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USA Unterhalt
#1
Hallo zusammen,

bei der Suche zu den Themen Unterhalt und Ausland bin ich auf dieses Forum gestoßen und lese mir tag für tag eure interessanten Berichte durch.

Im meinem Fall ist es so das ich im sehr jungen alter vor 14 jahren ein nichteheliches Kind mit dem für mich schrecklichstem "Menschen" der Welt gezeugt habe da Sie ihre pille vergessen hatte..Unmittelbar nachdem der Schwangerschaftstest positiv war hat Sie mit mir Schluß gemacht und ich wurde zum Kindesunterhalt zusätzlich zu einem 3 jährigen betreuungsunterhalt für die Ex freundin verdonnert.Ein Umgang mit dem Kind war von ihrer Seite von anfang an nicht gewollt.

Vor einiger Zeit habe ich nun die möglichkeit bekommen beruflich in die usa zu ziehen.Kurz bevor ich umgezogen bin wurde vom JA noch der Unterhalt erhöht,diesen habe ich bisher auch brav weiter bezahlt.

Was würde geschehen wenn ich diesen nun halbiere?Unterhaltsvorschuss bekommt Sie aufgrund des alters nicht mehr,allerdings hat das JA eine Beistandschaft.Es könnte sein das ich ab und zu nach Deutschland muss und ich möchte am Flughafen natürlich keine Probleme bekommen.Gerade was meinen Pass angeht.In Deutschland bin ich bereits abgemeldet.

Schönen Gruß
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#2
Wenn die Ex und/oder das JA weiss, dass du in Amerika legal arbeitest, dann sieht es nicht so gut aus mit dem halbieren. Wenn du schwarz arbeitest, wie viele Auslaender dort tun, dann koennen die Geier aber nicht nachweisen, dass du tatsaechlch arbeitest.

Hast du einen Titel unterschrieben?
The Land of the brave and home of the Bigbrother (denn "free" ist dort seit langen keiner mehr) ist eigentlich kein gutes Land fuer kueftigen Unterhaltsexilanten.
Und warum haben sie eine Beistandschaft eingerichtet, wen du immer brav bezahlt hast?
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#3
Weiss das Jugendamt (Beistand), dass du in den USA wohnst und arbeitest, vor allem WO und bei wem du arbeitest? Damit steht und fällt alles weitere.

Verringerst du die Zahlung, laufen bei tituliertem Unterhalt privatrechtliche Schulden auf.
Eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung wird vermutlich folgen, allerdings ist eine Verurteilung erst möglich, wenn du in D vor Gericht erscheinst, was voraussetzt, dass man dich ordentlich lädt. Um dich ordentlich zu laden, brauchst du eine ladungsfähige Anschrift.
Wenn du zudem den Jugenamtssatz (UV) zahlst, wird die Beweisführung für die Pflichtverletzung noch dünner.

Was dir in den USA droht: Ist dein Wohnsitz und Arbeitgeber bekannt, dann passiert das Gleiche wie in D, nur eben mit zeitlicher Verzögerung: Pfändung!
It dein Wohnsitz nicht bekannt und dein Arbeitgeber auch nicht, dann passiert meist nichts, weil sich keine Datenkette aufbauen lässt.

Einreise nach D: Nach jetzigem Stand ist die Einreise in ein Schengenland problemlos, weiterreise sollte dann per Auto/Bahn erfolgen, bzw. nach Umstieg in einem anderen Schengenland per Flugzeug.
Überquest du eine deutsche Grenze, hat der Beamte auch Zugriff auf inpol, wo die meisten nationalen Suchanfragen landen, damit kommt es zu einer Aufenthaltsfeststellung, womit die datenkette zwecks Pfändung/Ladung wiederhergestellt ist.
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#4
Die USA sind ziemlich humorlos, was die Verletzung von Unterhaltspflichten angeht. Es wird ja schon im Fragebogen zur Einreise (ESTA) danach gefragt, ob man seinen Unterhaltspflichten nachkommt - ich kann nur jeden davor warnen, hier unrichtige Angaben zu machen. Das wird sofort zu einem Fall für die US-Immigration, und die Konsequenzen sind hart.

Zum Trost: die USA verweigern auch jedem die Einreise, der den Umgang mit dem anderen Elternteil verweigert......

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
Ich schätze mal die Einreiseproblem in die USA bestehen nicht mehr, da du bereits ein Dauer/Arbeits-Visum hast, oder?

Wie lange ist denn der Titel noch gültig? Bis 18Jahre?

Mit Pass ist das ganz einfach: Du gehst JETZT zur deutschen Botschaft und lässt dir einen neuen 10jahre gültigen Pass mit vielen leeren Seiten erstellen, ganz cool. Den alten Pass hast du verloren. Dann hast du 10 Jahre Ruhe.
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#6
Wenn schon jemand weiss, dass du in die USA bist, dann ist eh alles zu spät. Am wichtigsten ist, dass jeder glaubt, du wärst ganz wo anders.

Das Kind ist aber schon älter? Vielleicht nicht mehr weit bis zur Volljährigkeit? Wie war das mit dem Betreuungsunterhalt damals, ein 14jähriger kann den doch überhaupt nicht zahlen, ebensowenig wie Kindesunterhalt?
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#7
Ich empfinde den Kindesunterhalt für 1 Kind ohne Exenunterhalt für bezahlbar. Wenn Dein Einkommen in den USA zu schmal für den KU ist, dann würde ich in Deutschland bleiben. Ein Unterhaltspreller bei überschaubaren Summen zu werden, bringt nichts. Aber ich weiss wenig über Dich: Einkommen, Schulden, Höhe KU ... Deswegen kann es auch keinen konkreten Tipp geben.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#8
(02-07-2013, 08:54)Austriake schrieb: Zum Trost: die USA verweigern auch jedem die Einreise, der den Umgang mit dem anderen Elternteil verweigert......
Danke für den Hinweis - damit witd die Welt für meine Ex noch kleiner.
https://t.me/GenderFukc
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#9
@ Gender: Also von mir weiss Sie es nicht das ich in den usa bin,aber ich bin mir ziemlich sicher das das wie ein Lauffeuer in unsere Stadt rumging.Dazu kommen sicherlich noch etliche neider und ich würde mich nicht darauf verlassen das Sie es nicht rausbekommt.Im übrigen Arbeite ich auch legal als Facharbeiter.Einen Titel habe ich auch unterschrieben.Die Beistandsschaft hat Sie soweit ich mich erinner direkt am anfang sicherheitshalber beantragt.

@Mitglied,danke für die Informationen,so in etwa hab ich mir das auch vorgestellt.Noch hat das JA keine Ladungsfähige Adresse von mir.Mein Pass ist noch ziemlich frisch und ja ich habe eine aufenthalts und arbeitsgenehmigung für die nächsten 5 Jahre.Der Titel ist bis zum 18en Lebensjahr gültig.

Um es klar zu stellen,das Kind ist jetzt 14 Jahre alt und ich musste entsprechend vor 14 Jahren für 3 Jahre den Betreuungsunterhalt leisten.Ich kam damals gerade aus der Ausbildung und habe mein erstes Geld verdient.

Leutnant Dino,ich gebe Dir völlig recht,der Unterhalt ist bezahlbar und mein Gehalt ist auch in Ordnung.Vielmehr würde ich ihr gern einen auswischen,denn bisher war es für Sie immer sehr einfach mich fertig zu machen.Ich habe die letzten Leiharbeitsjobs angenommen,musste mit 30 Jahren wieder zu meinen Eltern ziehen und habe es jetzt trotzdem geschafft noch etwas in meinem Leben zu erreichen.Eigentlich möchte ich nur etwas Benzin ins Feuer kippen weil ich Sie dafür hasse das Sie mich Seelisch als auch finanziell mit allen mitteln versucht hat zu ruinieren.Das wäre ihr auch beinahe gelungen.

Ich habe auch schon überlegt den Unterhalt an die Seite zu legen und in unterschiedlichen abständen voll zu bezahlen.Ich weiss das Sie dadurch das er nun 14 ist keinen UV mehr bekommt.Meine Hoffnung ist das Sie sich einen Privat Anwalt nehmen muss um mich ausfindig zu machen.Sie soll auch mal wissen wie es sich anfühlt arbeiten gehen zu müssen.Durch die Beistandschaft wird dem aber wohl nicht so sein!?

Im übrigen lebe ich in einem Staat der laut wikepedia kein Unterhaltsabkommen mit Deutschland hat,ob das hilft weiss ich nicht.Ich würde ihr eben gern zeigen das es nicht so selbstverständlich ist das ich immer brav zahle.

In angesicht dessen das es aber nun nur noch 4 Jahre sind möchte ich mir die Prellerei eigentlich auch ersparen,aber wenn ich ihr und dem Jugendamt eine Menge arbeit machen könnte ohne mich strafbar zu machen hätte ich damit auch kein Problem Wink

Ein Problem gibt es im Moment tatsächlich,und zwar ist mein deutsches konto z.z dermaßen im minus das wenn ich dorthin Geld überweise ich keine überweisung mehr ans JA machen kann.Ist es auch möglich über den Postweg Schecks ans JA zu schicken?

Ist es Strafbar wenn ich unregelmäßig aber voll bezahle? z.z zahle ich etwa 380eu falls das wichtig ist.

Danke für eure Anteilnahme,ich bin sehr positiv überrascht von den vielen schnellen Antworten hier.
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#10
du musstest vor 14 jahren im alter von 14/15 kindesunterhalt bezahlen und auch betreuungsunterhalt? amen.
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#11
nein,es war vor 14 jahren,da war ich etwa 20.
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#12
Also aus einschlägiger Erfahrung kann ich dir sagen, dass du bereits durch eine mehrtägige Verzögerung bei der Überweisung eine mittlere Katastrophe bei Muddi auslösen wirst.
geeigneter Zeitpunkt: 1 Januar, da kommen oft Jahresbeiträge von Versicherungen. 1.Juni/Juli, da wird oft eine Nebenkostenabrechnung fällig. Und der Ferienmonat, da liegen die Kosten auch höher.
Da kommt dann keine Kohle aus dem Automat, Lastschriften werden storniert, Überweisungen nicht durchgeführt, das zieht dann eine Welle von Mahnungen hinterher.
Wie gesagt, muss unerwartet kommen, dann sieht es auch noch nach unabsichtlich aus.

Mutti wird schäumen, unverzüglich zum Jugendamt laufen und du kriegst dann böse Briefe und dummerweise weiß niemand wo du wohnst.
Stellst du die Zahlungen ganz ein, wird sich möglicherweise plötzlich dein Kind für dich interessieren, schließlich will man wissen, wo man dich suchen muss.

Schecks ans JA schicken ist ganz blöd, dann wissen die, woher das Geld herkommt, außerdem hast du dich gemäß Titel verpflichtet an Mutti zu zahlen und nicht an das Jugendamt.
Richte doch ein Konto, z.B. in Kanada (also irgendwo Übersee) ein, überweise die Kohle monatlich rechtzeitig dorthin und schick Mutti einen Scheck um von diesem Konto einzulösen.
Auch hier brauchst du eine Vertrauensperson, die dann am besten von Deutschland aus den Scheck regelmäßig verschickt, ansonsten gibst du Hinweise wo du bist.

Es wird Mutti sehr lästig sein, jedesmal zur Bank gehen zu müssen um den Scheck einzulösen, außerdem kostet das auch oft Gebühren und die Kohle wird erst mal schwebend gut geschrieben, da der Scheck ja platzen könnte.

Den beistand wirst du kaum noch nerven können, bzw. erst dann wenn er frech nach deinen Einkünften fragt und du nicht antwortest.
Er muss ja keinen Vorschuss mehr zahlen, also wird sich seine Energie auf das nötigste beschränken.

Konsequenzen für dich: Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung könnte trotzdem kommen, genauso auch eine Aufenthaltsfeststellung im inpol. Aber das sollte dich zunächst mal kalt lassen.
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