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Diskussion zu: Kafkaeskes Leben durch Ejakulation
#51
Zitat:Ich will nicht zahlen bzw. so wenig wie möglich.

Das kann ich nachvollziehen.Big Grin

Zitat:Ich frage mich halt nur ob ich in der Zeit für Schule+Studium als nicht leistungsfähig gelte wie in den FAq beschrieben

Ich habe ja eine gewisse Neigung zur Arroganz, deswegen zügle ich mich ein wenig und wir machen einmal ein kleines Rollenspiel:

Richter: So, Herr Heisenberg, Sie gehen also abends aufs Gymnasium. Dann können Sie doch tagsüber zumindest einer Teilzeitarbeit oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

Du: <<eine verdammt gute Antwort>>
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#52
Der gute Herr Heisenberg macht ja keine Abendschule sondern einen Fernkurs. Ja, ich weiß, die freie Zeiteinteilung gereicht mir auch da nicht gerade zum Vorteil.

Aber selbst mit einer geringfügigen Beschäftigung oder einer Teilzeitstelle verdiene ich definitiv nicht genug um den Unterhalt leisten zu können.
Wird den RichterIN aber wohl kaum stören. Immerhin ist schon meine HD mit den abstrusesten Argumenten bewilligt worden.

Da schrieben die Roben doch ernsthaft hinein daß ich durchaus eine Vollzeitstelle hätte annehmen können womit ich dann netto 850-950 Euro hätte verdienen können. Liegt das nicht noch im Selbstbehalt? Damit wäre ich immer noch nicht ausreichend leistungsfähig gewesen. Ich persönlich würde mich ja schämen solch eine Begründung rauszuhauen. Da sind mir meine blöden und substanzlosen Begründungen doch entschieden lieber.....

Achja, noch so als Schmankerl nebenbei:
Da ich ja "unglücklicherweise" ALG2 beziehen muss machte mich der JA Sachbearbeiter darauf aufmerksam daß meine Arge mir das Geld für den Unterhalt geben soll. Ist das deren Ernst?
Arge gibt mir Geld, ich reiche es ans JA weiter, die reichen es teilweise an die Mutter weiter und geben den Rest an ihre Arge da sie von denen Mittel bezieht da sie jetzt eine zweite Ausbildung macht.
Dafür muss man doch Bürokrat sein Big Grin
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#53
Erst schreibst du etwas vom Abendgymnasium, jetzt vom Fernkurs. So kommen wir hier nicht voran. Ich denke, es besteht kein Titel und jetzt schreibst du von Roben, die dir eine Begründung schreiben? Willst du mich verarschen?

Damit dürfte dann wohl auch die Frage, warum dir keiner antwortet, beantwortet sein.Big Grin

Aber abgesehen davon: du bist unterhaltspflichtig. Punkt, aus, Ende.
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#54
Ob Abendgymnasium oder Fernkurs - wo soll da bitte der große Unterschied sein? Es geht darum das Abitur nachzumachen. Zumindest bestehen beide Optionen. Und ja, es besteht noch kein Titel. Eine HD hatte ich trotzdem und meine Beschwerde wurde mit der eben angegebenen Begründung verworfen. Hätte man auch alles in meinem Thread nachlesen können. Ist aber mein Fehler da ich mir die Geschichten der Mitforisten durchlesen. Man kann halt nicht von sich auf andere schließen.
Und ja, ich habe vernommen daß du meine Geschichte nicht kennst. Da stellt sich mir allerdings die Frage warum du dann überhaupt was dazu schreibst?
Und vielleicht ist für dich Punkt,aus,Ende - für mich noch lange nicht. Ich muss den Staatsterrorismus weiterhin ertragen.

Und ich bin also unterhaltspflichtig - ein anderer in einem anderen Thread ist es während seines Studiums bis zum Bachelor nicht? Interessant.
Schreib doch bitte in den anderen Threads.

Und die Neigung zur Arroganz ist im übrigen für jeden, der hier bereits aufgeschlagen ist mehr als unangebracht. Vielleicht aber auch nur der Grund für das Erscheinen hier, wer weiß das schon.
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#55
Wenn du schon nicht weißt, was ein Titel ist, und ob einer besteht, und auch nicht einsieht, dass es relevant ist, ob es bei der Ausbildung Präsenzzeiten gibt oder nicht, dann empfehle ich dir unbedingt, dich in die Untiefen des Unterhaltsrechts zu bewegen. Du machst das schon und wirst ganz groß herauskommen und alles schaffen, was du dir vornimmst!
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#56
Ich weiß durchaus was ein Titel ist und ich weiß das keiner besteht. Scheinbar hast du ebenso wie ich gewisse Probleme beim Erfassen und Verstehen von Texten hier im Forum. Kann man wohl keinem zum Vorwurf machen.

Ein einfacher Hinweis, deutlich geschrieben, auf die Präsenzzeiten während einer Ausbildung hätte vollkommen genügt. Man hätte ja auch einfach schreiben können daß das Abitur nicht dazu taugt der Unterhaltsfalle entkommen zu können.

Jedoch empfinde ich auch Mitleid für jemanden der in multiplen Threads anderen Menschen Halbwahrheiten auftischt, von der Materie ebensowenig Ahnung hat wie der Fragende und überdies seinen Frust bzw. Minderwertigkeitskomplex hier ausleben muss indem er meint daß er andere abwatschen kann weil sie eine Frage stellen und mit sinnentleerten und substanzlosen Antworten um sich schmeißt. MEA CULPA.
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#57
Zitat:Ich weiß durchaus was ein Titel ist und ich weiß das keiner besteht

Mäuschen(Achtung Arroganz), ein Gerichtsbeschluss ist auch ein Titel. Extra für die blöden unter uns steht in der Regel "Der Beschluss ist sofort vollstreckbar" drin!

Zitat:Man hätte ja auch einfach schreiben können daß das Abitur nicht dazu taugt der Unterhaltsfalle entkommen zu können.

Man kann an einer Schule auch ungeachtet des Alters Abitur in Vollzeit machen, dann sieht es wieder etwas anders aus.

Zitat:Jedoch empfinde ich auch Mitleid für jemanden

Kannst du behalten. Ich kann lesen, ich kann denken, ich komme klar.

Zitat:er meint daß er andere abwatschen kann

An deiner Stelle würde ich mir lieber Gedanken darüber machen, dass es nicht viel bedarf, um dich abzuwatschen.Big Grin

Sei es drum, ich will dir ja nichts böses. Und jetzt einmal ohne Arroganz: wühl dich in die Materie oder man reißt dir den Allerwertesten bis zum Stehkragen auf. Mit deinem "Wissen" kommst du jedenfalls nicht weit.
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#58
1.Auch ich muss dich enttäsuchen. Es gibt keinen Gerichtsbeschluss. Was genau verstehst du an der Sache nicht genau? Es ging dabei nur um die Begründung für die HD und die Abwehr meiner Beschwerde. Und die empfand ich als überaus lächerlich und die Logik erschließt sich mir bis heute nicht

2.Das hätte man gleich schreiben können.

3. Das denke ich von mir partiell ebenso wie du von dir. Wieviel Wahrheit darin steckt wird wohl auf alle Zeit ein Rätsel bleiben.

4. War es lediglich der Versuch. (meint zu können) Mit dem Lesen hast du es wirklich nicht so. Was dann wieder zu 3. führt. Wenn wir schon bei Wortklaubereien sind meine kleine Prinzessin

Und würde über ausreichend Wissen verfügen würde ich hier gewiss nicht nachfragen. Wahrscheinlich habe ich einfach nur den Sinn des Forums missinterpretiert. Ich dachte, man tauscht sich aus und gibt sich gegenseitig Ratschläge wobei ich Parasit eher Wissen aufnehmen will da mein kalter Krieg gerade erst heiß geworden ist.

Und wenn ich drüber nachdenke behagt es mir nicht wirklich wieder mit lauter 15/16jährigen in einer Schulklasse zu sitzen. Wird aber wohl das kleinere Übel sein. Wenigstens kann ich dann meine eigenen Entschuldigungen schreiben......
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#59
Zitat:1.Auch ich muss dich enttäsuchen. Es gibt keinen Gerichtsbeschluss. Was genau verstehst du an der Sache nicht genau? Es ging dabei nur um die Begründung für die HD und die Abwehr meiner Beschwerde. Und die empfand ich als überaus lächerlich und die Logik erschließt sich mir bis heute nicht

Wenn ich von einer Begründung von Richtern lese, gehe ich davon aus, dass es auch einen Beschluss gibt. Und den gab es ja wohl auch, auch wenn nicht in Unterhaltssachen. Da bin ich vielleicht mittlerweile etwas betriebsblind.
Obwohl ich mich dann fragen müsste, warum es dann eine Hausdurchsuchung gab. Wie dem auch sei, ich werde es nicht nachlesen.

Daran anknüpfend bleibt es dann bei dem, was ich eingangs schrieb.


Zitat:2.Das hätte man gleich schreiben können.

Man kann auch gleich kurz und bündig schreiben was Sache ist, ohne den Leser auf eine Odyssee zu schicken.


Zitat:Und würde über ausreichend Wissen verfügen würde ich hier gewiss nicht nachfragen. Wahrscheinlich habe ich einfach nur den Sinn des Forums missinterpretiert. Ich dachte, man tauscht sich aus und gibt sich gegenseitig Ratschläge wobei ich Parasit eher Wissen aufnehmen will da mein kalter Krieg gerade erst heiß geworden ist.

Das ist ja auch legitim. Ich jedenfalls erwarte von erwachsenen Menschen, die lesen und schreiben können und zudem den Weg ins Internet und auf diese Seite finden und dann noch behaupten, sie hätten fleißig gelesen etwas mehr Präzision, in dem was sie schreiben und was sie wollen.

So, du willst dich also zu Lasten deines Kindes aus- und weiterbilden. Da wiederhole ich mich jetzt, du kannst es darauf ankommen lassen oder es lassen. Worauf man achten kann oder sollte und wie die Argumentation eines Richters sein wird, weißt du ja jetzt.

Prognostisch wirst du dem Mindestunterhalt kaum oder nur unter ganz bestimmten Umständen eines Einzelfalls entgehen können.
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#60
Ich schreibe es trotzdem nochmal nieder, auch wenn du das nicht lesen willst. Vielleicht kann ich ja jemand anders damit amüsieren.

Es gibt keinen Unterhaltstitel. Seit Beginn des UV des JA reiche ich regelmäßig und fristgerecht meine erfolglosen Bewerbungsbemühungen ein.
Das JA war damit verständlicherweise nicht zufrieden. Meine Ex hat dann einfach behauptet daß ich Einkommen bzw. Vermögen verschleiern muss.
Immerhin kann nicht sein was nicht sein darf. Staatsanwaltschaft nimmt nach Anzeige des JA Ermittlungen auf. Ebenso lädt die Kripo zum Verhör. Natürlich bin ich dem nicht nachgekommen und habe freundlich vorab am Telefon abgesagt da ich keine Aussage machen wollte.
Nach Akteneinsicht konnte ich dann lesen daß weder Kontenbewegungen noch Sonstiges auf schuldhaftes Verhalten hindeutet.
Im übrigen gilt das nach der HD immer noch......
In den Akten steht daß nichts darauf hinweist daß ich etwas unterschlage. Und der Staatslogik folgend ist das absolute Fehlen der Beweise selbstredend ein Beweis für meine Schuld. Also bekam ich eine HD spendiert. Dagegen wurde natürlich Beschwerde eingelegt. Und diese wurde von den Richtern (selbes Amtsgericht) abgewiesen mit der Begründung daß ich sehr wohl einen Arbeitsstelle hätte bekommen können. Und zwar eine mit der ich so wenig verdiene daß es gerade an der Grenze zum Selbstbehalt kratzt d.h. daß selbst mein fiktives Einkommen zu niedrig gewesen wäre um Unterhalt zu zahlen. Und irgendwie widerspricht sich das doch. So ein kleines bißchen........
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#61
Was dein Anliegen der Ausbildung betrifft, ist meinerseits erst einmal alles gesagt und damit verabschiede ich mich vorerst. Aber schreib, wenn du das irgendwann durchgesetzt haben wirst, das interessiert mich.
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#62
Ich werde berichten ob meine Weiterbildungsbemühungen zum Erfolg geführt haben. Trotzdem fände ich es toll wenn mir jemand diesen Müll, den mir der Staat um die Ohren haut, erklären könnte. Ich finde nämlich die Logik in deren Begründung nicht und frage mich ernsthaft warum die damit durchkommen und meine Beschwerden einfach so abweisen können. Es wurde nur auf mein fiktives Einkommen unter Selbstbehalt verwiesen und die Anschuldigungen der EX kamen in der Begründung überhaupt nicht zu Sprache. Wo soll die Kohle also herkommen die ich angeblich habe wenn selbst mein fiktives Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt?
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#63
Das ist nicht so kompliziert: §1603 BGB.
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#64
Für mich ist das zu kompliziert. Ich hatte nachweislich kein Vermögen, Bankkonten wurden überprüft. Und das von den Richtern angegebene fiktive Einkommen hätte ebenfalls nicht ausgereicht da es unter dem Selbstbehalt lag d.h. ich bin selbst fiktiv nicht leistungsfähig genug. Erklärs mir großer Meister, ich bin zu dumm dafür.
Ist es also so daß es ausreicht wenn die EX nach 3 Jahren einfach behauptet der muss einfach noch mehr Geld haben? Auch ohne jedweden Beweis?
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#65
Ich weiß nicht, was der Aufriss soll. Du hast Geld für Unterhalt heranzuschaffen. Es ist so einfach, wie es sich liest oder anhört.

Wenn dir nicht diverse Gliedmaßen fehlen, geht der Gesetzgeber und die Rechtsprechung noch viel mehr davon aus, dass du 225EUR Mindestunterhalt erwirtschaften kannst. Da ist auch keine intellektuelle Hürde versteckt. Es ist wirklich so, wie es ist.

Ich denke mir das nicht aus, weil ich Spaß daran habe, jemandem den Tag zu versauen.
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#66
Jetzt habe ich verstanden daß ich es nicht verstehe. Ich bin also gleichzeitig in der Lage den Unterhalt zu zahlen und als maximales fiktives Einkommen lt. Richter 850€ zu erwirtschaften.

Ich frage mich halt die ganze Zeit nur wie Leute es dann schaffen mit nem Nettogehalt von 920,- bspw. keinen Unterhalt abdrücken zu müssen bzw. mit 50 Euro davonkommen und nicht in die Staatsmaschinerie zu geraten.

Ok, ich will es nicht verstehen. Lassen wir es gut sein.

E: Das mit den 50 Euro leuchtet mir ein, da bekommt der Staat wenigstens etwas und scheint sich damit beruhigen zu lassen. Allerdings kenne ich 2 Männer die weniger als 970 netto verdienen, nichts zahlen und absolut nicht behelligt werden. Scheinbar habe ich dann das große Sachbearbeiterlos gezogen.
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#67
Nee, das ist ja in Ordnung. Wir können gerne daran arbeiten.Big Grin

In der Konstellation, in der du dich befindest, kommst du am Mindestunterhalt nicht vorbei. Wenn du nun Asylant wärst, der nicht arbeiten darf oder vier andere Kinder hättest oder wirklich schwerbehindert wärst oder dich außergerichtlich mit dem Jugendamt oder der Mutter einigen würdest, könnte es schon sein, dass du mit nem Fuffie oder vielleicht auch völlig ohnr Unterhalt davon kommst.

Ein arbeitsfähiger Single ohne grobe Hemmnisse oder schwerwiegende andere Verpflichtungen hat zu blechen. Du musst natürlich nicht zahlen, unter bestimmten Umständen kann dich keiner zwingen aber dann laufen schulden auf oder ggf. machst du dich strafbar.

Die Ausbildungsschiene ist tatsächlich eine Möglichkeit, die man verfolgen kann, aber auch da gibt es keine Erfolgsgarantie, um es einmal optimistisch auszudrücken.
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#68
(06-10-2013, 18:51)Heisenberg schrieb: Ich frage mich halt die ganze Zeit nur wie Leute es dann schaffen mit nem Nettogehalt von 920,- bspw. keinen Unterhalt abdrücken zu müssen bzw. mit 50 Euro davonkommen und nicht in die Staatsmaschinerie zu geraten.

Weil bei diesen Typen einfach alles abperlt. Es ist ihnen egal, was das Jugendamt schreibt und sie gewöhnen sich an die regelmäßigen Strafanzeigen. Probiere es mal aus. Du kannst das sicherlich auch!
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#69
Also die 4 weiteren Kinder wären machbar. Ist allerdings nicht wirklich die beste Lösung. Nicht daß die neue Freundin noch so wie die Ex anfängt. Auch wenn das brave Mädchen ein eigenes Einkommen hat und im Bekanntenkreis nicht Eine! Frau ihrem Ex wegen Unterhalt auf den Sack geht und es als erbärmlich empfunden wird den Vater der Kinder auf der Tasche zu liegen. Und das obwohl alle mir hier bekannten Fälle vom Mann verlassen und gegen ein jüngeres Modell eingetauscht wurden. Ich mag den Osten.

Sich außergerichtlich zu einigen ist reine Phantasie. Weder die Ex, die alles an den Beistand delegiert hat noch der betreffende Schreibtischfaschist selbst akzeptieren auch nur einen Cent weniger. Naja, ein paar Cent schon. Anfänglich. Natürlich niemals direkt und schriftlich. Inzwischen haben sie es sich anders überlegt und wollen doch lieber die komplette Kohle haben. In diese Lage hat mich meine grandiose, inzwischen gefeuerte Anwältin mit ihrem devoten Verhalten gegenüber der Staatsmacht gebracht. Ich halte sie im Nachhinein immer noch für eine Doppelagentin bzw. outgesourcte JA Mitarbeiterin.

Das Problem sind die auflaufenden Schulden. Ich bin Einzelkind und werde den ein oder anderen Taler mehr erben. Das dürfte den Staatswichteln auch klar sein. Von daher ist auflaufen lassen keine wirkliche Option. Und weder die Ex noch der Staat haben ein Anrecht darauf.
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#70
(15-06-2013, 21:00)Hasserfuellter schrieb: Also ich habe nix mehr zu Hause rumliegen........
Ist bei mir auch so. Zumindest nichts wertvolles. Smile Und stupide Statussymbole habe ich sowieso nie gebraucht.
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#71
@Dino

wie, du bekommst noch Post?Big Grin

Ich habe schon seit geraumer Zeit nichts mehr erhalten. Pfändungsversuche gab es auch keine.
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#72
Ich warte ja immer noch auf meine Verhandlung. Am Wochenende habe ich auf einer Party einen anderen Zahlvater kennengelernt der auf das Angebot der Staatsanwaltschaft eingegangen ist und bar erstaunt war daß man diesen dreisten Epressungsversuch auch einfach ignorieren kann und das Verfahren in Kauf nimmt. Und da ich ja der König der Unwissenden bin wollte ich keine falschen Auskünfte geben und frage daher vorher hier lieber nach.

Kann der Mann seine Einwilligung zurückziehen? Klar kann er. Aber wird das der Genickbruch sein bei seiner Verhandlung? Er behauptet (und im Ggensatz zur Staatsmacht glaube ich ihm natürlich) die geforderten Zahlungen nicht mehr leisten zu können und strebt ebenso eine Abänderungsklage an. Damit würde er aber die Forderungen der Staatsanwaltschaft nicht mehr erfüllen. Irgendwie scheint er einen diesbezüglichen Prozess zu fürchten. Als ob es noch schlimmer kommen könnte.

Da lobe ich mir meine Staatsanwaltschaft. Die forderte höhere Zahlungen als das JA und hat mir die Entscheidung somit recht leicht gemacht. Smile)
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#73
Nach langem hin und her sowie einigen weiteren unnörigen Scharmützeln geht es bei mir nun ans Eingemachte. Die Selbständigkeit wurde natürlich aufgegeben. Jetzt muss sich das Jugendamt eine andere Phantasiewelt erschaffen. Irgendwo muss ich die Millionen doch versteckt haben.......

Das JA will bis nächsten Freitag einen Titel von mir haben. Und zwar nach der vollen Höhe der DD-Tabelle. Finde ich irgendwie witzig. Vorher haben sie sich mit weniger zufrieden gegeben, jetzt jedoch muss es auf einmal wieder der volle Betrag sein. Was würde ich dafür geben einmal miterleben zu dürfen wie sich JA Mitarbeiter und meine Ex gegenseitig hochschaukeln bis am Ende wieder alle Anwesenden frohgestimmt "Schlachtet das Schwein" rufen. Je mehr Kommunikation stattfand desto dreister und höher wurden die Forderungen. Ich schalte jetzt wieder auf Verweigerung.

Ich habe die FAQ gelesen aber irgendwie scheinen Notare ein Problem mit dem Erstellen eines Unterhaltstitels zu haben. Eigentlich wollte ich das ja machen weil es laut FAQ so angeraten ist. Nachdem ich die ersten paar durchhatte und mir alle minimale Wartezeiten von 4-6 Wochen für einen Termin mitteilten sind es nun schon ca 2-3 Monate. Als ob Notare so dermaßen überbeschäftigt wären. Scheinbar kommt dabei wirklich zu wenig Kohle rum. Sei´s drum. Muss ich halt nen Titel auf dem JA nach meinem Gustus erstellen.

Auch diesmal hat es wieder zu lange gedauert bis ich aus dem [Unterschreitung des Mindestniveaus] kam und mich für eine Richtung entscheiden konnte. Mag daran gelegen haben daß keine der möglichen Optionen wirklich erfreulich war. Als Ausrede taugt es trotzdem nicht. In der Hinsicht bin ich für Druck vom JA ja geradezu dankbar.

Jedenfalls werde ich am Freitag diesen Titel erstellen und vorher noch einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Mein bester Freund hat meine Idee übernommen, hat eine UG auf seinen Namen gegründet und stellt mich dort an.
Die Richter haben zur Abwehr meiner Beschwerde zur HD in ihrem Schreiben kundgetan daß ich sehr wohl eine Stelle hätte finden können mit 850-950 netto und die HD deswegen gerechtfertigt sei da es ja nicht sein kann daß ich nicht leistungsfähig bin und da mehr sein muss.
Nun stelle ich mir die Frage ob ich mit einem Titel über 50-150 Euro durchkomme. Mein Gehalt wird natürlich nach der DD Tabelle ausgerichtet und ich hoffe daß ich als Mangelfall damit durchkomme.

Das JA hat schon durchblicken lassen daß sie mich für jeden Titel unterhalb des Wertes der DD vor Gericht bringen werden. Eigentlich sehe ich der ganzen Sache nun recht entspannt entgegen. Immerhin wurde höchst richterlich festgestellt daß ich zu einem Nettoeinkommen von max. 950 fähig bin. Die müssten doch vor Freude aus dem Häuschen sein wenn ich mit nem Nettolohn von 1100 oder 1200 daherkomme.

Weswegen ich das hier alles schreibe? Nun ja, meine Frage richtet sich da ein wenig an die Gerichtserfahrenen: Komme ich damit durch? (ich weiß, man kann es nicht pauschal sagen) Aber wenn ich ja jetzt mehr verdiene als mir die drei Unterschriftenautomaten zugetraut hätten müssten diese doch mit diesem wenn auch spärlichen Titel mehr als zufrieden sein.
Wäre natürlich herrlich wenn mein fiktives Einkommen auf einmal statt 950 nun plötzlich 1950 betragen würde. Die haben wahrscheinlich kein Problem damit sich selbst zu widersprechen. Und würden bestimmt noch damit durchkommen. Oder sollte ich mein Gehalt noch niedriger ansetzen?
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#74
Das JA muss keine rückständigen Forderungen eintreiben. Meine Anwältin hat sich der Gegenseite brav angedient und dafür gesorgt daß meine Eltern mir Geld geliehen haben um die aufgelaufenen Forderungen zu begleichen. Damit sind die Altlasten weg. War natürlich völlig unnötig. Es bestand nicht einmal ein Titel. Werde aber mal die Tage ein köstliches Drohschreiben meiner ehemaligen Anwältin hier einstellen. Die Frau ist der pure Genuss. Die sollte sich eigentlich schämen noch Geld dafür zu nehmen daß sie den größtmöglichen finanziellen Schaden angerichtet hat und mich in eine unmögliche Position gebracht hat. Aber ich bins ja selbst Schuld. Hätte ich nur dieses Forum entdeckt bevor ich mir eine solch "fachlich einwandfreie" Beratung geholt habe.

Und ALG2 will ich ja gerade nicht beziehen. Den Spaß habe ich schon hinter mir. Und es reicht mir wenn sich eine Behörde menschenverachtend verhält. Eine zweite brauche ich da nicht wirklich noch dazu.

Ich verstehe auch was du meinst. Trotzdem will es mir einfach nicht in den Schädel warum ein Mangelfallbetrag nicht akzeptabel sein soll da ich doch mehr verdiene als jemals von mir erwartet wurde. Davor gab es nämlich gar nichts. Wie kann man für 2 Kinder über 600 Euro fordern wenn man einem Menschen ein Gehalt von 950 zutraut? Ich bin einfach zu dumm für diesen von der Amtsmischpoke ausgebrüteten Müll......

Im Endeffekt habe ich zwei Optionen:
1. Job bei der UG und Akzeptanz meines Titels und der damit einhergehenden Zahlung

2. Ist mir lange im Kopf rumgespukt aber eigentlich will ich das nicht. Ab ins Ausland. Ich persönlich empfinde das als harten Einschnitt. Aber warum sollte ich noch hierbleiben wenn ich trotz Zahlung einen immensen Schuldenberg anhäufe? Da kann ich auch gleich ab.

Die dritte mit dem Aufstocken fällt für mich weg denn entweder rasten die vom ALG2 Verteilerzentrum aus wenn die mich sehen oder umgekehrt. Die haben mir auf Druck des JA auch schon versuchten Betrug unterstellt. Mit diesen Menschen möchte ich nichts mehr zu tun haben. Es ist nämlich offensichtlich daß diese dann wieder versuchen mich zu schikanieren wo sie nur können.
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#75
(10-01-2014, 23:35)Heisenberg schrieb: Trotzdem will es mir einfach nicht in den Schädel warum ein Mangelfallbetrag nicht akzeptabel sein soll da ich doch mehr verdiene als jemals von mir erwartet wurde.

Fürs Jugendamt ist nie was akzeptabel. Vor Gericht entscheidet sich erst, was akzeptabel ist. Und diesen Weg würde ich auch gehen bzw. der Jugendamt wird dich verklagen, du wirst also gegangen. Dort musst du argumentieren - nicht vor dem Jugendamt.
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