26-06-2013, 10:53
Es sind nicht mehr 650 EUR, sondern ein paar Euro mehr geworden. Auf diesen Betrag sollte sie bis zum Ende der Ausbildungszeit durchaus beschränkt werden. Sie hat sich um ihren Lebensunterhalt selbst zu kümmern. Durch Arbeiten! Die Ausbildung dürfte doch wohl bald zu Ende sein. Wieso geht ihr alle ganz automatisch davon aus, dass du auch dann ihren vollen Bedarf zu decken hast, abhängig vom Kindesalter?
Feste Altersgrenzen für Unterhalt gibt es nicht. Bei wirklich gemeinsamer Betreuung kann bei Kindern >3 Jahren auf jeden Fall fast volle Erwerbstätigkeit erwartet werden, wenn die Betreuungsmöglichkeiten in "ihrer Zeit" gut sind. Falls du Zugeständnisse beim Ehegattenunterhalt machst, dann nur mit einer Begrenzung auf das Ausbildungsende. Mach das offiziell und nicht durch ausservertragliche Zuwendungen, damit du vom begrenzten Realsplitting noch etwas hast.
Feste Altersgrenzen für Unterhalt gibt es nicht. Bei wirklich gemeinsamer Betreuung kann bei Kindern >3 Jahren auf jeden Fall fast volle Erwerbstätigkeit erwartet werden, wenn die Betreuungsmöglichkeiten in "ihrer Zeit" gut sind. Falls du Zugeständnisse beim Ehegattenunterhalt machst, dann nur mit einer Begrenzung auf das Ausbildungsende. Mach das offiziell und nicht durch ausservertragliche Zuwendungen, damit du vom begrenzten Realsplitting noch etwas hast.