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FR-DE Ehevertrag Auswirkung auf Trennung?
#1
Hallo,
ich bin etwas verwirrt mit den verschiedenen Scheidungsrechten, wuerde mir aber gerne im Vorfeld meiner Ehe gerne Klarheit verschaffen wie wir potentielle Rechtsstreitigkeiten im Falle einer Trennung am reibungslosesten vermeiden koennen.

Folgende Eckdaten: Er (Deutsch), Sie (Franzoesisch), wohnhaft im Asiatischen Ausland aber in Zukunft vermutlich wieder Europa, Ehe wird geschlossen in Frankreich.

Wir beabsichtigen einen Ehevertrag fuer Guetertrennung (le régime de séparation de biens) in Frankreich zu unterzeichnen. Ich dachte bisher, dass dieser Vertrag potentielle Kompensations- oder Unterhaltsansprueche im Falle einer Scheidung ausschliesst. Ausgenommen Unterhalt fuer gemeinsame Kinder.
Dies scheint aber laut franzoesischem Recht etwas anders zu sein. Hat dieser Ehevertrag irgendwelche Auswirkungen auf Kompensationszahlungen nach franzoesischem Recht?
Bzw. tritt franzoesisches Recht ueberhaupt ein wenn wir im Ausland leben?

Vielen Dank fuer Hinweise!
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#2
Einiges steht hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4548

Im Ehevertrag also ganz gezielt die Prestation compensatoire ausschliessen. Wie gut das in der Praxis tatsächlich klappt, weiss ich aber nicht, in Deutschland ist ein Ehevertrag so gut wie immer angreifbar.

Eine Scheidung im Ausland ist nach zehn Jahren dort sicherlich möglich, Eheverträge nach französischem Recht werden aber vermutlich anerkannt, wenn sie nicht gegen den ordre public verstossen.

Noch einfacher wäre ein PACS, Pacte civil de solidarité, wieso machst du das nicht, sondern willst unbedingt heiraten?
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#3
Im Falle einer Scheidung können auch die Gesetze gelten, wo der Lebensmittelpunkt ist. Da können Eheverträge schnell Schall und Rauch sein. Ich bin mir sicher, dass bei einer Scheidung die Ehefrau die für sie optimale Variante auswählen wird. Eine Frau will wegen der Versorgung geheiratet werden und das ist deshalb so, weil Deine Braut den Hasenfuß machen wird, wenn Du die Hochzeit absagen würdest.

Ich habe nach US-Recht geheiratet, ich deutsch, sie Filippina und Wohnort Österreich. Also habe ich das österreichische Recht an den Hacken.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#4
Der Gerichtsstand bei einer Scheidung ist keine einfache Sache. Am häufigsten ist es so, dass der Ort Priorität hat, an dem man sich die letzte Zeit aufgehalten hat und an dem die Scheidung zuerst rechtshängig gemacht wurde. In der EU wurde das früher gerne von Reichen genutzt. Manager lässt sich in Land X versetzen, nach einigen Monaten reicht er dort die Scheidung um, um nach örtlichem Recht geschieden zu werden und das schlechtere Heimatrecht zu vermeiden. Das hat eine EU-Reform ziemlich begrenzt. Genau aus diesem Grund.
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#5
Hallo,

Ich habe ja gerade das Vergnuegen in FR. Letzter gemeinsamer Wohnsitz. Du hast die gleiche Konstellation wie ich. Meinen deutschen Ehevertrag haben Sie in FR nicht anerkannt. Natuerlich musst Du in FR keinen Unterhalt zahlen, dafuer hat sich der Gesetzgeber die Prestation Compensatoire ausgedacht, was heisst, freikaufen mit sechstelligen Betraegen. Scheidungen die ueber Jahre gehen und bei Nichtgefallen vom Familienrichter abgelehnt werden.

Frankreich ist richtig uebel und die arme arme Mama bekommt immer alles.

Gruss aus der Ferne

Pennfred
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#6
Vielen Dank fuer eure Antworten!
Wie wird denn die Prestation compensatoire berechnet? Wenn der minderverdiendende Partner schon vor der Heirat wenig verdiente und sich dies in der Heirat nicht aendert, wird die Gehaltsdifferenz dann trotzdem kompensiert muessen?
Ich gehe mal davon aus, das der urspruengliche Sinn dieser Kompensation darin bestand den Nachteil eines Ehepartners auszugleichen der besteht, wenn dieser waehrend der potentiellen Aufzucht des Nachwuchses weniger verdient. Wird dies so sinngemaess gesehen oder wird einfach geschaut: 10 Jahre verheiratet, 10,000 EUR pro Jahr weniger verdient, also bitte 50,000 zahlen.

Die Heirat wird uns ermoeglichen gleiche Visabedingungen zu erhalten, als auch Krankenversicherungsabsicherung meiner Verlobtin durch meine Firma. Nicht-eheliche Lebenspartnerschaften werden hier nicht anerkannt.
Vielen Dank
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#7
Mach das blos nicht. Meine Exe hatte nix vorher, HartIV. Die Prestation Compensatoire berechnet sich aus den Nachteilen nach Beendigung der Ehe, d.h. Du wirst fuer Deine Leistung waehrend der Ehe fuer die HartzIV Tante zur Ader gelassen. Finger weg.
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#8
Da gibt's ne Formel im I-net, hat nix mit vorher sondern nur waehrend der Ehe zu tun, d.h. sie wenig, Du viel, Du viel zahlen.
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