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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
Hier jetzt mal der Originaltext des Richters:
Hier gehts wohlgemerkt um VKH.Die Beschwerde gibt nach Auffassung des Gerichts keinen Anlaß, den Verfahrenskostenhilfe ablehnenden Beschluß vom xxx zu ändern. Der Vater wiederholt im Wesentlichen seine Sicht der Dinge, die sich aber von derjenigen der Mutter grundlegend unterscheidet. Soweit er meint, das Verhältnis zwischen den Eltern habe sich in letzter Zeit etwas gebessert, hat das Gericht die Antragsgegnerin hierzu zu einer Stellungnahme aufgefordert, aber diese hat darauf nicht reagiert. Es gibt demnach keine Anhaltspunkte, die Erfolgsaussicht des Antrages auf ein gemeinsames Sorgerecht anders zu beurteilen als im Beschluss vom xxx.

Das wars. Kein weiterreichen ans OLG, keine Rechtsbelehrungen.
Anwalt überlegt seit einer Woche was zu tun ist. Er will die Beschwerde jetzt selbst zum Olg bringen. Ob und wie man sich über den Richter beschwert will er noch überlegen. Anwalt hat mal einen Kollegen gefragt, der sowas auch noch nie erlebt hat.
Welche Fristen gelten denn jetzt?
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Absurdistan - 18-03-2014, 10:04
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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