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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
Hallo,
Anwalt meint Frist für die Beschwerde gegen die Ablehnung der vkh geht doch 1 Monat.
Befangenheitsantrag hält mein Anwalt auch nicht für gut.

Hatte nun vorgeschlagen Beschwerde einzureichen und gleichzeitig in die Anhörung zu gehen. Anwalt meint das würde nicht gehen weil dann die Akten für die Beschwerde weggeschickt werden.

Hinzu kommt jetzt auch noch das die Mutter anfängt zu arbeiten und die Übergaben nicht wie gewohnt laufen werden. Ich soll jetzt meine Tochter um 15 Uhr bei der Tamu abgeben. Dort holt die Mutter sie dann eine ca. 1 Stunde später ab. Also völlig sinnlos. Es könnte alles wie immer sein nur ne Stunde später, oder ich bring sie dann zur Mutter. Die Mutter wird das aber ablehnen.
Ich überlege ob ich jetzt alles mache was die Mutter verlangt damit man sagen kann die Eltern können sich einigen oder ob ich den ganz offensichtlichen Blödsinn nicht mitmache und das Kind zur Mutter eine Stunde später zurückbringe.
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Absurdistan - 04-01-2014, 11:22
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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