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Unterhalt Volljährige
#1
Hallo zusammen ich bin der neue.
Seit 17 Jahren braver Unterhaltszahler, könnte ich mal Eure Hilfe brauchen.Kind wird bald 18, Titel ist befristet bis zur Volljährigkeit.ich hab wieder Familie und 2 weitere Kids mit 8 und 3.
Kind geht zur schule und wohnt mit Mutti in einer Eigentumswohnung.Ich zur Miete.
Nun muss ja ab 18 neu berechnet werden und da geht's schon los:
-muss ich das Kind anschreiben wg. verdienst d. mutter,wenn ja vor dem 18. oder danach?
-Wohnwertvorteil???
-wollte schon mal vorab berechnen,werde aber nicht so recht schlau
-mutti verdient netto ca. 2300 eus( öff.Dienst),ich etwa 2000 eus(Handwerk)
-inwieweit zählt der unterhalt für meine Kids?
Fragen über Fragen, vielleicht hat jemand von euch einen Lösungsansatz.Vom JA habe ich mich(bis auf den Titel) immer einschüchtern lassen, Danke Biker
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#2
Hallo Biker.

Da der Titel befristet ist, musst du gar nichts machen und kannst den Unterhalt einfach einstellen.

Wenn dein Kind weiterhin Unterhalt möchte, muss es selbst aktiv werden und beide Eltern zur Einkommensauskunft auffordern und dem jeweils anderen zur Verfügung stellen.
Daraus wird dann die Unterhaltshöhe und Quote errechnet.

Geht dein Kind noch zur Schule?
Wie ist euer Verhältnis?
Habt ihr noch Kontakt?

Bei der Mutter wird der Wohnvorteil mit angerechnet.
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#3
Wohnvorteile werden nicht berücksichtigt, auch nicht wenn jemand eine teurere Wohnung hat.
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#4
hallo,danke euch für die schnelle Reaktion.ja sie geht noch zur schule. 11. klasse. zum glück haben wir (seit wenigen jahren) kontakt.genau deshalb will ich auch nicht mit dem kopf durch die wand.aber ich muss natürlich auch an meine fam denken,denn 18 jahre blechen ist auch nicht ohne.beim wohnvorteil gibt es offensichtlich verschiedene ansichten.sollten meine Kids mit angerechnet werden,würde sich die haftungsquote zu unseren Gunsten verschieben.sehe ich das richtig?. grüsse biker
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#5
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#volljaehrig
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#6
@biker,
schau Dir meinen "Bericht" an dann weißte was in Deutschland möglich ist ...
Solange Dein volljähriges Kind zur Schulausbildung geht bist Du dazu voll und ganz Unterhaltsverpflichtet !!
Es ist völlig egal ob und wie viel Dir zum Selbsterhalt bleibt.
Meine gute Dame vom Jugendamt hat damals eine Selbsterhalts Grenze für mich gezogen und "lediglich" 162€ an Unterhalt im Namen meiner volljährigen Tochter berechnet.
Meine beiden minderjährigen Söhne wurden mit einberechnet.
Doch diese "Milchmädchenrechnung" ist völlig aus der Luft gegriffen.
Es gibt in diesem Fall keine Selbsterhalts Grenze, da sie privilegierte Volljährige ist und in dem Fall mit deinen minderjährigen Kindern gleichgestellt ist, bis zum Abschluss dieser Schullaufbahn.
Heißt auf gut deutsch, Du musst Deiner Mindestunterhaltspflicht in jedem Fall nachkommen, siehe Düsseldorfer Tabelle.
Schafts Du das nicht, kann man Dich im schlimmsten Fall auch zu 48 Std. Wochenarbeitszeit, laut Gerichtsbeschluss, verdonnern.
Ich muss statt der 162€ vom Jugendamt berechnet, nun 302€ zahlen und habe zum Leben, abzüglich aller laufenden Kosten wie Versicherungen, Miete etc. ca. 150€ zum leben.
Ich arbeite im Dreischichtsystem, also auch mit Nachtschicht ...
Das wäre dem Richter völlig egal - es gibt ja noch den Samstag und den Sonntag Sad

Zu deinem Fall kann ich mich nur anschließen - Dein Kind muss ihre Unterhaltsansprüche an Dich und ihrer Mutter geltend machen, Du brauchst nichts tun.
Du kannst den Unterhalt erst mal einstellen, jedoch besser zur Seite legen da in jedem Fall diese "Auszeit" nachberechnet wird.
Greetz,
cannibalized
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#7
hallo c. danke für deine nachricht,du machst mir ja mut....
wenn ich das mit den 48 stunden schriftlich bekomme,gehts mir besser,es sind jetzt deutlich mehr...
nur das mit dem selbstbehalt leuchtet mit nicht ein.den haben die ja-tussen immer mit angerechnet.
wozu gibt's den dann? grüsse biker
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