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Zugewinnausgleich
#1
Hallo!

Folgender Sachverhalt:
Scheidung ist eingereicht. Mein Mann hat 60.000 € und ich habe 10.000 € in die Ehe eingebracht. Wir haben davon ein Haus gekauft und den Rest per Bank finanziert. Nun besteht noch eine Restschuld von 179.000 €. Der Wert des Hauses/Grundstücks wurde gestern von Gutachtern auf 260.000 € geschätzt. Seit dem Kauf haben wir alle Kosten für das Haus genau geteilt. Wir haben das Haus gemeinsam kernsaniert. Die Ausstattung ist im Gutachten nicht gänzlich berücksichtigt worden. Wie errechnet man den Betrag, den mein Mann mir auszahlen muss? Welche Rolle spielen dabei erfolgte Zinstilgungen?

Vielen Dank!

Luisa
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#2
(24-05-2013, 19:57)Luisa schrieb: Nun besteht noch eine Restschuld von 179.000 €.
...
Wie errechnet man den Betrag, den mein Mann mir auszahlen muss?
So wie ich das verstanden habe, habt ihr beide eine Restschuld, wie von Dir aufgeführt.

Ich gehe dabei davon aus, dass ihr beide im Grundbuch eingetragen seid und den Kredit zur Tilgung der Schuld beide unterschrieben habt.

Ist dem so?
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#3
Moin.
Steht ihr denn beide im Grundbuch?
Wie hoch ist die Restschuld?
Was soll mit dem Haus geschehen?
Soll es einer behalten oder soll es verkauft werden?
Seit ihr euch darüber einig?
Seit ihr beide mit dem Gutachten einverstanden?
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#4
Was vor der Ehe jemand gehört hat, bleibt aussen vor. Die 60000 bleiben ihm, die 10000 dir, allerdings nun umgewandelt in teilweisen Immobilienbesitz (der Löwenanteil gehört immer noch der Bank...).
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#5
Ok, die Restschuld habe ich übersehen.

Dann habt ihr jetzt nach Abzug der Schulden ein gemeinsames Vermögen von 89.000.
Davon gehören dann 60.000,- ihm und 10.000,- dir.
Bleiben also 19.000,-.
Wenn einer dem anderen das ausgleich müsste, wären das 9.500,-

Also von demjenigen, der das Haus mitnimmt an den anderen.

Alles immer unter dem Vorbehalt, dass es nicht noch andere Faktoren gibt und sich das Ganze im Rechtsstreit nicht vollständig in die Taschen der Anwälte verflüchtigt.
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#6
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ja. Wir sind beide im Grundbuch und das Haus will er weiter halten. Wir wollen uns eigentlich gütlich einigen und weitere unnötige Rechtskosten vermeiden. Sieht also so aus, als blieben mir weniger, nämlich 9.500 € (?), als vor dem Hauskauf, trotz 7 Jahre fleißigem Abzahlen und gemeinsamen Investitionen? Kann das sein? Denn einen (im Nachhinein) unsinnigen Kredit von insgesamt 20.000 € für Rücklagen muss ich zur Hälfte an meinen Mann wieder auszahlen. Dieser ist in der Restschuld enthalten. Was ist mit den Zinsraten für diesen Rücklagen-Kredit, die ich gezahlt habe?

Grüße, Luisa
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#7
Deine 10000 bleiben dir ja auch noch. Bei 179000 EUR Schulden ist das Haus nicht Eures, sondern zu 70% das der Bank. Wenn mit so wenig Eigenkapital Immobilien gekauft werden, ist einfach nicht viel da.
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#8
Ne weniger bleibt dir nicht.
Die vorher vorhandenen 10.000,- müsstest du auch wieder kriegen.
Zusammen also 19.500,-.

Das fleißige Abzahlen und die Investitionen sind aber schon in der Differenz aus Wert laut Gutachten und Restschuld enthalten.

Die Investitionen, egal ob durch Geld oder durch eigene Arbeit drücken sich im Wert des Hauses aus und die Tilgungen in der "verringerten" Restschuld.

Das mit dem unsinnigen Kredit habe ich nicht verstanden.
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#9
(24-05-2013, 21:52)Luisa schrieb: ...Sieht also so aus, als blieben mir weniger, nämlich 9.500 € (?), als vor dem Hauskauf, trotz 7 Jahre fleißigem Abzahlen und gemeinsamen Investitionen? Kann das sein?
Nein, das hast Du missverstanden. Von eurem gemeinsamen Vermögen gehören Dir nach wie vor die 10.000€. Das war immer und ist noch heute Dein Geld. Daran hat sich auch durch gemeinsame Investition oder Heirat nie was geändert. Gleiches gilt für seine 60k€. Allein der "Zugewinn" in der Ehezeit wird ausgeglichen. Du hast also 19.500€.
(24-05-2013, 21:52)Luisa schrieb: ... Was ist mit den Zinsraten für diesen Rücklagen-Kredit, die ich gezahlt habe?
Zinsen kannst Du als "Einkommen" der Bank ansehen. Sie stellen kein Vermögen dar (schon garnicht seins), sondern waren Ausgaben. Daher ist dieser Aspekt ohne Relevanz für einen Zugewinnausgleich. Stell' die Zinsen einfach auf eine Ebene wie eine Wohnungsmiete (die ihe ja nicht gezahlt habt).
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#10
(24-05-2013, 21:52)Luisa schrieb: Denn einen (im Nachhinein) unsinnigen Kredit von insgesamt 20.000 € für Rücklagen muss ich zur Hälfte an meinen Mann wieder auszahlen. Dieser ist in der Restschuld enthalten.

Unser @p ist berühmt berüchtig dafür, ab und zu die Glaskugel rauszuholen zwecks in die Zukunft schauen Big Grin, doch können wir Dir nicht weiterhelfen, wenn die Sachlage so unüberschaubar ist.

Dein Ex scheint auf jeden Fall nicht auf dem Kopf gefallen zu sein. Wink
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#11
Verzeihung, hätte wohl keine qualmen sollen während ich die Antwort schreibe Angel
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#12
Was hast du denn gequalmt? Angel
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#13
Och, bin nur schnöder Tabakabhängiger. Von dem richtigen Zeug bekomme ich immer Kreislaufkasper. ;-)
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#14
Danke!
Allerdings komme ich auf einen Auszahlungsbetrag von nur 15.500 € und nicht 19.500 €.

Grüße, Luisa
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#15
Wie das?
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#16
Na ja:

260 000 € Hauswert - 179.000 € Restschulden = 81.000 € Guthaben.
81.000 € Guthaben - 70.000 € Eigenkapital = 11.000 € Zugewinn. Dieser geteilt ergibt 5.500 €. Dazu meine 10.000 € Eigenkapital ergibt 15.500 € Auszahlungsbetrag.

Vielen Dank und
Grüße, Luisa
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#17
Uii, ja richtig, der Beppo kann nicht rechnen und der Rest hat nicht aufgepasst! Blush
So, und was wollt ihr nun tun?
Wenn ich an dieser Stelle einen Rat geben darf, dann fangt nicht an diese Geschichte vor Gericht auszufechten, womöglich Gegengutachten erstellen zu lassen und solcher Späße mehr. Daran verdienen ausschließlich die Dritten und keiner von euch beiden!
Vielleicht hilft es, den Blickwinkel zu ändern und ins Bewußtsein zu rücken, dass ihr Haupsächlich mal gemeinsame Schulden habt, die einen eventuellen Zugewinn um Faktoren übersteigen. Diese so effizient wie nur irgend möglich loszuwerden sollte eigentlich erste Priorität haben, aber da er das Haus halten will, scheint dieser Weg erstmal verschlossen.
Also stellt sich im Grunde allein die Frage, ob Du dem Gutachten vertraust. Wenn ja, dann nimm die 15,5 mit, freue Dich über das "mietfreie Wohnen", über die nicht fällig gewordenen Vorfälligkeitszinsen, Grundbüchänderungen usw. und überlasse ihm das Gutachterrisiko. Wenn nein, dann wirst Du am Ende weniger raus bekommen - das ist absolut sicher! Darauf verwette ich sogar mein linkes Ei! (sagt man doch so, oder Jungs? Smile )
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#18
(25-05-2013, 02:32)bubble schrieb: Uii, ja richtig, der Beppo kann nicht rechnen und der Rest hat nicht aufgepasst! Blush
Oops.
Seit ich Hartzer bin kann ich nur noch mit 3 stelligen Zahlen rechnen. Smile
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#19
Hallo! Sieh die Hausgeschichte mal erst ganz separat und losgelöst und vor allen Dingen "Praxisorientiert". Die ganze Hin- und Her Rechnerei führt oft zu nichts, weil an der Realität vorbei.
Ist erst mal schön, wenn Ihr Euch einigen könnt. Grundvoraussetzung : Keiner dreht dem anderen den Hals zu.....
Deiner obigen Rechnung mit den 15.500 € kann ich folgen. Lob.. ;-) . Aus dem Gefühl heraus halte ich es für fair. Nun zu den Fakten: Diese Gutachten (hier 260.000) sind schön und gut. Aber Papier ist geduldig. Würde das Haus im Verkauf tatsächlich diese Summe erbringen? Wenn Du es auf die Spitze treiben würdest, würdest Du es zwangsläufig erfahren - und wohl Schiffbruch erleiden.
Wenn Dein Ex finanziell einigermaßen potent ist, kann alles soweit gut gehen. Denn das Haus muß ja nun mal noch bezahlt werden.
Du hast zwar dann kein Haus mehr, aber dafür auch keine Schulden. Das heißt, erst einmal muß bei der Bank angefragt werden, ob die Bank Dich aus der gesamtschulnderischen Haftung entlässt. Dein Ex Mann bleibt dann alleine im Kreditvertrag. In der Folge wird das Haus an ihn überschrieben.
Er zahlt weiter und ist auch weiterhin Besitzer. So der normale Ablauf......
Würdet Ihr Euch nicht einig....Naja, das Szenario besprechen wir erst dann, wenn es so kommen sollte......
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#20
Ich schließe mich Nappo an.

Nach einer Scheidung verschlechtert sich die finanzielle Situation der getrennten Familie durch steuerliche Nachteile, doppelte Sozialversicherung, 2 Wohnsitze, Umgangskosten, etc. auch ohne teure Anwälte und Gutachter so dramatisch, dass es nur ein Ausnahmefällen möglich ist, so etwas wie ein Haus zu halten.
Das geht eigentlich nur, wenn das Haus ganz oder zumindest fast ganz abbezahlt ist.
Das ist bei euch aber definitiv nicht der Fall.

Da ihr bisher nicht so viel Geld übrig hattet, um das Haus weiter abzubezahlen, wird es in Zukunft überhaupt nicht mehr reichen.

Realistisch betrachtet muss das Haus weg.

Was verdient denn dein Ex und wovon willst du leben?
Denn Unterhalt wird er von seinem Restgehalt nicht bezahlen können.
Von einer Auszahlung von 15.000,-€ oder mehr ganz zu schweigen.
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#21
@beppo: Naja, Du weißt ja noch nicht, Wer von den Beiden wieviel verdient. Es gibt auch noch Leute mit Kohle und wenn was weg ist, ist es eben erst mal weg.
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#22
Da hast du zwar theoretisch recht, nur lässt die Höhe der Restschuld den Schluss zu, dass da nicht unbegrenzt viel Geld rum liegt.

Aber vielleicht klärt die TO uns ja noch auf.
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