Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 2.5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
lese gerade beim Deubner-Infoserve:
Zitat:Sehr geehrter Herr Emmermann,

seit der Neuregelung des § 1626a BGB ändert sich in Ihrer Beratungspraxis einiges:

So kann das Familiengericht jetzt bei nicht mit einander verheirateten Eltern auf Antrag des Vaters die elterliche Sorge
ganz oder teilweise auf beide Elternteile gemeinsam übertragen.
Einzige Voraussetzung: Es darf dem Kindeswohl nicht widersprechen. Die Zustimmung der Mutter spielt dabei keine Rolle....
In welchem Land leben die, die solche Informationen verbreiten?
Das mag der gesetzliche Ansatz oder der der Neuregelung des § 1626a intendierte Sinn des Gesetzgebers gewesen sein.
Aber wer von den am Antragsverfahren beteiligten Professionen hält sich daran? Die deutsche Familiengerichtsbarkeit ganz sicher nicht!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Ibykus - 29-10-2013, 13:02
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste