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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
(31-10-2013, 15:04)Absurdistan schrieb: Wieso ist Rechtsbeschwerde nicht zulässig?
die Voraussetzungen des 70 FamFG liegen nicht vor.
Allerdings hat sich die Rechtsbeschwerde erledigt, weil ja mir das OLG gefolgt ist, indem es die Anwendung des 1696 (darum ging es mir ja) verworfen hatte.
Dass man dann trotz der wesentlich niedrigeren Schwelle des 1626a den Antrag gekippt hat, liegt wohl an den Hühnerknochen, die man sich zur Deutung des Kindeswohlbegriffs ggseitig zugeworfen hatte.
Wir haben das früher mit Groschen so getan und nannten das "schallern".
Wer mit seinem Geldstück der Wand am nahesten war, hatte gewonnen ..

theddendorfer schrieb:Wie wirst du dagegen vorgehen?
Es gibt keine Rechtmittelinstanz mehr und das BVerfG wird sich über die Anwendung des Kindeswohlbegriffs nicht den Kopf zerbrechen wollen.
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Ibykus - 31-10-2013, 15:29
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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