwältin wird versucht mit vielen kleinen Vorgängen Schriftverkehr zu produzieren. Das eigentliche Thema, die vollständige Umgangsregelung wird überhaupt nicht erwähnt. Meine Anwältin werde ich morgen beauftragen das Verfahren zu beantragen.

So ein Kackstaat.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste