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.......leider vor den Scherben meiner Ehe......
#26
Kann möglich sein ... sollte er so beantragen, nur hätte er damit bei uns zumindest keine Chance. Normaler Standardumgang alle 2 Wochen + hälftige Ferien , das wars. Kind will nicht übernachten ?? .. Kein Problem, muss es auch nicht ...

Das eigentliche Problem ist, dass man der Rechtsprechung, der Willkür oder der mehr oder minder ausgeprägten Lebens/Berufserfahrung eines einzigen Richters oder Richterin hilflos ausgeliefert ist . Also ist der Prozess von @papi nichts anderes als eine große Wundertüte, aus der alles Mögliche herauskommen kann. Er sollte also zumindest auf alle Richtungen gefaßt sein .

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#27
Vielen dank für eure Anregungen, mein Anwalt meint auch in der Wohnung bleiben, damit erhöhen sich unsere Chancen mehr Umgang zu bekommen, insbesondere wenn sie auszieht und Kind mitnimmt!
Glaubt mir, es ist schwer, aber ich halte durch, dieses ewige gezicke der ex geht an die Substanz. Ständig wirft sie mir vor, was ich dem Kind antue und vergisst dabei ihren ganz großen Anteil daran. Nun, ich genieße jeden Tag mit unserem Kind. Glücklicherweise habe ich eine sehr innige Beziehung zu ihm, bisher lasst er sich nicht manipulieren, er liebt mich, wir Unternehmen sehr viel. Habe inzwischen mitbekommen das ex sogar Teile unserer Nachbarn "informiert" hat, wahrscheinlich die gleichen Lügen, die in ihrer Eidesstattlichen Versicherung stehen.nachdem Gerichtstermin werden diese von mir aufgeklärt, wer meine ex wirklich ist! Bin inzwischen bei einer kirchlichen Beratungsstelle um Info zu bekommen Bzgl. Kind und Umgang mit solch einer Situation für ein 5jähriges Kind.
Freue mich auf weitere Anregungen und Erfahrungen.
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#28
Bezüglich dieser Beratungsstellen sei mal vorsichtig....Hingehen, meinetwegen. Aber das Ganze mit gewisser Distanz betrachten. So betrachten die Dich nämlich auch. Du bist nämlich nicht eine arme schützenswerte Mami, sondern ein erfolgreicher Freiberufler....
Wenn Du es schaffst, dann bleibe erst mal in der Wohnung. Wenn sie geht, soll sie alleine gehen. Ist das Kind erst mal dann da, hast Du bessere Karten eine Lösung zu finden. Du hast Dich ja einer solchen nicht versclossen.
Das Herumerzählen in der Nachbarschaft ist erst der Anfang. Erst Jahre später merken die Leute mit wem sie es wirklich zu tun haben. Läuft gerade so bei meiner Ex.....
Du wirst Deine Frau auf eine Art und Weise noch kennen lernen, wie Du es niemals für Möglich gehalten hättest. Ja, Du wirst denken, dass Du diesen Menschen nie wirklich kanntest.
Denke auch an Deine Tätigkeit. Du wärst nicht der erste Freiberufler, der seine Tätigkeit nicht mehr schafft auszuüben.....
Überlege jeden Schritt gut.....
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#29
Hallo Nappo,

Du hast Recht, ich gehe nicht zur Beratungsstelle, weil ich mir von denen eine Lösung erhoffe, dient mehr als Gesprächstherapie für mich, sind nützliche Sachen dabei, wie ich das alles durchstehen kann.
Devise lautet aktuell in der Wohnung zu bleiben bis zum FG Termin, laut Anwalt schickt der Richter die Uneinigen Eltern zur Zwangsberatung, er glaubt nicht, das die Ehewohnungszuweisung durchgeht, da ich mir nichts habe zu Schulden kommen lassen. Hoffe, das Rattin der ex sich bei uns vor dem Termin meldet zwecks Einigungsversuch, werden dann Auszug anbieten, wenn Umgang wie von uns gewollt angenommen wird, dann lass ich das vom Richter gleich absegnen.
Muss gestehen das ich nervös bin und Angst habe, habe wohl einen jungen Richter bekommen, hoffe das er fortschrittlich denkt und auch Vätern eine Chance gibt!
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#30
(05-09-2013, 22:22)papi schrieb: Muss gestehen das ich nervös bin und Angst habe, habe wohl einen jungen Richter bekommen, hoffe das er fortschrittlich denkt und auch Vätern eine Chance gibt!

Moin.
Habe genau so gedacht und bin an ein mütterhöriges ca. 30-jähriges Weichei als Richter geraten. Die Meisten dieser Spezies "Jungrichter" sind selbst noch nicht Vater und haben kaum Lebens- und Berufserfahrung ( aber die staatliche Macht verliehen bekommen, Familien zu zerstören ), aber an wen Du da gerätst und wie der in seiner Denke so ist, kannst Du eh nicht beeinflussen. ( Absolut irre, dass ein einziger Mensch so viel Macht über Andere erhält, ohne sich dafür irgendwie und irgendwo rechtfertigen zu müssen .. )

Der Grundtenor ist nach wie vor, dass Muddi alle Unterstützung der Welt erhält ( Fam Ger, Beratungsstellen, Jugendamt ) und das Alles unter dem Deckmäntelchen des Kindeswohls, was jeder für sich als Definition selbst formuliert und auch glaubt, das er( sie ) allein die ausschließliche Wahrheit über die Auslegung des Begriffs " Kindeswohl " gefunden hat.

Wichtig ist, dass Du nicht blauäugig in den Prozeß gehst, sondern von vornherein in verschiedenen ( auch negativen ) Szenarien denkst und Dich im Vorfeld darauf einzustellen versuchst. Die möglichen Situationen werden in der tfaq ziemlich genau beschrieben... Wünsch Dir alles Gute .

Ach ja , zum Thema Zwangsberatung : Hat mein Richterlein auch gemacht, nur ist Exe einfach nicht hingegangen .. Konsequenz : keine !

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#31
(06-09-2013, 07:58)ArJa schrieb:
(05-09-2013, 22:22)papi schrieb: Muss gestehen das ich nervös bin und Angst habe, habe wohl einen jungen Richter bekommen, hoffe das er fortschrittlich denkt und auch Vätern eine Chance gibt!

Habe genau so gedacht und bin an ein mütterhöriges ca. 30-jähriges Weichei als Richter geraten. Die Meisten dieser Spezies "Jungrichter" sind selbst noch nicht Vater und haben kaum Lebens- und Berufserfahrung ( aber die staatliche Macht verliehen bekommen, Familien zu zerstören ), aber an wen Du da gerätst und wie der in seiner Denke so ist, kannst Du eh nicht beeinflussen. ( Absolut irre, dass ein einziger Mensch so viel Macht über Andere erhält, ohne sich dafür irgendwie und irgendwo rechtfertigen zu müssen .. )

Meine Erfahrung ist:
Je jünger, desto besser.

Bzw. desto weniger schlimm.

Mein erster Richter war jung und weiblich.
Die war wirklich gut.
Im Umgangsverfahren sagte meine Ex:
"Weihnachten wollen die Kinder bei der Mutter sein!"
Die Richterin:
"Quatsch. Kinder wollen genauso beim Vater sein!"
Super!

Danach wurde es immer schlimmer.
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#32
Tja, so macht jeder seine eigenen Erfahrungen ... Fakt ist, dass das Ergebnis in keinster Weise vorhersehbar und man vielen Unwägbarkeiten ausgesetzt ist und solange es keinen gesetzlich manifestierten Mindestumgang gibt ( der zum Beispiel auch Weihnachts- und Geburtstagsregelungen erhält oder der das Wechselmodell erstmal zum Standardmodell erhebt) ist man der Richterwillkür auf Gedeih und Verderb ausgeliefert .

Man kann Glück haben ( wie Du ) oder Pech ( wie ich ) und muss sich dann durch die Instanzen klagen. Man(n) sollte eben nur auf Alles vorbereitet sein.

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#33
(05-09-2013, 19:48)papi schrieb: ...dieses ewige gezicke der Ex geht an die Substanz.

Wenn´s ´mal wieder so ´ne Situation gibt, sag doch einfach, Dein Anwalt sei der Meinung, dass -so wie sie sich aufführe- eventuell ein fachpsychologisches Gutachten für sie bei Gericht angeregt werden sollte... Angel
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#34
Devise lautet aktuell in der Wohnung zu bleiben bis zum FG Termin, laut Anwalt schickt der Richter die Uneinigen Eltern zur Zwangsberatung, er glaubt nicht, das die Ehewohnungszuweisung durchgeht, da ich mir nichts habe zu Schulden kommen lassen. Hoffe, das Rattin der ex sich bei uns vor dem Termin meldet zwecks Einigungsversuch, werden dann Auszug anbieten, wenn Umgang wie von uns gewollt angenommen wird, dann lass ich das vom Richter gleich absegnen.

mann - nix wirst du absegnen lassen! das ist deine wohnung - auch du hast das recht auf zuweisung. wenn die ex auszugswillig ist - dann soll sie ohne kind gehen.

nochmals: lass deinen anwalt 2 szenarien anbieten! du kannst auch einen gegenläufigen abr-antrag stellen, der geprüft wird, das darf jede partei - aber SR würde ich nicht beantragen!

bb
netlover
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#35
@papi; Dein Versuch mit Logik das Verhalten Deiner Frau zu verstehen ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Mal ganz im Ernst, was bleibt den Deiner Frau anderers übrig als Dich mit Zickerei aus der Fassung zu bringen. Welche andere Waffe hat Deine Ex noch, als Druck über das Kind und Druck über die Gerichte auf Dich auszuüben? Für Dich bedeutet das, solange sie bei Dir in dieser Art und Weise herumzickt, machst Du Fehler in der Kommunikation, indem Du Dich auf das Geschwafel eines innerlich aufgewühlten Weibchen logisch einlässt.

Nutze doch mal die Gelegenheit um Dich mit echten Profis, was den Umgang mit Frauen anbelangt zu unterhalten und lass Dich beraten, welche Fehler in der Kommunikation Du in Zukunft unbedingt zu unterlassen hast.

Eines kannst Du Dir schon gewiss in Dein Heft schreiben, dass die ständige Rücksichtnahme auf das "schwache" Geschlecht Dich in eine familiäre und wirtschaftliche Ausnahmesituation gebracht hat. Ändere vielleicht Deinen Stil mit Ihr aktuelle Theman zu besprechen. Kommuniziere Ihr doch in einem ruhigen Moment, auf trockene Weise, dass sie sich doch gefälligst aus Deinem Leben verpissen soll, wenn es Ihr bei Dir nicht passt. Und bitte benutzte dabei wirklich das Wort "verpissen". Alle anderen Begriffe führen bei einem emotional aufgewühlten Weibchen oft zu Irritationen und Missverständnissen in der Interpretation Deiner Aussage. Den Begriff verpissen verstehen alle Weibchen, ob Hartz4 oder Akademikerin in gehobener Managerfunktion.

Zuletzt ein kleiner Schwank aus meinem Leben: Meine Freundin hatte währen der Urlaubsrückreise auf der Autobahn Regensburg-Passau in einer Tour genörgelt und gelästert. Als es mir zu bunt wurde und ich beim Fahren Konzentrationsschwächen zeigte, ist mir nichts anderes übrig geblieben, als Ihr anzudrohen, sie samt unserem Kind auf der nächten Raststätte auszusetzten. Dabei habe ich Ihr Tipps gegeben, wie sie von der Polizei gratis zum nächstgelegenen Frauenhaus begleitet werden kann. Da sie bereits weiss, dass ich bereit bin das ganze bis auf das äusserste zu eskalieren hat sie wohl innerlich abgewogen entweder a) die Klappe zu halten oder b) einen Polizeieinsatz im Rahmen des Gewaltschutzes zu riskieren.

Eines weiss ich sicher, wäre ich in Ihren Augen ein Weichei und hätte ich mich auf eine Diskussion über Ihre Zickerei eingelassen, wäre das ganze noch stundenlang weitergegangen inklusive Sexentzug für die darauf folgenden Tage.
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#36
@Terrax:

So ist meine Befindlichkeit/Reaktion gegenüber weiblicher Zickerei mittlerweile auch. Bei entsprechendem Verhalten des Weibchens gibt es Kontra aus dem groben Eimer, inkl. des Angebotes, sich zu verpissen und sich einen Idioten zu suchen, der sich das klaglos bieten lässt.

Resultat: sie wird wieder zahm und es gibt den besten Sex meines jungen Lebens.

Die wenigsten Frauen wissen eine gleichberechtigte Behandlung zu schätzen, die meisten wollen unterworfen werden.
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#37
hallo miteinander,

ihr habt recht, intuitiv habe ich meinen kommunikationsstil die letzten wochen geändert, habe früher gleich auf alles logisch und freundlich geantwortet, inzwischen antworte ich knapp und trocken in einem sachlichen ton ohne emotionen, wenn mir ihre frage gar nicht gefällt, wird auf durchzug gestellt. seither zickt sie noch mehr, gelegentlich droht sie mit der polizei, beim letzten mal habe ich ihr gesagt, sie solle doch bitte anrufen, ich sei bereit, nun was soll ich sagen..............nichts hat sie getan!
habe bisher mit anwalt nur das szenario besprochen unsere forderung an die rattin der ex zu stellen und fg termin abzuwarten, werde aber heute doch noch mit ihm durchgehen ob es sinn macht einen gegenantrag auf abr und wohnungszuweisung zu stellen!!!
der aktuelle neue stand, was ich an umgang bekäme:
jeden mittwoch nachm. mit übernachtung, freitags jeden nachmittag und jedes 2. we freitag auf samstag, wobei mein anwalt meint, das ich auf jeden fall am we freitag auf sonntag bekäme!
wenn ich überlege, am anfang hieß es........."du siehst ihn nur, wie es das recht vorsieht!".................
viele werden jetzt sagen, das ist doch viel mehr umgang, wie bei jedem anderen in diesem forum. klar, aber wenn man bedenkt, das ich meine ganze karriere für meinen sohn aufgegeben habe und dies auch zu keiner zeit bereut habe, jetzt in der freiberuflichkeit zu erst mal eine 6stellige summe abarbeiten muß und in den letzten fast 1,5 jahren 2x/woche jeden nachmittag und abend mit meinem sohn alleine verbracht habe (anwalt meint gute bedingungen bzgl. kontinuität), bin ich der meinung es lohnt sich zum kämpfen, dank euch habe ich das gelernt, am anfang bin ich nur in selbsmitleid ersoffen, wollte das wohl von kind und noch frau beachten, inzwischen interessiert mich nur noch mein kind und ich selber, auch finanziell mache ich meiner frau keine geschenke, sie kriegt nur das was "rechtens" ist. glücklicherweise arbeitet sie und verdient gut, trotz teilzeit. mal schauen was mein anwalt gleich dazu sagt zwecks gegenantrag auf abr und wohnungszuweisung?
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#38
warum stellst du dann nicht antrag auf trennungsunterhalt und rechnest dich vorher arm????

das wär doch mal was!

bb
netlover
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#39
Sobald es nicht mehr um Residenzmodell geht sondern um eine annähernd paritätische Betreuung wird es wenn die Eltern sich nicht einigen können beim Sorgerecht sowieso um das ABR gehen.
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#40
wir werden nun auf den fg termin warten, mein anwalt meint, das er den richter gut kennt, er würde eher empfehlen keinen gegenantrag auf abr und ehewohnungszuweisung zu stellen, da ich sowieso raus will und keinen bock mehr habe auf die ex, bzgl. des umgangs meint er haben wir große chancen auf 1x/woche mittwochs mit übernachtung, von ex bereits "genehmigt", da seit über 14 monaten so praktiziert, 1xfreitags nachmittags (da ex sowieso arbeitet) bis abends und alle 2 wochen freitag bis sonntag. das wäre wohl das "minimum", im idealfall kann er von freitag auf montag alle 2 wochen bei mir bleiben, aber wie von euch empfohlen, gehe ich vom "worst case" aus und freue mich über jede minute mehr!!!
letzendlich wird er älter, irgendwann kann man den kinderwunsch nicht mehr "beiseite schieben", irgendwann wird er zu mir kommen, wie sagt man so schön: ......"zeit heilt alle wunden........"Big GrinBig GrinBig GrinBig GrinAngel
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#41
einspruch:

antrag auf zuweisung und abr trotzdem stellen! und meine empfehlung mit dem umgang dazu nicht vergessen!

sonst kann der shit nach hinten losgehen!

die behauptung des gut kennens kenne ich....alles lüge!

bb
netlover
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#42
Hey netlover,

Hast du denn so eine Erfahrung gemacht oder andere hier, dh. Vor Gericht "verloren", weil man keinen gegenantrag gestellt hat? Ich persönlich habe das Gefühl, das ich die Situation damit nur verschärfe, weil ein Wechselmodell, wie von mir gewünscht, eher unmoglich ist, aufgrund der Blockade der ex, obwohl es inzwischen ein Urteil gibt, das dieses Modell "gegen" den Wunsch der Mutter aufgedrückt hat, wobei hier der Kinderwille einen großen Part hatte. Da ich bereits gute Ausgangsvoraussetzungen habe mit Umgangszugeständnissen meiner ex, versuche ich diese noch etwas zum "tunen", daher meint mein Anwalt lieber nicht eskalieren, da wir schon Zugeständnisse haben, er meint wir können immer noch gegenantrag stellen, falls wir uns nicht einigen.
Ich lasse mich aber gerne überzeugen, wenn du Argumente dagegen hast oder vielleicht persönliche Erfahrung?
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#43
(05-09-2013, 11:25)netlover schrieb: , wenn LM bei KM!!!! beim KV kann das kind auch tagsüber vom KV betreut werden, während bei KM nur kindergarten in frage kommt! das sind auch gew. punkte!

bb
netlover

Wenn ich das so lese, bekomme ich Augenkrebs.

outburned
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#44
man....verbrannter...: lebensmittelbungt, kintfatter, kintmudda, noch was?

@papi: auf jedenfall wird dann dein antrag auch geprüft. die situation wird nicht escaliert dadurch. du bist genauso wie deine ex berechtigt, einen gegenläufigen antrag zu stellen. das stand bei mir im beschluß genauso drin, als ich das abr bekommen habe!

vorschlag für deinen anwalt als antrag:

wir beantragen den umgang, wie mit der km bereits im vorfeld angedacht.....(aber du willst pro woche 1 tag mehr, wenn auch ohne übernachtung).....für den fall, daß dieser zwischenzeitlich von der km nicht mehr akzeptiert wird beantragt der kv das abr und sieht als umgang folgende konstellation für die km.....

begründung: kind verbleibt in vertrauter umgebung und hat intensiven umgang mit beiden elternteilen.....

die richterin hat die begründung bei mir so saumäßig gut ausgefeilt....daß das olg keinen anlaß sah, daran zu rütteln! ich versuch mal, textstellen aus dem beschluß hier reinzustellen! da kann mancher anwalt noch lernen!

bb
netlover
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#45
@papi: falls sie wieder zickt/spinnt usw: mit deinem handy ein video drehen mit den worten:
"maria, ich filme dich jetzt als beweis und um dein verhalten zu dokumentieren"

dann ist ihr bewusst, dass die situation nicht mehr nur zwischen euch ist,sondern beliebig vielen Menschen davon erfahren können. das wirkt manchmal wunder.


@terrax: top Beitrag!
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#46
Hallo miteinander,

In weniger Tagen ist FG Termin, werde langsam nervös und hoffe das es bald vorbei ist, dieses Ungewisse, vielleicht schaffe ich es endlich das Hirn auf Sparflamme zu bringen und mal für kurze Zeit zu entspannen.
Bitte drückt mir die Daumen für einen guten Ausgang,
Gibt es hier Erfahrungen ob gleich beim ersten Termin ein Urteil gefällt wird?
Habe mir das neue Buch über Wechselmodell gekauft von Frau Prof. Sünderhauf, stehen wirklich interessante Sachen drin, die ich vielleicht bei der Argumentation vor dem Richter anbringen kann, insbesondere zum Wechselmodell gegen den Widerstand der Mutter, vielen Dank für den Tip zu diesem Buch aus diesem Forum!!
......…..................................man diese warten macht einen fertig....................................

Liebe Grüße an alle Mütter und Väter in diesem Forum
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#47
In der freiwilligen Gerichtsbarkeit gibt es keine Urteile sondern verfahrensbeendende Beschlüsse. Ein bisschen Klugscheißerei muss schon sein. In aller Regel wird von allen Seiten auf einen Vergleich hingewirkt, das hat mehrere Gründe.

Der Beschluss wird in der Regel schriftlich ein paar Tage später erlassen.
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#48
hallo miteinander,

hoffe ihr könnt mir helfen.

fakten:

1. eidesstattliche versicherung der ex bzgl. ehewohnungszuweisung und abr antrag auf mitte juli 2013 datiert

2. damals noch in gemeinsamer ehewohnung

3. im brief der rattin der ex stand noch nicht getrennt lebend (brief mit eidesstattlicher versicherung)

-......gehe ich nun richtig der annahme, das ab etwa anfang juli 2013 getrennt leben begonnen hat und ich mich zum ende juni 2014 scheiden lassen kann??

vielen dank papi
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#49
ja und?

lass sie doch...

was soll die e.v.?

hat sie es dir mitgeteilt?

hast du es gegengezeichnet?

wenn sie ausziehenn will, lass sie und stelle antrag auf ABR und ehewohnungszuweisung!

oder hast du das etwa noch nicht gemacht????

bb
netlover
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#50
Hey netlover,

Glaube es liegt ein mißverständniss vor, ich bin doch schon ausgezogen, wir haben gem. SR und gem. ABR, ich will nur wissen ab wann das Trennungsjahr beginnt. Anfang Juli 13 hat ex ev abgegeben und abr und Ehewohnungszuw. beantragt, der Gerichtstermin vor dem FG war erst Mitte Sept. 13.
Denke das dann im Juli das Trennungsjahr begonnen hat obwohl erst Mitte Sept. Gerichtstermin war, das ist meine Frage!

Gruß Papi
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